Erwischt beim Ladendiebstahl - kann ich was tun?

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Erwischt beim Ladendiebstahl - kann ich was tun?

Hallo zusammen,

ich habe etwas ganz ganz dummes getan und geklaut.

Ich wurde heute im Baumarkt vom Ladendetektiv dabei erwischt. Ich hatte im doppelten Boden meines Autos Waren im Wert von 750 Euro versteckt. Sie haben weiterhin gesagt, dass Sie mich vor 2 Wochen auch hochnehmen wollten aber dann aus den Augen verloren haben. Ich wurde arg in die Mangel genommen vom Marktleiter und seinen Mitarbeitern. Der Ladendetektiv war eigentlich sehr nett und hat mir alles erklärt was passiert. Die Polizei kam auch da der Marktleiter eine Hausdurchsuchung veranlassen wollte.

Ich habe alles gestanden, mich entschuldigt und die Waren von vor 2 Wochen zurückgegeben. Es wurden nun 2 Anzeigen wegen Diebstahl geschrieben und ich musste vor Ort jeweils 50 Euro bezahlen.

Ich schäme mich so sehr und werde so etwas nie wieder tun.

Ich bin Ersttäter, was kann mich erwarten? Soll ich mir einen Anwalt holen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich bin Ersttäter, was kann mich erwarten? Da müßten Sie schon mal die Schadenssumme von Diebstahl Nr. 1 angeben, die Sie oben diskret verschweigen. Und dann ist da noch die Frage, ob man Sie nicht wegen gewerblichem Diebstahl anklagen wird - das war ja alles schon ziemlich professionell...
Soll ich mir einen Anwalt holen? Wozu? Sie haben alles gestanden bzw. wurden auf frischer Tat ertappt - da hilft auch kein Anwalt mehr... Höchstens gewerblichen Diebstahl bekäme der noch weg, aber wir wissen ja noch nicht, wie die Anklage lauten wird.

-- Editiert von muemmel am 06.11.2017 16:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Oh ja der 1. Diebstahl waren 145 Euro Warenwert.

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#3
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich bin Ersttäter, was kann mich erwarten? Da müßten Sie schon mal die Schadenssumme von Diebstahl Nr. 1 angeben, die Sie oben diskret verschweigen. Und dann ist da noch die Frage, ob man Sie nicht wegen gewerblichem Diebstahl anklagen wird - das war ja alles schon ziemlich professionell...
Soll ich mir einen Anwalt holen? Wozu? Sie haben alles gestanden bzw. wurden auf frischer Tat ertappt - da hilft auch kein Anwalt mehr... Höchstens gewerblichen Diebstahl bekäme der noch weg, aber wir wissen ja noch nicht, wie die Anklage lauten wird.
-- Editiert von muemmel am 06.11.2017 16:05


Oh ja der 1. Diebstahl waren 145 Euro Warenwert.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

In beiden Varianten tippe ich auf eine Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem D. wird die natürlich recht hoch ausfallen - bei einer entsprechenden Anklage könnte man also mal über einen Anwalt nachdenken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
In beiden Varianten tippe ich auf eine Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem D. wird die natürlich recht hoch ausfallen - bei einer entsprechenden Anklage könnte man also mal über einen Anwalt nachdenken.


Gewerblich habe ich nichts geklaut, das waren alles Sachen die wir daheim für die Renovierung gebraucht haben.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Gewerblich habe ich nichts geklaut Dumm nur, daß Sie nicht selbst entscheiden können, ob das gewerblich war... Aber die Renovierung ist zumindest ein Argument, daß man bringen kann.

-- Editiert von muemmel am 06.11.2017 16:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Weiterveräußerungsabsicht muss bei geweblichen Diebstahl nicht vorliegen.

wirdwerden

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Gewerblich habe ich nichts geklaut


Nein, aber möglicherweise "gewerbsmäßig" - das ist der richtige Begriff in diesem Zusammenhang (gewerblich ist was anderes, ich schmeisse die Begriffe aber auch öfters durcheinander). Gewerbsmäßig hat nichts mit Gewerbe im Sinne von Handel zu tun. Man wird abwarten müssen, was die StA daraus macht. Ich tippe auch auf eine Geldstrafe. Im Fall der Gewerbsmäßigkeit halt auf eine höhere (in jedem Fall über 90 Tagessätze). Ohne Gewerbsmäßigkeit bleibt sie wohl noch unter 90 TS.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Aufgrund des doppelten Boden im Auto dürfte es wohl eine höhere Geldstrafe geben.
Unter 60 Tagessätzen würde ich da aufgrund der professionellen Vorberetung nicht rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund des doppelten Boden im Auto dürfte es wohl eine höhere Geldstrafe geben.
Unter 60 Tagessätzen würde ich da aufgrund der professionellen Vorberetung nicht rechnen.
Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund des doppelten Boden im Auto dürfte es wohl eine höhere Geldstrafe geben.
Unter 60 Tagessätzen würde ich da aufgrund der professionellen Vorberetung nicht rechnen.


Vorbereitet war da nichts, das Auto hat unter dem Kofferraum so eine Ablage wo sich das Ersatzrad und Stauraum befindet.

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#11
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von SarahWagner):
Vorbereitet war da nichts, das Auto hat unter dem Kofferraum so eine Ablage wo sich das Ersatzrad und Stauraum befindet.

Naja, es war dennoch deutlich dreister und überlegter als sich z.B. in der Drogerie schnell ein paar Lippenstifte in die Jackentasche zu stecken. Das dürfte die Justiz schon zu würdigen wissen.

Summa summarum heißt es nun also auf Post von der Justiz zu warten. Geht es um gewerbsmäßigen Betrug, dann ist wie oben geschrieben eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen zu erwarten, d.h. es gilt als Vorstrafe und wird im Führungszeugnis erscheinen. In diesem Fall wäre ein Anwalt vermutlich sinnvoll um zu versuchen den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit zu entkräften und damit die Vorstrafe und ggf. berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wird es nicht als gewerbsmäßiger Diebstahl angeklagt, dann ist ein Anwalt m.E. verschwendetes Geld, denn er wird bei weitem nicht das an Strafe ersparen was er selbst kostet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, die geklauten Sachen wurden aber versteckt, quasi in einem "beweglichen Lager." Und dieses Lager wurde aufgestockt mit Material. Das ist schon heftig.

Da würde ich mich schon auf eine saftige Geldstrafe einstellen.

wirdwerden

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