Essen, das mir nicht schmeckt, muss der Wirt zurücknehmen
Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Essen, Gastwirt, MangelDas stimmt so nicht: Der eigene Geschmack ist kein objektiver Maßstab.
Mehr dazu: Ein Wirt kann das Essen zurücknehmen, wenn es einem nicht schmeckt (aus Kulanz oder als Service), muss es gesetzlich aber nicht. Zähes Fleisch, kalte Suppe, versalzene Kartoffeln, verbranntes Gemüse sind hingegen mangelhaft. Der Gast hat dann z.B. ein Recht auf eine neue heiße Suppe.