EuGH stärkt Rechte der Kunden von Online-Reisevermittlern

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Versicherungen dürfen nicht aufgedrängt werden

Der Europäische Gerichtshoft in Luxemburg hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Kunden bei Reisevermittlern im Internet gestärkt. Nach dem aktuellen Urteil darf nun keine Versicherung mehr in einem Angebot enthalten sen, welches der Kunde per Mausklick abwählen muss.

Nach Ansicht der Richter sei es unzulässig, dass bei der Buchung eine fakultative Zusatzleistung wie eine kostenpflichtige Versicherung voreingestellt sei und der Verbraucher sie bewusst abwählen muss, lautet das Urteil. Die Richter verlangen jedoch, dass der Kunde solche Angebote ausdrücklich annehmen muss.

Philipp Adam
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Vorliegend ging es um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Fall nach Luxemburg weitergeleitet.

Im vergangenen Jahr wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die den Fluglinien diese Vorgehensweise untersagt. Durch das jetzige Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen. Durchdiese Urteil sind neben ebookers auch alle anderen Reisevermittler verpflichtet, ihre Vorgehensweise zu ändern. 

Die EU-Gesetzgebung schreibt ausdrücklich vor, dass Fluglinien und Reiseunternehmen einen Gesamtpreis für Flüge inklusive Steuern und Gebühren angeben müssen - während der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen, Versicherungen ausdrücklich auswählen muss.

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