Estrich verlegt auf Dachterrasse ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schorle84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Estrich verlegt auf Dachterrasse ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Hallo,

ich hab im Jahr 2014 auf meiner Dachterrasse meiner Penthousewohnung einen Estrich auf eigene Kosten verlegt. Damals war mir nicht bewusst, dass ich eventuell die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis bitten muss. Die Wohnung habe ich September 2013 gekauft. Beim Kauf waren morsche Holzpaletten auf dem Boden verteilt. Darunter war ein sehr unebener Boden mit Bitumen und ähnlichem Material. Bei meiner bisherigen Recherche bin ich nur auf Themen wie "Änderungen bei bestehendem Estrich" gestoßen. Ich habe jedoch einen neuen verlegt. Über die Statik mache ich mir heute wie damals keine Gedanken. Das muss ein massives Haus (3 Stockwerke) aushalten und Estrich wäre auch nicht viel schwerer als Kies und Steinplatten. Der Estrich gehört ja nun nicht zum Sondereigentum der Gemeinschaft nehme ich an, oder liege ich hier falsch? Kann die Hausverwaltung darauf bestehen, dass der Estrichboden wieder entfernt werden muss? Derzeit weiß die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft nichts von meinem verlegten Estrich. Ich muss diese aber informieren, da einen Fassadenerneuerung am ganzen Gebäude stattgefunden hat und ein Teil meines Estrichs herausgeschlagen wurde. Ich habe gegenüber dem Planungsbüro deutlich gemacht, dass der Estrich wieder angebracht werden soll. Diese wiederum sagt, dass ich mir das Ok der Hausverwaltung holen soll. Mit was muss ich rechnen, dass falls die Hausverwaltung mir das Ok versagt? Ich bin bereits auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.01.2007 - 3 Wx 186/06 gestoßen, weiß aber nicht ob dieser auf meinen Fall angewendet werden kann. Ich Danke für hilfreiche Kommentare :)

-- Editiert von Schorle84 am 30.11.2017 11:04

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