Wenn einem im Grunde nach Erwerbsminderungsrente zusteht, dann gibt es zwei Möglichkeiten 1. die Erwerbsminderungsrente wird ab Antragstellung bewilligt 2. die Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend bewilligt, ab letzte Reha oder ab Erstdiagnosen plus 7 Monate ( also eigentlich 3 Möglichkeiten sogar). Nun kenne ich unzählige, die sich das im Rahmen der Bewilligung aussuchen dürfen, es gibt sogar eine Option zum ankreuzen, ob man 1 oder 2 möchte.
Jedoch nicht immer.
Manchmal wird das auch einfach so bestimmt.
Offensichtlich teilweise willkürlich oder wenn die Krankenkasse Rückforderung gegenüber der DRV stellen möchte,
Jedoch, und das finde ich nirgends, ab wann hat man einen Rechtsanspruch darauf, dass die Erwerbsminderungsrente erst ab Antragsstellung bewillligt wird und nicht vorher? Ich möchte nämlich dieses Rückwirkende vermeiden, deshalb wäre es gut zu wissen, was für rechtliche Möglichkeiten ich da habe. Bitte schreibt jetzt nicht : ist doch egal, du hast davon keine Nachteile.
Dazu kann ich nur sagen: bei mir ist es nicht egal, für nicht ist das wichtig.
Erwerbsminderungsrente, aber wann ist rückwirkende Bewilligung rechtmäßig!
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Grundlagen sind die Par. 99, 101 SGB 6. Aussuchen wäre mir neu. Bin im Rentenrecht jedoch nicht der Spezialist schlechthin.
Von den verschiedenen Möglichkeiten wird m.E. immer die genommen, die eher eintritt.
Was dabei gern vergessen wird: oftmals hat man im zeitlichen Zusammenhang mit der eintretenden Erwerbsminderung zuvor schon einmal einen Reha-Antrag auf Med. Reha gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser dann als Rentenantrag umgedeutet werden.
Auch nachzulesen unter Anwalt.de. Zu der Seite kommt man, wenn man bei Tante Goggel die Begriffe "Beginn Erwerbsminderungsrente Zahlung" eingibt.
Irgendwie krieg ich die Links und Textstellen hier nicht reinkopiert.
Ist sehr hilfreich, vielen Dank,!
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