Erstausstattung nach Trennung

14. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)
Erstausstattung nach Trennung

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt: Nach einer Trennung (Scheidung) zieht ein Partner aus der ehelichen Wohnung aus.

Mangels eigenen Einkommens wird Arbeitlosengeld2 beantragt und bewilligt.

Auf die Nachfrage nach Bewilligung einer Erstausstattung wird diese (mündlich) verweigert, da man sich bzgl. des Mobiliars mit dem Ex-Partner einigen müsste - was nicht möglich ist, da in der ehelichen Wohnung alles nur einmal vorhanden war (1xKüche, 1xBett, 1xTisch... etc) und nicht aufgeteilt werden kann.

Der Ex-Partner ist selbst nicht vermögend genug, dass er zu Unterhaltszahlungen o.ä. verpflichtet werden könnte - soll aber nun eine komplette zweite Wohnungsausstattung finanzieren.

Ich will ja nicht sagen: "Das kann doch nicht rechtens sein..."
Aber mal ehrlich, egal wie verquer die deutsche Rechtssprechung vielleicht auch sein mag...

Das kann doch nicht rechtens sein?!

Grüße

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24 Antworten
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#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die Erstausstattung schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) beantragen.

Beispiele für Erstausstattungsbedarfe:

• erstmalige Anschaffung von Hausrat [= „Erstattungen für die Wohnung“] (SG GE
18.7.06 - S 11 75/05 ER)

• bei Neugründung eines Haushaltes nach Verlassen des Elternhauses oder der
gemeinsamen Ehewohnung (SG Lüneburg v. 24.3.05 - S 29 SO 78/05 ER )

• Wohnungsbrand (BT-Dr. 15/1514 , 60)

• nach Haftentlassung (BT-Dr. 15/1514 , 60)

• bei Trennung und Scheidung (SG Magdeburg v. 15.6.05 – S 27 AS 196/05 ER )

Die Urteile sind ganz eindeutig auf deiner Seite.
Wichtig: Beantrage alle Gegenstände einzeln als Liste. Das bringt mehr Geld als wenn du pauschal "Erstausstattung" beantragst.
Du hast eindeutig Anspruch, der SB hat nen Knall!

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Saurer Apfel:

Ergnänzend zu @Catlady: Gewöhn Dir gleich zu Anfang des ALG II Bezuges an, sämtliche Anträge, Änderungsmitteilungen, Einreichung von Unterlagen, kurz, alles was leistungsrelevatn iat nachweisbar und schriftlich zu kommuniziern. Nachweisbar heißt entweder per Einschreiben, oder persönlich abgeben und Empfang quittieren lassen. Wenn Einwurf in den Hausbriefkasten, dann nur unter Zeugen, die natürlich auch sehen müssen, was in dem Umschlag steckt, den Du dort einwirfst. Mündliche Zusagen oder Ablehnungen sind Schall und Rauch. Zum einen sind die nicht verbindlich, und zum zweiten kannst Du dagegen auch keinen Widerspruch einlegen. Wenn Du dagegen einen schriftlichen Antrag stellst, muss die ARGE einen schriftlichen Bescheid, bei einer Ablehnung mit Begründung, erlassen, gegen den Du dann entsprechende Rechtsmittel hast.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Übrigens ist die Erstausstattung als Beihilfe und nicht als Darlehen zu gewähren! Heisst du musst das nicht zurückzahlen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank, ich habe mich eben drangesetzt und meinen Antrag geschrieben.

Hoffe, dass das mit dem Hinweis auf die oben erwähnten Urteile doch durchgeht. Werde mich melden, sobald ich mehr weiß.

Vielen Dank! Ihr habt mir schonmal sehr geholfen! :)

Grüße und noch ein schönes WoEn!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich hoffe du hast alle Kleinigkeiten aufgeschrieben, wie:

Bettwäsche, Klobürste usw. genauso wie Bett, Matratze und so..

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#6
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja, die meisten "kleinen Sachen" konnte ich mitnehmen, weil z.B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr... ausreichend vorhanden war, um es aufzuteilen.

Es geht hier wirklich nur um die Sachen, die man nicht teilen konnte, wie den Kleiderschrank, das Bett, die Couch...

Meine Liste ist jetzt die Folgende:

Wohnzimmer:
1 Wohnzimmerwand
1 Couch
1 Couchtisch
1 Lampe
Schlafzimmer:
1 Doppelbett inkl. Lattenrost und Matratze
1 Kleiderschrank
1 Lampe
1 Regal
Küche:
1 Küchentisch
2 Küchenstühle
1 Spüle mit Unterschrank inkl. Armaturen
2 Unterschränke inkl. Arbeitsplatte
2 Hängeschränke
1 Lampe
Flur:
1 Garderobe
1 Schuhschrank
1 Lampe
Badezimmer:
1 Toilettenschrank
1 Lampe
1 Duschvorhang
Elektrogeräte:
1 Kühlschrank
1 Fernseher
1 Radio
1 Staubsauger

Ist das wohl zu anmaßend? Das kommt mir so viel vor...
Zur Erklärung: Doppelbett weil ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammenziehe, der auch keinerlei Ausstattung hat.

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#7
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Na dann viel spass beim Beweisen, dass der partner nichts hat und mit dir auch keine BG bildet

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#8
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Ne, das is nich das Problem, er hat auch von amts her bekannt wirklich nix (quasi bis jetzt obdachlos). Dass wir eine BG gründen wollen ist auch bekannt. Er hätte auch vermutlich kein Problem ne Ausstattung zu bekommen, aber da die Wohnung über mich laufen wird muss ich ja auch die Ausstattung beantragen.

Oder lieg ich da falsch? Im Endeffekt egal, auch wenn er sie beantragt wird der SB meckern, dass doch ich was mitbringen können müsste.

Müssen wir evt. beide den Antrag ausfüllen?

Hab Waschmaschine und Wäscheständer vergessen in der Liste... ;)

Nochmal zu der Liste:

Ist das zuviel? Das kommt mir so viel vor...

Grüßle!

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#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Wieso behält der Ex, welcher wohl kein Hartzer ist, denn den gesamten Hausrat? Dieser wäre wohl hälftig zu verteilen.

Hoffen wir mal, dass das Amt sich nicht so leicht verladen lässt.

Wieso benötigst du denn übrigens ein Doppelbett?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Nee wirklich viel ist das nicht. Aber es werden nur Fernseher oder Radio benötigt...da würde ich lieber den Fernseher beantragen...

Was ist mit Mülleimer in der Küche und Bad? Handtuchhalter?

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@SaurerApfel:

Wenn Ihr eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann müsst Ihr m.E. auch die Erstausstattung gemeinsam beantragen. Es sei denn, Deine Partner zieht erst - z.B. - 4 Wochen nach Dir ein. Wer von Euch da im Mietvertrag steht, dürfte m.E. keine Rolle spielen.

An Deiner Liste fällt mir auf, dass kein Elektro- oder Gasherd aufgeführt ist. Ist der in der Wohnung vorhanden, oder wie willst Du kochen?

@Dr. Lector:

Hausrat (Handtücher, Bettwäsche, Geschirr etc.) wurde aufgeteilt. Hat @Saurer Apfel doch eindeutig geschrieben. Ebenso, wie Deine Frage nach dem warum für das Doppelbett bereits beantwortet wurde, bevor Du sie gestellt hast.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#12
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke @catlady, da hast du Recht (in allen Punkten) :)

@Dr. Lector: Ich denke, wer 10.000 EUR gemeinsame Schulden freiwillig übernimmt hat irgendwie rein ethisch gesehen schon ein Recht darauf den Großteil des Hausrats zu behalten. MEINE Meinung.

Des weiteren bin ich bereits länger aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohne seit einiger Zeit in einem WG-Zimmer, das bereits möbliert war, als ich eingezogen bin.

@Axel K.: Ja, ein Gasherd befindet sich bereits in der Wohnung.

Dann werde ich mal meinen Freund mit unterschreiben lassen.

Vielen Dank euch allen!
Und nen guten Start in die Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...hat irgendwie rein ethisch gesehen schon ein Recht darauf den Großteil des Hausrats zu behalten...

Das kannst du halten, wie du willst. Ich für meinen Teil hoffe, dass das Amt es sieht, wie ich. Was geht den Steuerzahler dieses Gemauschel an?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

@Dr. Lector: Das Amt kann sich nicht einmischen wie die Möbel aufgeteilt werden sollen.

im übrigen gilt aber eigentlich ein Prinzip:
Der der es in die Ehe mitgebracht hat, darf es bzw. den Ersatzgegenstand behalten.
Beispiel: Die Frau hat damals den Fernseher mitgebracht in die Ehe. Also gehört ihr auch der Fernseher, der in der WOhnung ist wenn man sich trennt.
Dem Mann gehörte das Auto. Also gehört ihm das auch bei Trennung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ich sehe gerade, das Amt sieht es ja wohl auch so, na dann ist es ja gut. Es wäre ja wohl ein Witz, dass die TE auf alles verzichtet, dafür ihre Schulden los wird und der Steuerzahler die Zeche zahlt.

-- Editiert von dr. lector am 18.08.2008 16:05:07

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#16
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Erstmal @Dr. Lector: Ich weiß gar nicht was jetzt dein Problem ist, es WURDE schließlich aufgeteilt. Der Großteil dessen, was IN den Schränken, etc. war, befindet sich nun in meinem Besitz (musste also von meinem Ex-Mann schon neu gekauft werden), die Schränke an sich im Besitz meines Ex-Mannes (beispielhaft gesprochen). An sich ist von der Wertverteilung her ziemlich genau hälftig aufgeteilt worden, denn die vorhandenen Möbel sind alles andere als hochwertig zu nennen.

So wie du mich gerade als Sozialschmarotzer hinstellst finde ich eine Frechheit, denn du hast keine Ahnung, warum ich die staatliche Unterstützung benötige.

Ja, leider Gottes handeln und denken die ehemaligen Sozialämter genauso wie du und schieben einen erstmal in genau diese Schublade. Zum Glück gibt es genau deswegen Foren wie dieses hier, wo sich die, die trotzdem zu Ihrem Recht kommen wollen, Rat holen können. Aber selbst hier kriegt man wieder den schwarzen Peter zugeschoben, es ist gelinde gesagt zum Kotzen.

Du kannst mir eines glauben: Ich stehe wirklich nicht auf Devotismus und darauf wegen jeder Kleinigkeit beim Amt vorstellig werden zu müssen und den SBn in den Allerwertesten kriechen zu müssen. WIRKLICH nicht! Könnte ich anders, würde ich anders! Und so geht es wohl den meisten "Sozialschmarotzern" (mal abgesehen von den heldenhaften Beispielen aus den Nachmittagstalkshows). Aber dass vielleicht auch genau diese Menschen zuvor schon genug in den Steuertopf einbezahlt haben könnten, das wird geflissentlich ignoriert.

Ich habe eine riesen Wut im Bauch, wenn ich nur an Leute wie dich DENKE! :bang:


@catlady: Weißt du zufällig auch, wie genau es bei einer Zugewinngemeinschaft gehalten wird? Wenn viele Gegenstände erst im Laufe der Ehe angeschafft wurden?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Interssanter Weise ist die Verteilung ja wohl genau so erfolgt, dass du keine Gegenstände einer Erstausstattung erhalten hast.

Wie passt denn dieses Argument jetzt noch: ...Ich denke, wer 10.000 EUR gemeinsame Schulden freiwillig übernimmt hat irgendwie rein ethisch gesehen schon ein Recht darauf den Großteil des Hausrats zu behalten. MEINE Meinung....

wenn doch plötzlich ...An sich ist von der Wertverteilung her ziemlich genau hälftig aufgeteilt worden.. ist?

...Naja, die meisten kleinen Sachen konnte ich mitnehmen, weil z.B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr... ausreichend vorhanden war, um es aufzuteilen...

und

...Der Großteil dessen, was IN den Schränken, etc. war, befindet sich nun in meinem Besitz (musste also von meinem Ex-Mann schon neu gekauft werden)...

harmoniert dann ja auch nicht besonders.

Was nicht passt, wird passend gemacht, oder wie?

-- Editiert von dr. lector am 19.08.2008 09:18:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

@dr. Lector: Was hätte es gebracht, wenn sie einen Teil der Möbel bekommen hätte? Dann hätte die Arge die Umzugskosten der Möbel in die neue Wohnung zahlen müssen.

Des Weiteren gehören auch die Gegenstände IN den Schränken zur Erstausstattung.
Zur Erstausstattung gehört alles was normalerweise vorhanden ist im Haushalt. Also Auch Teller, Messer, Gabeln, Töpfe, Bettbezüge und so weiter und so fort.
Ob die TE jetzt die Möbel beantragt oder alles was da reingehört ist finanziell egal.


Zur Hausratsteilung:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eigentumhausrat.html

Was im Laufe der Ehe angeschafft wurde muss geteilt werden.

Du solltest übrigens betrefflich der Schulden eine Sache beachten:
Wurde der Kreditvertrag von euch beiden (Mann und Frau) unterschrieben? Falls ja, dann reicht es rein rechtlich nicht wenn der Mann sagt, dass er die Schulden übernimmt. Wenn der Mann dann die Raten nicht mehr zahlt, wird die Bank trotzdem zu dir kommen und darf das sogar...somit solltest du versuchen jetzt noch aus dem Kreditvertrag rauszukommen...vielleicht klappt das ja

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Hier noch ein Link dazu:

http://www.scheidung-online.de/schulden.htm

Pass auf...auch wenn es noch nach einer friedlichen Trennung aussieht, kann sich sowas sehr schnell ändern und sehr teuer für dich werden...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo zusammen,

@Dr. Lector - Eigentlich sehe ich überhaupt keinen Grund, mich weiter vor dir zu rechtfertigen... Ich komm mir hier ja tatsächlich schon fast vor wie in einer der erwähnten Talkshows...
Allerdings - irgendwie "hindrehen" muss ich mir meine Aussagen überhaupt gar nicht. Wenn ich sage, dass mein Ex-Mann den Großteil (Masse) behalten sollte, ich aber etwa die Hälfte (Wert) erhalten habe, beißt sich hier gar nix. Es gibt auch kleinere Gegenstände, die teurer sein können als große. Oder gemeinsam finanzierte Gegenstände, die nunmal nicht zum STANDARD-Hausrat gehören, aber dennoch in die Aufteilung mit einbezogen werden können/müssen.

Und wie schon catlady gesagt hat: Auch der Inhalt der Schränke, den ich bereits habe, gehört rein theoretisch zur Erstausstattung.

Desweiteren noch ein Wort zu "Schuldenfreiheit auf Steuerzahlerkosten" - einfach mal eine Überlegung: Bei einer Scheidung wird alles Gemeinsame aufgeteilt, sowohl Haben- als auch Soll-Werte. Wer mehr Soll-Werte übernimmt, bekommt gerechterweise dann jawohl auch (jetzt rein theoretisch und nicht fallbezogen) mehr Haben-Werte.
Wenn ein Partner die Schulden nur hälftig übernehmen könnte, wenn er direkt danach Privatinsolvenz anmeldet, der andere also sagt: Ja, ich übernehm die Schulden, will dafür aber behalten, was von dem Geld finanziert wurde - ja hallo was ist denn daran dann anstößig? (und nicht dass jetzt gleich wieder meine Sätze auseinandergepflückt werden - nein, nicht die gesamten Schulden wurden für Hausrat ausgegeben, aber anteilig, das vorhandene Mobiliar, etc, ist nicht mehr als 10.000 EUR wert! Das wär ja ein Traum)

Desweiteren möchte ich jetzt nochmal eines sagen: Mein Ex-Mann verdient nicht die Welt. Er ist zwar Vollzeit-beschäftigt, aber nach Abzug aller Ausgaben bleibt ihm nicht viel mehr als mir bzw. einem ALG2-Empfänger im Allgemeinen. Man kann also nicht sagen, dass er einfach alle wichtigen Gegenstände an mich abtreten muss, weil er sonst der nächste ist, der im Amt vorstellig werden muss um Sozialhilfe zu beantragen.



@catlady - mit den Schulden ist schon alles geregelt. Aber danke für den Tipp.


Ich hab jetzt schon mehrmals "TE" gelesen - aber so sehr ich auch grüble, ich komm nicht drauf, für was das die Abkürzung sein soll... Helft mir mal.

Schönen Tach. :)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@SaurerApfel:

TE = Thread Eröffner. In diesem Fall also Du.

Du hast übrigens völlig Recht. Du musst Dich hier überhaupt nicht dafür rechtfertigen, dass Du Dich informierst, um dann Deine Rechte in Anspruch nehmen und durchsetzen zu können. Gewisse Postings sollten deshalb besser einfach ignoriert werden. Du wirst, wenn Du hier öfter liest oder schreibst, sehr schnell merken, welche das sind.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Es gibt hier einige Leute die geben keine wirklich sinnvollen Tipps sondern geben nur schlaue Sprüche ab. Das sind die, die glaube ich mal 1 Jahr lang auf ALG2 gesetzt werden müssten...dann würden diese Personen anders reden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es soll Leute hier geben, die in mehreren Jobs arbeiten, um kein ALGII zu kriegen... ;)

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@azrael:

Und es soll auch Leute geben, die in mehreren Jobs arbeiten und trotzdem - berechtigterweise - ALG II bekommen, weil das Einkommen immer noch nicht reicht.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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