Erweiterets Führungszeugnis nach §30a BZRG

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rudi12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweiterets Führungszeugnis nach §30a BZRG

Im Jahr 2000 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "Handel Treibens mit Betäubungsmittel" und im gleichen Jahr wurde dieses Verfahren nach §170 Abs.2 eingestellt.
Ich wurde jetzt von meinen Arbeitgeber aufgefordert ihm ein Erweiterets Führungszeugnis nach §30a BZRG zu kommen zu lassen.
1. Steht etwas von diesem Ermittlungsverfahren in dem erweitertem Führungszeugnis??
2. Bei Verkehrskontrollen werde ich immer nach Drogenkonsum gefragt. Ich führe dies auf den Eintrag im Polizei PC zurück. Kann ich diesen Eintrag löschen lassen u. wenn ja wie, wo, ist da Anwaltspflicht???
Gruß und Dank
Rudi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

1. Nein
2. Wenn Sie in den letzten 10 Jahren nicht nochmals aufgefallen sind, ist die Angelegheit aus 2000 auch in der Polizeidatenbank schon längst gelöscht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie in den letzten 10 Jahren nicht nochmals aufgefallen sind, ist die Angelegheit aus 2000 auch in der Polizeidatenbank schon längst gelöscht.

Das sollte so sein, klappt aber nicht immer. Wenn sich der TE sicher ist nach der Aktion im Jahre 2000 keine weiteren Vorfälle mit der Polizei gehabt zu haben sollte er auf jeden Fall eine Eigenauskunft bei der speichernden Stelle (je nach Bundesland, beispielsweise das LKA) einholen, dort sind die gespeicherten Vorgänge samt Aussonderungsprüffrist aufgeführt. Ein Anwalt wird nicht benötigt, im Falle eines Problems hilft der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz.

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