Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung - Fahrtkosten

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marcel B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung - Fahrtkosten

Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und befinde mich zur Zeit in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Gleichzeitig absolviere ich ein Vollzeitstudium, welches ich durch meinen Arbeitgeber in Form des o.g. Teilzeitarbeitsvertrages und einem separatem Stipendium gefördert bekomme.

Meine Frage an dieser Stelle: Die Kosten zu meinem Arbeitgeber kann ich bekanntlich im Zuge der Pendlerpauschalen absetzen. Wie sieht das jedoch mit den Fahrten zur Uni aus? Kann ich diese als Werbungskosten vollabsetzen oder auch nur im Rahmen der Pendlerpauschalen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Marcel B.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann ich diese als Werbungskosten vollabsetzen oder auch nur im Rahmen der Pendlerpauschalen? Wo genau soll der Widerspruch zwischen Werbungskosten und Pendlerpauschale sein? Aber zu Ihrer Frage: Die Uni ist Ihre "erste Tätigkeitsstätte", d. h., Fahrten dahin können Sie mit der PP absetzen. Und Fahrten zur Arbeit können Sie mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen - das ist dann quasi eine Dienstreise...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Marcel B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann ich diese als Werbungskosten vollabsetzen oder auch nur im Rahmen der Pendlerpauschalen? Wo genau soll der Widerspruch zwischen Werbungskosten und Pendlerpauschale sein?


Ich hatte mich hier etwas unklar ausgedrückt. Die Frage müsste richtig heißen, ob die Hin- und Rückfahrt zur Uni mit 0,30€/km berücksichtigen kann oder nur eine Strecke.

Doch wenn ich Ihre Antwort richtig deute, so sind die Fahrten zur Uni lediglich mit einer Strecke zu berücksichtigen und bei Fahrten zu meinem Arbeitgeber können sowohl Hin-, als auch Rückfahrt mit 30 Cent pro km berücksichtigt werden.

-- Editiert von Marcel B. am 09.10.2017 14:31

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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