Es wird eng für VW! Richtungsweisende Urteile im VW-Abgasskandal

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In verschiedenen Entscheidungen haben die Gerichte gegen VW entschieden.

So musste VW vor dem Landgericht Krefeld am 14.09.2016 (AZ.: 2 O 72/16) in zwei Entscheidungen eine herbe Niederlage einstecken. Das Landgericht Krefeld stellte fest, dass der Käufer eines vom sogenannten VW-Abgasskandal betroffenen PKW ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, weil ihm eine Nachbesserung nach § 440 BGB unzumutbar ist und es sich bei dem Mangel nicht um eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers handelt.

Die VW-Vertragshändler  wurden insoweit verurteilt, die gekauften Fahrzeuge Zug-Um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Die Käufer waren wirksam vom jeweiligen Kaufvertrag zurückgetreten. Dies betraf in den beiden zugrundeliegenden Entscheidungen zum Einen einen Audi A6 Avant 2.0 TDi mit Dieselmotor des Typs ES 189 und zum anderen einen Audi A1 Sportback 2.0 TDi.

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Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 30.06.2016 unter AZ.: 7 W 26/16 bereits festgestellt, dass der Abgasskandal diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen aufwirft, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind. Insoweit sah das Gericht die Erfolgsaussicht der Klage und es war vorliegend auch die beantragte Prozesskostenhilfe zu gewähren.

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