Erwerbsunfähigkeitsrente und Versorgungsausgleich

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)
Erwerbsunfähigkeitsrente und Versorgungsausgleich

Hallo

zur vollen Erwerbsminderungsrente habe ich eine Frage, da ich jetzt verunsichert bin.

Im jahr 2005 wurde ich nach 20jähriger Ehe geschieden, laut Schreiben der Dt. Rentenversicherung beträgt - ich zitiere:

***die übertragene Rentenanwartschaft ist festgestellt auf xxxx Euro monatlich
Der aktuelle Rentenwert bei Ende der Ehe beträgt XXX Euro
Die Entgeltpunkte errechnen sich aus XXX : XXX = ....Punkte****

Laut Auskunft der Rentenversicherung würde dieser Versorgungsausgleich zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. (Wartezeit, etc. sind erfüllt)
Frage: WELCHER Betrag stünde mir dann monatlich zusätzlich zur Verfügung? Den der monatlichen Rentenanwartschaft oder der aktuelle Rentenwert?

Irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch.
Kann mir jemand helfen?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Rentenfragen bei den Experten posten:

http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html
Gruss
leinad

-- Editiert von leinad am 17.07.2006 15:52:42

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

da verwechseln Sie ein wenig was.

Durch den Versorgungsausgleich haben Sie Rentenanwartschaften von Ihrem Ex-Ehemann übertragen bekommen. Sie kriegen keine bestimmten €-Betrag übertragen, sondern sogenannte Entgeltpunkte. Diese Punkte werden dann umgewandelt in Euro, in dem man ihn mit dem aktuellen Rentewert multipliziert.


Machen wir ein Beispiel:

Angenommen das Gericht beschließt, Sie bekommen von Ihrem Ehemann 5,0000 Entgeltpunkte übertragen. Zur Zeit beträgt der Gegenwert eines Entgeltpunktes (=aktueller Rentenwert) € 26,13.

somit wird in diesem Beispiel ihnen mtl. Brutto 5,0000 EP X € 26,13 = € 130,65 von Ihrem Mann übertragen.

Dieser aktuelle Rentenwert (=€26,13 zur Zeit) ändert sich immer dann, wenn Rentner (wiedereinmal) eine Rentenerhöhung bekommen. Solten wir mal wieder eine Rentenerhöhung erhalten und sie hören in den Nachrichten, dass es 0,5% gibt, dann wissen Sie jetzt, dass diese € 26,13 um 0,5% erhöht wird. Somit steigt auch der Betrag von € 130,65 um 0,5% mit an.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

@anonym: Vielen Dank für die ausfühliche Antwort! Besser hab ich es jetzt schon verstanden, mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt...

Ich versuch es etwas deutlicher: Diese Rentenpunkte werden aber dann doch meinem bisherigen Rentenkonto bei voller Erwerbsminderung hinzugezählt, sprich, der Auszahlungs-Betrag VOR der Scheidung erhöht sich dann dementsprechend um - bei Ihrem Beispiel bleibend - monatlich brutto Euro 130,65?

Nochmals vielen Dank - auch an leinad - ich wollte gerade schon im Expertenforum posten, aber da kam Ihre Antwort :)

gruß
sunny





-- Editiert von sunny249 am 17.07.2006 16:32:36

54x Hilfreiche Antwort

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