Erste Hilfe per Handy App

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb456245-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Hilfe per Handy App

Hallo zusammen und erstmal danke für die Zeit.
Ich schreibe im Moment eine App von der man Instruktionen bekommt was zu tun ist, wenn man die Symptome oder Gegebenheiten per Spracherkennung einspricht.
Lange Rede kurzer Sinn - Gesetzbücher decken folgende Frage nicht ab: Welche Folgen habe ich zu erwarten, wenn meine App falsche Anweisungen liefert?
Oder kann ich grundsätzlich Schadenersatzansprüche verhindern, in dem ich eine Haftungsausschlussklausel in der App verfasse?
Die App soll ja helfen, aber es gibt immer Fälle wo mal etwas schief läuft oder der Fall nicht abgedeckt ist. Grundsätzlich ist sie aber immer eine Ergänzung in jeder Situation, da sie so schnell und einfach funktioniert.
Es gibt Richtlinien für Rettungsdienste, Profis u.ä. diese sind aber sehr lang und komplex und die Apps, die diese umsetzen sind entsprechend ungeeignet für den schnellen Einsatz.
Hat jemand einen Tipp für mich?

Vielen herzlichen Dank vorab!
Stefan

-- Editiert von Moderator am 22.12.2016 13:28

-- Thema wurde verschoben am 22.12.2016 13:28

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.



Zitat (von fb456245-76):
Lange Rede kurzer Sinn - Gesetzbücher decken folgende Frage nicht ab: Welche Folgen habe ich zu erwarten, wenn meine App falsche Anweisungen liefert?

Doch, decken sie ab.
Je nach Grad Deines Verschuldens straf- und zivilrechtliche Folgen. Wobei die zivilrechtlichen Folgen in der Regel vom finanziellen her schlimmer sind.



Zitat (von fb456245-76):
diese sind aber sehr lang und komplex und die Apps, die diese umsetzen sind entsprechend ungeeignet für den schnellen Einsatz.

Vermutlich sind diese Apps deshalb so komplex, weil die Verbreiter dieser Apps wenig Lust auf Knast und Leben auf ALG II Niveau haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb456245-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,
vielen herzlichen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Angesichts der Menge an Informationen kommt es mir so vor als hätte ich meine Suche zu oberflächlich betrieben.

Haben Sie vielleicht einen Verweis für mich, wie ich an die Gesetzestexte geschickt komme? Ich wäre Ihnen äusserst dankbar für den Tipp in welchem der zahlreichen Gesetzbücher die Infos zu finden sind.

0x Hilfreiche Antwort

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