Erstausstattung nach Trennung abgelehnt

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Erstausstattung nach Trennung abgelehnt

Hallo Freunde,

ich habe einen Antrag auf Erstausstattung nach Trennung beim Jobcenter Dortmund gestellt.
Ende März haben meine ehemalige Lebensgefährtin und ich uns getrennt, woraufhin ich ausgezogen bin.
Zum 01.08.17 ziehe ich in eine neue Wohnung und besitze keine Möbel etc.... einfach nichts!

Nun lehnt das JC Dortmund den Antrag ab, mit der Begründung es sei nicht die erste Wohnung nach Verlassen des elterlichen Haushalts!
Man würde mir lediglich ein Darlehn anbieten für die Erstausstattung!

Wie sollte ich jetzt vorgehen? Widerspruch der sich Monate zieht oder noch mal an das JC appellieren, dass falsch entschieden wurde?

Hoffe sehr auf eure Hilfe. Eine leere Wohnung wäre der Horror.....

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17 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@spes:

Zitat:
Zum 01.08.17 ziehe ich in eine neue Wohnung und besitze keine Möbel etc.... einfach nichts!


Warum konntest Du nichts aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung mitnehmen? Gehörte alles Deiner Lebensgefährtin? Wie lange habt Ihr zusammen gewohnt?

Zitat:
Nun lehnt das JC Dortmund den Antrag ab,


Schriftlich, in Form eines Ablehnungsbescheides?

Zitat:
mit der Begründung es sei nicht die erste Wohnung nach Verlassen des elterlichen Haushalts!


Stimmt das denn? Und wenn ja, was ist aus den Möbeln geworden, die Du in der vorherigen Wohnung hattest?

Zitat:
Wie sollte ich jetzt vorgehen?


Du solltest zweigleisig fahren. Zum einen, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Damit solltest Du allerdings ein wenig warten (Achtung: Nicht die Widerspruchsfrist von einem Monat verpassen). In der Zwischenzeit nimmst Du das Darlehen in Anspruch, um erstmal die nötigsten Dinge anschaffen zu können. Gegen den Darlehensbescheid legst Du dann ebenfalls Widerspruch ein, mit der Begründung dass das Darlehen in eine Beihilfe umzuwandeln ist.

Jedenfalls hinsichtlich der ansonsten obligatorischen Aufrechnung von Tilgungsraten ist darauf zu achten, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet. Solange über den Widerspruch, bzw. eine sich ggf. anschließende Klage, nicht entschieden ist, darf also keine Aurfrechnung vorgenommen werden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von spes):
Hoffe sehr auf eure Hilfe. Eine leere Wohnung wäre der Horror.


Nimm das Darlehn und fahre zum Sozialkaufhaus in die Münsterstraße (gegenüber dem Unfallkrankenhaus). Dort gibt es gute und recht preiswerte Möbel.
Oder zur EDG nach Derne. Auch dort werden gute Gebrauchtmöbel angeboten.

Ob ein Widerspruch Sinn macht, hängt von der Antwort auf die Ergänzungsfragen ab.

Berry

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#3
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich habe 2 Jahre mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammen gelebt.
Sämtlicher Hausrat gehört quasi Ihr, da meine Möbel mit der Zeit ersetzt wurden.

Ja Ablehnungabgescheid: www.4GP.ME/ba3s/1499975067160.jpg

Es wurde klar geschildert, dass der Antrag nach Trennung gestellt wird!

Ist die Frage wieviel beim Darlehn rum kommen würde...
Benötige die volle Beihilfe von 1210€ allein schon wegen Küche und Waschmaschine...

Desweiteren mach ich mir sorgen, dass die Bearbeitung vom Darlehn länger als 4 Wochen dauert! Der jetzige Antrag hat auch 4 Wochen gebraucht!

Macht es Sinn zum JC zu gehen und die Team-Leitung zu verlangen, weil der SB sich nicht auskennt?

Denn: Erstausstattung als Darlehn ist rechtswidrig und nicht nur bei der ersten Wohnung nach Auszug aus elterlichen Haushalt zu gewähren....

-- Editiert von spes am 13.07.2017 22:02

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#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wie wäre es, wenn Sie die Fragen beantworten, statt über die angebliche Inkompetenz der Behördenmitarbeiter zu sinnieren?

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#5
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

@Despi: Habe ich getan!


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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nun ja,
Sie hatten vor 2 Jahren offenbar eine Wohnungsausstattung, die Sie in die Partnerschaft eingebracht haben.
Davon muss ja noch was da sein. Dass Sie innerhalb von 2 Jahren alles ersetzt haben ist erstens wenig glaubwürdig, zum anderen würden die ersetzen Möbel dann ja auch Ihnen anteilig gehören (und nicht alles ihr). Sie hätten nicht alles der Ex-Partnerin überlassen müssen.

Sie können natürlich Widerspruch einlegen. Aber so lange Sie nicht überzeugend(!) darlegen können, was mit den Möbeln passiert ist, die Sie vor zwei jahren in die gemeinsame Wohnung eingebracht haben und warum Sie alle Möbel der Ex-Partnerin überlassen haben, sind die Erfolgsaussichten nicht so prickelnd.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun ja, meine Möbel haben in den letzten 10 Jahren 5 Umzüge mit gemacht. Nach und nach wurde es weniger.
Als ich dann notgedrunken vor 2,5 Jahren zu meinem Vater ziehen muste, muste vieles auch aussortiert werden, weil kein Platz da war.

In die dann gemeinsamen Wohnung habe ich ein Ehebett und Schreibtisch mitgebracht. Diese habe ich auch wieder mit genommen.
Wohnzimmmer Einrichtung hat Sie mit gebracht. Küche wurde in Raten gezahlt und sämtliche andere Möbel auch auf ihren Namen daher habe ich kein rechtlichen Anspruch auf Herausgabe einiger Möbel....

Das JC kann ja gerne einen Hausbesuch machen und sich davon überzeugen, dass ich so gut wie nichts mehr besitze.

-- Editiert von spes am 13.07.2017 23:40

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von spes):
Macht es Sinn zum JC zu gehen und die Team-Leitung zu verlangen, weil der SB sich nicht auskennt?


Aus Erfahrung als Begleiter eines Hartzers lohnt sich dass nicht, wenn Du keinen dort kennst.

Ich empfehle den eigen Ton hier im Forum zu überdenken.

Berry

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#9
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Mir ist nicht bewusst, wo mein Ton unangemessen ist....

-- Editiert von spes am 14.07.2017 00:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von spes):
Mir ist nicht bewusst, wo mein Ton unangemessen ist....

-- Editiert von spes am 14.07.2017 00:31


Generell finde ich unangemessen, wie Sie über die Behörde und deren Mitarbeiter sprechen, die Sie auf Kosten der Sozialkasse unterstützen soll.

Diese Kasse wird mit Geldern gefüllt, die allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom Lohn abgezogen werden - da können die Arbeitenden nichts gegen tun, sie können aber zumindest erwarten, dass die Ämter Sorge dafür tragen, dass wirklich Bedürftige unterstützt werden und nicht jeder, der glaubt irgendwelche Ansprüche zu haben.

Es wirkt so, als sei es für Sie selbstverständlich, sich aus diesem Topf bedienen zu dürfen.

Ich kenne Ihre persönlichen Umstände nicht und habe auch nicht über die Verteilung der Gelder zu bestimmen. Eine Meinung habe ich dennoch.
Ich finde es je nach Unstand völlig legitim, dass das Amt keine Bewilligung erteilt, da es sich nicht um Ihre erste Wohnung handelt.
Wenn Sie es sich erlauben können, diverse Male umzuziehen und Ihre Möbel "nach und nach weniger" werden zu lassen, sehe ich keinen Grund, warum Sie die Sozialkassen nun einrichten sollen.

Wenn Ihnen nicht passt, dass keine Bewilligung erfolgt, könnten Sie Ihr Leben ordnen und selbst für Ihren Unterhalt sorgen.

Das fängt manchmal schon im Kleinen an.
Wenn Sie bei jedem Ratschlag mit

Zitat:
Hab ich getan!


oder

Zitat:
Mir ist nicht bewusst, wo mein Ton unangemessen ist...


reagieren und ferner (lesen Sie es oben selbst nach) die Schuld immer bei anderen suchen (das ist der Eindruck, den Sie bisher hier erwecken), ist es nicht verwunderlich, dass Sie in der Situation stecken, in der Sie gerade sind.

Reichlich hart, aber eben nur eine Reaktion auf Ihr Verhalten hier.

Wenn Sie an einer ernsthaften Hilfestellung interessiert sind, schildern Sie doch einfach mal mehr Details.

Beantragen Sie erstmals ein Erstausstattung?
Wie lange leben Sie von Sozialleistungen?
Was ist mit Ihren Möbeln passiert (kaputt? verschenkt? in Luft aufgelöst?)?
Fanden die Umzüge vor dem regelmäßigen Empfang von Sozialleistungen statt und wenn nein, welche Leistungen haben Sie dafür erhalten?

Sollte es so sein, dass Sie bereits seit längerem von Sozialleistungen leben, bereits mindestens einmal eine Erstausttattung bewilligt bekamen und aus privater Laune heraus in dieser Zeit mehrfach umzogen - kann die Ablehnung völlig korrekt sein.

-- Editiert von Despi am 14.07.2017 02:17

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nun ja, meine Möbel haben in den letzten 10 Jahren 5 Umzüge mit gemacht. Nach und nach wurde es weniger.

Im Regelsatz sind ca. 7% für "Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte" enthalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Regelsatzverordnung
Die sind dafür da, Möbel zu ersetzen und das was weniger wird, auszugleichen.

Vom Gesetzgeber ist es halt so gedacht, dass man einmalig(!) eine Erstausstattung als Beihilfe bekommt, den Erhalt des Bestandes (also Ersatz von verschlissenen Möbeln) aber aus dem Regelsatz bestreitet.

-- Editiert von drkabo am 14.07.2017 06:57

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Despi:

Sorry, aber Dein Tonfall im letzten Posting ist mindestens ebenso unangemessen wie der des TE an der einen oder anderen Stelle.

Zitat:
Beantragen Sie erstmals ein Erstausstattung?


Für den möglichen Anspruch völlig unerheblich.

Zitat:
Wie lange leben Sie von Sozialleistungen?


Erst Recht ohne jede Bedeutung für einen möglichen Anspruch auf Erstausstattung.

Zitat:
Was ist mit Ihren Möbeln passiert (kaputt? verschenkt? in Luft aufgelöst?)?


Die Antwort auf diese Frage dürfte in Tat relevant für die Abgrenzen Erstausstattung - Ersatzbeschaffung sein.

Zitat:
Fanden die Umzüge vor dem regelmäßigen Empfang von Sozialleistungen statt


Uninteressant.

@drkabo:

Zitat:
Vom Gesetzgeber ist es halt so gedacht, dass man einmalig(!) eine Erstausstattung als Beihilfe bekommt,


Und wo bitte steht, dass eine Erstausstattung ohne Wenn und Aber nur einmalig erbracht? Sorry, aber die Aussage ist - jedenfalls in dieser Pauschalität - schlichtweg falsch. Vom Grundsatz her sollte das sicher so sein. Es gibt aber durchaus Umstände, die einen wiederholten Erstausstattungsbedarf begründen. Darüber hinaus ist eine Erstausstattung immer bedarfsbezogen. Demnach ist es durchaus üblich, dass ein Leistungsberechtigter mehrfach einen Erstausstattung erhält, nur eben nicht immer vollständig. Beispiel: Die erste eigene Wohnung ist vermieterseitig mit einer Küche ausgestattet. Also kann der LB eine Erstausstattung bekommen, aber eben nicht bezogen auf die Küche. Zieht der LB nun aus wichtigem Grund um in eine Wohnung ohne Küche, besteht ein Erstausstattungsbedarf für Küchenmöbel inklusive Elektrogeräte.

@spes:

Die Begründung für die Ablehnung im Bescheid ist rechtlich definitiv nicht haltbar. Nirgendwo steht, dass eine Erstausstattung ausschließlich bei der erstmaligen Anmietung einer eigenen Wohnung gewährt werden kann. Ich bin aber auch sehr sicher, dass die Widerspruchsstelle diese Begründung nicht aufrecht erhalten, sondern entsprechend anpassen wird.

Zitat:
Nun ja, meine Möbel haben in den letzten 10 Jahren 5 Umzüge mit gemacht. Nach und nach wurde es weniger.


Da hätten wir dann allerdings den klassischen Fall einer Ersatzbeschaffung und nicht Erstausstattung. Ersatzbeschaffungen sind aus der Regelleistung zu tätigen oder eben ein entsprechendes Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Zitat:
Als ich dann notgedrunken vor 2,5 Jahren zu meinem Vater ziehen muste, muste vieles auch aussortiert werden, weil kein Platz da war.


Die Argumentation ist ausbaufähig.

Zitat:
In die dann gemeinsamen Wohnung habe ich ein Ehebett und Schreibtisch mitgebracht. Diese habe ich auch wieder mit genommen.


Das hört sich allerdings schon anders an als

Zitat:
besitze keine Möbel etc.... einfach nichts!


Zitat:
Küche wurde in Raten gezahlt


Von wem wurden die Raten gezahlt? Nachweislich?

Zitat:
sämtliche andere Möbel auch auf ihren Namen


Und die wurden auch von Ihr alleine bezahlt?

Du wirst Deine Denkweise und Deine Argumentation ein wenig anpassen müssen. Fakt ist zunächst einmal grundsätzlich: Alles was Du schonmal besessen hast, ist keine Erstausstattung. Nur dann, wenn ganz besondere, individuelle Umständel, die Du nicht zu verantworten hast, dazu geführt haben, dass Du dieses Dinge heute nicht mehr besitzt, kann ein erneuter Erstausstattungsbedarf entstehen.

Dass Möbel teilweise "entsorgt" werden, wenn zwei Haushalte zusammengeführt werden, dürfte normal und allgemein üblich sein. Du wirst halt vernünftig begründen müssen, warum es gerade Deine Möbel waren, die entsorgt wurden. Ein Selbstläufer wird das Ganze unter den geschilderten Umständen nicht. Und gerade darum bleibe ich dabei: Nimm erstmal das Darlehen in Anspruch (ich gehe davon aus, dass das jetzt deutlich schneller gehen wird als die Bearbeitung des Erstausstattungsantrages) und lege Widerspruch ein und versuch Dein Glück. Aber nochmal: Sie eindeutig und klar ist das nicht, dass die Entscheidung des Jobcenters falsch ist. Lediglich die bisherige Begründung ist definitiv falsch, aber die ist - jedenfalls noch bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens - beliebig austausch- und ergänzbar.

Gruß,

Axel



3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Despi:

Sorry, aber Dein Tonfall im letzten Posting ist mindestens ebenso unangemessen wie der des TE an der einen oder anderen Stelle.


Das mag man so empfinden und natürlich nehme ich diese Rückmeldung auch an.

Meinen Tonfall begründete ich in meinem Posting.

Anstatt sich über die Gründe einer abgelehnten Unterstützungsleistung Gedanken zu machen, wurde hier die klare Erwartungshaltung geäußert, dass einem die Unterstützung zustehe und man gegen die Entscheidung vorgehen wolle (vermutlich einmal mehr auf Kosten der Allgemeinheit).
Entscheidungsträger wurden mehrfach diffamiert.
Sie mögen da aufgrund Ihrer Erfahrungen ein dickes Fell haben - ich hingegen finde den (überspitzt gesagt) Bereicherungsanspruch des TE aus Mitteln für Bedürftige unerträglich.

Ob meine Fragen tatsächlich unerheblich sind, können Sie vermutlich besser entscheiden als ich.
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass Sie mir oben eine Irrelevanz attestieren und unten dann meine Intentionen bestätigen.

Wenn es bereits eine bewilligte Erstausttung gab, ist eine weitere nicht zwangsläufig zu gewähren.

Daher meine Frage, ob es bereits eine Bewilligung gab.
Nein? Also kann/darf das keinen Einfluss auf die Entscheidung haben.
Ja? Meine Folgefragen werden relevant.
Wo sind die Möbel hin? Besteht tatsächlich ein Recht auf eine erneute Erstaustattung oder wurden Möbel durch die diversen Umzüge (Nächste Frage: wie lange lebt man von Sozialhilfe? Seit 10 Jahren? Wozu dann die diversen Umzüge?) "fahrlässig" zerstört? Ggf. muss aus dem Regelsatz für Ersatz gesorgt werden (wie Sie selbst bestätigen).

Meine Frage sollten der Lösungsfindung dienen und der Antwort näher kommen, ob ein Abspruch gerechtfertigt ist oder eher nicht.
Rein aufgrund des Ablehnungsbescheides und des Verhaltens des TEs sehe ich die Ablehnung als gerechtfertigt an.
Welches Recht hat der TE auf Neuaustattung am Regelsatz vorbei, wenn er nach Erstausstattung mehrfach umzieht und seine durch Zuschuss finanzierten Möbel mal hier und mal da hinterlässt? Ich kenne die Akte nicht, aber so lese ich zwischen den Zeilen, wenn ich mir den Bescheid so anschaue..

Wie auch immer - ich bin keine Profi auf dem Gebiet, sondern einfach nur von der verschobenen Anspruchshaltung des TE "irritiert".
Nicht ohne Grund: ich habe Erfahrungen mit mehreren Leistungsempfängern. Vielleicht habe ich zufällig ausschließlich die schwarzen Schafe erwischt - oder aber mein Gefühl täuscht mich nicht und es gibt Versäumnisse auf seitens des TEs, die ihn nicht nur in die Situation selbst gebracht haben (Leben von Sozialleistungen, obwohl mit etwas aktiver Lebensführung Anderes möglich wäre), sondern auch dafür sorgten, dass bereits bezahlte Möbel einfach weg sind.

Sicher gehe ich zu weit, wenn ich meine Vermutungen zum Hergang alleine aufgrund meiner Erfahrungen nun zum Besten gäbe.

Daher und im Sinne des "Forum-Friedens" spare ich mir weitere Ausführungen zum Thema.
Eines lasse ich mir aber nicht nehmen: die vorgefertigte Ansicht, dass das Amt falsch entschieden hat, ohne die Akte oder nähere Ausführungen des TE zu kennen, finde ich merkwürdig.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Despi: du musst realisieren, dass hier viele beratend unterwegs sind, die eben nicht neutral sind, sondern einseitig so beraten von der Einlassung her, das ein Anspruch konstruierbar ist, wenn es auch hart an der Betrugsgrenze liegt. Achtung, viele, nicht alle! Mir fällt es teilweise auch schwer, mit dieser Haltung zurecht zu kommen. Wieso muss es eine komplette Küche sein? 2-Plattenherd und Minibackofen für insgesamt 50 € tun es doch auch. Ich hab kürzlich meinem Patenkind zum Studium die Erstausstattung für seine Studentenbude finanziert. Wirklich Geld gekostet hat nur die Matratze, der Rest insgesamt knapp 500€. Mit Bett und Arbeitstisch sowie gebrauchtem Kühlschrank. Und es sieht gut aus. Nicht arm, wirklich nicht. Allerdings wäscht er seine Wäsche auch von Hand. So haben wir seinerzeit doch alle angefangen, und niemand fand das unangemessen. Neben den Sozialkaufhäusern gibt es noch ein Programm im www, der Name ist mir im Augenblick nicht geläufig, da werden Möbel verschenkt, wenn man sie abholt. Die Aushänge in den Supermärkten, auch so eine Fundgrube.

Was mich hier stutzig macht. Er hat alles abgestoßen, als er zu seinem Vater zog. Und diese Entscheidung soll der Steuerzahler tragen? Versteh ich nicht.

Aber vielleicht bin ich inzwischen auch zu alt für das Nachvollziehen dieses Anspruchsdenkens.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Tja.
Es gibt halt eine Gruppe von Leuten, die ein gewisses Anspruchsdenken hat.
Und es gibt eine Gruppe von Leuten, die dieses Anspruchsdenken mit ihren Steuern erfüllen soll.
Die zweite Gruppe ist größer.
Deshalb sind in der aktuellen politischen Großwetterlage die Parteien, die die zweite Gruppe vertreten, im Aufwind, während die Parteien, die die erste Gruppe vertreten, auf dem absteigenden Ast sind. Es sieht ja so aus, also ob Parteien, die für Einschränkungen im Sozialbereich sind, sogar nach der Bundestagswahl in Regierungsverantwortung kommen.
Man könnte deshalb fragen, warum das so ist und ob das Verhalt der ersten Gruppe dafür nicht mitursächlich ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So haben wir seinerzeit doch alle angefangen, und niemand fand das unangemessen.


Sehr richtig. Und man arrangierte sich eben auch mit dem was man hat. Ich erinnere mich an die eine oder andere "lebensverlängernde Maßnahme" bei meinen Möbeln oder auch aus meinem Umfeld.

Zitat (von drkabo):

Man könnte deshalb fragen, warum das so ist und ob das Verhalt der ersten Gruppe dafür nicht mitursächlich ist.


Würde man diese Frage stellen, ergäbe sich vermutlich eine Diskussion, die den Rahmen des Beitrags sprengen würde :-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Abseits vom Recht: Schauen Sie mal bei Facebook unter Gruppen mit Ihrem Wohnort und den Stichworten "Hilfe" "umsonst" "zu verschenken" o.ä.

Man glaubt es kaum, was da alles verschenkt bzw für wirklich kleines Geld anzugeben ist. In ähnlichen Gruppen findet man dann noch Leute und sogar Fahrzeuge für den Transport, Aufbau, etc. Es ist wirklich unglaublich!

Ich habe auf diese Weise eine absolut neuwertige massive Küche mit Elektrogeräten und allem abgestaubt, die mich im Laden mal eben locker 3000 € gekostet hätte, für 250 € abgestaubt. Manchmal muss man warten und suchen, aber das ist's wert.

Auf diese Weise kriegen Sie nen ganzen Hausstand zusammen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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