Erwerbsminderungsrente, Krankengeld läuft aus usw.

17. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente, Krankengeld läuft aus usw.

Hallo,

ich bin Programmierer aber aufgrund von Krankheit, die auch bei Zeiten nicht besser werden wird, bin ich schon seit fast anderthalb Jahren krankgeschrieben. Da das Krankengeld nicht ewig gezahlt wird habe ich auf Anraten der Krankenkasse bzw Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Jetzt habe ich Briefe von der Rentenversicherung und von der Krankenkasse erhalten. Die KK teilt mir mit, dass ich seit dem 4. Oktober 2011 Krankengeld erhalte und dass mein Krankengeldanspruch am 1. April 2013 endet. Also jetzt noch anderthalb Monate bestehen würde.
Gleichzeitig soll ich mich bei der Arge melden. Beiliegend ist eine Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) über den Krankengeldbezug.

* Was ist das für ein Formular und muss ich das abschicken wenn ich ohnehin die ganze Zeit Aufstocker war, also Alg2 bezogen habe? Also auch vor dem Krankengeldbezug? Ist das nur eine Bestätigung für den Krankengeldbezug oder hat das was mit Arbeitslosengeld I oder so zu tun?

Die Rentenversicherung hat mir auch Formulare zugeschickt in denen ich selbständige und unselbständige Einnahmen reinschreiben soll. Dabei interessieren sie sich aber nur für Einnahmen ab dem 1.5.2012. Also Zeiten in denen ich schon komplett krankgeschrieben war.

* Was soll mein Arbeitgeber da eintragen? Er hat in der Zeit ja nichts bezahlt, da die Krankenkasse ja Krankengeld bezahlt hat.

* Ich bin momentan noch nicht gekündigt. Ich denke aber es macht eh keinen Sinn mehr angestellt zu bleiben. Sollte ich meinem Arbeitgeber einfach sagen er soll mich zum 1.4.2013 (Enddatum bis zu dem mir Krankengeld von der KK zusteht) kündigen oder sollte ich ein anderes Datum nehmen?

Danke!

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16 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ JUGz

Du hast gearbeitet und somit Anspruch auf ALGI. Dieser Anspruch wird auch durch die Zahlung von KG nicht aufgehoben, da es sozialversicherungspflichtigem Einkommen gleichgesetzt ist.

Heisst, das Schreiben von der Krankenkasse schnappst du dir und meldest dich bei der Agentur für Arbeit. Sollte man dich abwimmeln, da du als (noch) arbeitsunfähiger nicht vermittelbar bist, weise direkt auf SGB III, § 145 (früher §125, Nahtlosigkeit, hierzu findest du massig Beiträge im Forum) hin.

Die Meldung muss angenommen werden, auch wenn das noch nicht bis zum letzten Sachbearbeiter durchgedrungen sein sollte.

Gleichzeitig meldest du die Antragstellung dem Träger des ALGII. Inwieweit sich die Aufstockung durch ALGII verändern wird, kann ja erst bei Bescheidung der Leistung ALG1 berechnet werden. Du musst aber, auch wenn es dir abstrus erscheinen mag, Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle muss dir dann bescheiden, ob das Einkommen aus ALGi und Wohngeld geringer wäre als ALGI und ALGII. Letztere ist nachrangig, deshslb wird das nötig sein.

Zum Formular und Umgang mit der Rentenversicherung:

Die Rentenversicherung (DRV Bund?) will natürlich eine Berentung verhindern. Du weist sämtliche Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten schon im Antragsformular nach, egal was da drin steht.

Das procedere: sie werden dich begutachten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor. Es sei denn, du bist tot, aber dann müssten sie ja auch nicht zahlen.

Nein, ich habe keinerlei Vorurteile was die DRV Bund betrifft :grins:

Im Ernst, es kann ein langer und frustrierender Weg weden, aber er ist möglich, wenn man die Nerven behält. Gesundheitsfördernd ist diese Mühle nicht, aber wenn du deine Rechte kennst, sachlich bleibst, dann wird am Ende für dich das rauskommen, was deinem Zustand am zuträglichsten ist.

Und als Tipp: unter gar keinen UMständen die Arbeit kündigen. Je nachdem, wie fair die Chefetage bisher mit dir umgegangen ist, kannst du nach Bestätigung des Eingangs Rentenantrages darüber informieren, dass du den Antrag gestellt hast. Musst du aber nicht.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert Sunbee 1 am 18.02.2013 13:40

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Danke für die detaillierte Antwort. Das Formular von der Krankenkasse ist also nur zum Beantragen von Alg1. Klingt interessant und werde ich versuchen.

Was mache ich denn jetzt mit den Formularen der DRV-Bund? Ich meine die wollen wissen was ich seit dem 1.5. verdient habe. Das soll auch der Arbeitgeber unterschreiben. Nur habe ich ja die ganze Zeit Krankengeld erhalten. Schreibt er dann überall 0€ rein?

Und wenn ich die Arbeit nicht kündige, was hat das für einen Vorteil? Mein Chef muss ja nichts mehr für mich zahlen da ich krankgeschrieben bin. Und meine Krankenkasse zahlt ja bald auch nicht mehr. Wird das automatisch gekündigt wenn ich Alg I beantrage und soll ich deswegen nicht selbst kündigen/kündigen lassen? Weil ansonsten würde ich ja angestellt bleiben nur ohne dass ich von irgendwo Geld dafür kriege oder?

Danke!

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8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@JUGz

Gern geschehen :)

Welche Formulare der DRV Bund? Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Dort müssen die Zeiten der Sozialversicherungspflichtzeiten lückenlos aufgeführt werden.

Mir ist nicht ganz klar, was dein AG da unterschreiben soll? Sozialversicherung und Zahlung wird doch nachgewiesen über entsprechende Unterlagen.

Bitte sei so nett und poste mal die konkrete Formulierung auf dem Formular der DRV Bund und um welches Formular (steht im Anschreiben und auf Blatt1) es sich handelt. Klingt nicht so ganz nach Rentenantrag sondern nach diesen sogenannten Übergangsgeldanträgen...

Wenn du nach Ablauf der Anspruchsdauer des KG ALGI beantragst, immer noch arbeitsunfähig bist, erhältst du ALGI nach SGB III, §145 (s.o.) und bist ein 'Sonderfall. Nicht vermittlungsfähig, da krank. Dieser Paragraf wurde für Menschen geschaffen, die in deiner Situation sind.

Der Antrag auf ALGI führt nicht zu einer Automatisierung einer Arbeitsplatzkündigung.

Der Vorteil (jetzt) nicht zu kündigen?

Erstens ist auch bei Eigenkündigung in deiner jetzigen Situation dies eine Aufgabe des Arbeitsplatzes und steht dem Erhalt von ALGI entgegen. SGB III; §159. Stichwort Sperre.

Du könntest nur kündigen ohne eine Sperre zu riskieren, was übrigens auch eine Minderung des ALGII bedeutet, falls hier Anspruch besteht, wenn du dies schriftlich bestätigt durch die AfA (Agentur für Arbeit) hast. Dies ist dann regelmässig der Fall, wenn die Aussteuerung auch zu ALGI nach benannter Nahtlosigkeit gewährt wird.

Zweitens, auch wenn es dir abstrus erscheint, ist es möglich, dass du gesund wirst und deinen Arbeitsplatz wieder einnehmen kannst. Ggfalls z.B. mit Umbaumassnahmen (wäre z.B. bei plötzlich eingetretener schwerer Behinderung der Fall)) am Arbeitsplatz (hier würde die DRV Bund dies zahlen), z.B. durch eine langsame Wiedereingliederung (Hamburger Modell ähnlich) etc.

Drittens, weder du noch dein AG haben durch nicht erfolgende Kündigung Nachteile

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."


-- Editiert Sunbee 1 am 20.02.2013 08:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Hm... jetzt habe ich wieder mal mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er meinte es wäre für ihn am Günstigsten wenn er mir vor Ablauf des Endes des Krankengeldbezugs kündigt. Ich habe keine Ahnung wieso er das meint. Wäre das schädlich für mich? Oder wäre eine Kündigung nur schlecht wenn ich die selbst vornehme?

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7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Er meint er kündigt mich zum 31.3. Am 1.4. läuft mein Krankengeld aus. Er meinte er müsse sonst nach Ablauf selbst wieder zahlen. Ich nehme mal an wenn er kündigt ist das ok...

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Jetzt sehe ich erst dass da noch eine Antwort ist... ;)

Das Formular zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich schon mit allen Nachweisen eingereicht gehabt. Das war vor einigen Wochen. Ich hatte auch schon eine Kur angeboten bekommen die aber abgesagt wurde weil die Kur an meiner Gesundheit auch nichts ändern hätte können.

Jetzt habe ich aber von der RV eine "Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" bekommen. Damit will man die Hinzuverdienstregelungen prüfen.
Man fragt nach Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis, einem steuerrechtlichen Gewinn oder Entschädigungen bzw Bezüge. Dabei interessieren sie nur Einnahmen ab 1.5. Deswegen frage ich mich was da rein soll da mein AG ja nichts bezahlen musste während ich krank bin. Oder muss ich da einfach nichts einfüllen da dort nur nach weiteren Angestelltenverhältnissen gefragt wird? Aber das macht auch keinen Sinn. Wer krank geschrieben ist ist für alle Jobs krank. Ich sehe nicht was die da wollen.

Wenn mein AG mich kündigt dann ist das aber kein Problem oder? Er meinte er müsste sonst anfangen selbst wieder zu zahlen. Das will ich auch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn Sie nach dem Krankengeldbezug ALG1 wegen Überprüfung der Rentenfähigkeit beziehen, bezahlt der Arbeitgeber weiterhin gar nichts. In so fern ist die Aussage Ihres AG unter "Kokolores" abzuhaken.

Am besten, er kündigt Sie überhaupt nicht - evtl. könnten Sie - da eine eventuell zuerkannte Rente im Normalfall sowieso erst mal befristet ist - danach wieder bei ihm einsteigen.

Wenn er daran kein Interesse hat, soll er kündigen, zerbrechen Sie sich aber nicht den Kopf darüber, wie es für IHN am besten ist, es geht um SIE.

Allerdings:

quote:
Das Formular zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich schon mit allen Nachweisen eingereicht gehabt. Das war vor einigen Wochen. Ich hatte auch schon eine Kur angeboten bekommen die aber abgesagt wurde weil die Kur an meiner Gesundheit auch nichts ändern hätte können.


Wenn man eine "Kur" ( Rehabilitationsmaßnahme ) "angeboten" bekommt, ist das kein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können nach Belieben. Die DRV denkt sich dabei schon etwas.

Sie könnten(!) jetzt damit auch ( theoretisch ) ihren Rentenantrag komplett torpediert haben. Es gilt das Prinzip: Reha vor Rente. Wenn Sie der Meinung sind, die Reha hätte nichts geändert, muss diese Einschätzung nicht zwangsläufig von der DRV geteilt werden.

Im schlimmsten Falle droht Ihnen nun die Ablehnung der Rente, wenn man dort der Meinung ist, Ihnen möglicherweise via Reha hätte geholfen werden können und das Ganze nun an Ihrer mangelnden Mithilfebereitschaft gescheitert ist.

Das sind meine Überlegungen dazu.

Viele Grüße von Mira

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@JUGz

Für die DRV Bund gilt: Reha geht vor Rente. Insofern stimme ich @Miramar zu. Eine Ablehnung der Reha führt aber nicht automatisch zur Verweigerung einer Rente. Hier gilt noch immer der Grundsatz, dass eine fehlende Mitwirkung nur unterstellt werden kann, wenn der Antragsteller vorher wusste, welche Folgen die Ablehnung einer Reha zum jetzigen Zeitpunkt haben kann. Dies muss so in der Aufforderung zur Reha gestanden haben.

Man wird dir aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Reha (erneut) antragen. Die sollte unbedingt angetreten werden, da sonst tatsächlich wegen fehlender Mitwirkung die Rente von vornherein nicht einmal bearbeitet wird.

Volle Zustimmung zur Einschätzung, dass der AG Quatsch erzählt. Eine Aussteuerung nach Ablauf einer KG Zahlung führt für ihn zu gar nix. Allerdings unterstelle ich dem AG, dass er es einfach nicht besser weiss und Bedenken hat, in die Pflicht genommen zu werden.

Wenn er dir kündigt, entstehen dir derzeit keine Nachteile, aber wenn du kündigst oder einer Kündigung zustimmst, kann (alles graue Theorie, aber das ist nunmal so in einer bürokratisch geprägten Gesellschaft) ein Wiedereinstieg nicht erfolgen und daraus kann man dir den berühmten Strick drehen. Im Falle der Kündigung solltest du also durchaus ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen und/ eines mit der AfA.

Zum Formular welches die DRV Bund will. Ich habe eine Ahnung, dass es sich dabei in der Tat 'nur' noch um Ergänzungen zum Antrag der Rente handelt. Also ob weitere Arbeitsverhältnisse bestehen (was nicht unüblich ist). Wird tatächlich danach gefragt, gibt es dort einen Strich und fertig. Im Zweifel würde ich ein Anschreiben dazu legen, in welchem ich nachfrage, was sie da genau wissen wollen, da nichts weiteres verdient wurde und der angegebene AG während Bezug des KG nicht zahlen musste.

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Das mit der Ablehnung der Reha habe ich nicht selbst getan. Ich bin zu meinem Arzt und der hat mir das bestätigt dass eine Kur da nicht helfen KANN. Danach wurde das mit der RV geklärt bzw haben die das von ihren Ärzten bewertet und sind dann zur gleichen Meinung gekommen.

Ich hatte vorher schon eine Reha angeboten bekommen die aber aufgrund fehlender Möglichkeiten vor Ort ungünstig war und mir daraufhin die andere Reha geschickt wurde.

Ich hätte das natürlich annehmen können aber ich dachte mir wieso soll ich da Zeit verschwenden wenn es eh nichts nutzen kann, weil ein Arzt da nichts dran ändern kann, und es andere Leute gibt die einen Nutzen von einer Kur hätten.

Ich nehme mal an dass das nicht negativ ausgelegt wird da die Ärzte das ja selbst so eingesehen haben hinterher. Wieso die nicht vorher selbst drauf gekommen sind weiß ich nicht. Die haben vermutlich den Fall vorher nicht angeschaut.

Das mit dem Formular ist so, ich hatte bereits einen Brief an die RV geschrieben: "ich habe Ihren Brief mit den weiteren Formularen erhalten allerdings weiß ich nicht ob ich davon überhaupt etwas ausfüllen muss. Ich bin zwar angestellt aber seit über einem Jahr (seit Oktober 2011) beziehe ich Krankengeld. Ich werde Ihnen einfach eine Kopie des aktuellen Alg2-Bezugs geben. Darin steht das Krankengeld dass ich in dem Monat erhalten habe. Es ist immer unterschiedlich, je nachdem wie viele Tage enthalten sind."

Daraufhin wurde ich angerufen und gesagt dass ich das doch ausfüllen solle und mein Arbeitgeber das unterschreiben muss... obwohl ich denen das schon beschrieben habe.

Ich denke ich werde ihn einfach 0 eintragen lassen und unterschreiben lassen.

Wegen der Kündigung werde ich ihm sagen. Ich muss also nur mit dem KK-Formular Alg 1 beantragen, unter Erwähnung des laufenden Antrags auf Erwerbsminderungsrente, und er hat keine Probleme...

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Was, wenn ich den Job eigentlich auch nicht mehr machen will falls ich irgendwann wieder gesund wäre? Mein Chef mich also kündigen würde wie angekündigt. Müsste ich der Kündigung trotzdem wiedersprechen um keine Probleme zu bekommen?

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4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ JUGz

Zur Kündigung ist alles geschrieben.

So am Rande: dein behandelnder Facharzt war/ ist der Ansicht, dass eine Reha deine Erwerbsfähigkeit nicht erhalten kann? Oder war/ ist er der Ansicht, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht hergestellt werden kann durch Reha?

Da gibt es einen Unterschied und sofern er nicht auch Sachverständiger (anerkannter) Gutachter ist, ist seine Meinung nicht wirklich massgeblich für die DRV Bund.

Eine Reha ist im übrigen keine Kur, sondern eben harte Arbeit an sich selbst. Man wird möglicherweise nicht genesen, aber lernt durch andere Betroffene eine Menge, auch den Umgang mit dem was man hat, Therapien, die man unterstützend zur Erhaltung des status quo einsetzen kann etc.

Was möglich ist, ein behandelnder Arzt kann attestieren, dass man (derzeit) nicht Rehafähig ist. Z.B. weil man akut krank ist.

Sunbee

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Am gesundheitlichen Problem kann kein Arzt etwas ändern. Und auch Ärzte bei einer Reha hätten da nichts machen können. Das habe ich meinen Arzt bestätigen lassen und das der RV geschickt. Die haben das geprüft und bestätigt dass die Reha keinen Sinn macht. Das hat irgendein Arzt dort gemacht. Deshalb wurde sie abgesagt.

Beim RV-formular werde ich meinen AG überall 0 eintragen lassen und unterschreiben lassen. Wird hoffentlich richtig sein.

Was ich von der Kündigung halten soll weiß ich nicht. Sie haben mir zwar geraten mich auch gegen eine Kündigung zu wehren aber muss ich das auch? Ich meine ich kann verstehen dass das keinen Sinn mehr für meinen AG macht und ich will diese Arbeit eigentlich auch lieber nicht mehr machen (werde das so wie so nicht bald können).

Danke für die Hilfe!

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Danke Sunbee ;)

JUGz, ich würde Ihnen raten, mit dem Antrag schleunigst entweder PERSÖNLICH eine Zweigstelle der DRV Bund aufzusuchen ( gibts in jeder größeren Stadt ) oder einen Rentenberater. Beide können und werden Ihnen dann beim Ausfüllen behilflich sein.

Zum Thema Arbeitgeber schreib ich auch nichts mehr - ich denke, hier ist alles gesagt, allein verstehen müssen Sie es auch. Der AG wird früher oder später ( wahrscheinlich ) von selbst kündigen - so lange ER SIE kündigt, ist soweit alles paletti, soweit Sie die Kündigung nicht "fahrlässig" selbst herbeiführen.

( Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht in einer 3-Mann-Klitsche arbeiten, wo selbst der AG nicht weiß, wie die Gesetzeslage ist, d.h. wann er Sie gefahrlos kündigen kann und wann nicht. )

Sollte die Kündigung zu Unrecht passieren und Sie wehren sich nicht dagegen, kann Ihnen das nachteilig ausgelegt werden ( ggf. Sperre des ALG ).

Füllen Sie Ihre Anträge mit Hilfe der DRV aus und lassen Sie Ihren Arbeitgeber alleine wurschteln, der kann das bestimmt ;) . Aber: einen Arbeitsvertrag einfach mal so hinzuwerfen, ohne ggf. ein Fallnetz zu haben, das würde ICH nicht tun.

Denn: NOCH ist Ihre Rente nicht durch und Sie KÖNNTEN ggf. noch auf Ihre Arbeitsstelle angewiesen sein.

Just my 50 cts.

Viele Grüße von Mira

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Danke auch Mira... dass hier war mir nicht klar: "so lange ER SIE kündigt, ist soweit alles paletti, soweit Sie die Kündigung nicht "fahrlässig" selbst herbeiführen." Jemand hatte geschrieben dass ich einer Kündigung auch nicht zustimmen solle bzw mich dagegen wehren solle. Deswegen wußte ich nicht ob ich mich kündigen lassen kann ohne Probleme zu bekommen. Aber jetzt weiß ich Bescheid. Die Kündigung sollte ja auch rechtens sein da der AG ja bei der Firmengröße erstens leicht kündigen kann und zweitens hat er ja nichts von mehr von mir, weshalb eine Kündigung sicher verständlich ist.

Doch... ich habe in einer 2-Mann-Firma gearbeitet wo der Chef der einzige andere Angestellte ist. :)

Und wegen der RV werde ich mal hingehen und direkt fragen.

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Danke auch Mira... dass hier war mir nicht klar: "so lange ER SIE kündigt, ist soweit alles paletti, soweit Sie die Kündigung nicht "fahrlässig" selbst herbeiführen." Jemand hatte geschrieben dass ich einer Kündigung auch nicht zustimmen solle bzw mich dagegen wehren solle. Deswegen wußte ich nicht ob ich mich kündigen lassen kann ohne Probleme zu bekommen. Aber jetzt weiß ich Bescheid. Die Kündigung sollte ja auch rechtens sein da der AG ja bei der Firmengröße erstens leicht kündigen kann und zweitens hat er ja nichts von mehr von mir, weshalb eine Kündigung sicher verständlich ist.

Doch... ich habe in einer 2-Mann-Firma gearbeitet wo der Chef der einzige andere Angestellte ist. :)

Und wegen der RV werde ich mal hingehen und direkt fragen.

Danke!

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#16
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Danke auch Mira... dass hier war mir nicht klar: "so lange ER SIE kündigt, ist soweit alles paletti, soweit Sie die Kündigung nicht "fahrlässig" selbst herbeiführen." Jemand hatte geschrieben dass ich einer Kündigung auch nicht zustimmen solle bzw mich dagegen wehren solle. Deswegen wußte ich nicht ob ich mich kündigen lassen kann ohne Probleme zu bekommen. Aber jetzt weiß ich Bescheid. Die Kündigung sollte ja auch rechtens sein da der AG ja bei der Firmengröße erstens leicht kündigen kann und zweitens hat er ja nichts von mehr von mir, weshalb eine Kündigung sicher verständlich ist.

Doch... ich habe in einer 2-Mann-Firma gearbeitet wo der Chef der einzige andere Angestellte ist. :)

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#17
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich hab jetzt schon 3 mal eine Antwort geschrieben, er sagt Danke für den Beitrag und dann ist da nichts...

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