Erstattung bereits beim Kauf vorhandener Defekte

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)
Erstattung bereits beim Kauf vorhandener Defekte

Guten Abend!

kurz zusammengefasst:
NACH dem Autokauf (Gebrauchtwagen/ Händler) stelle ich bei der Heimfahrt zwei Defekte fest.

a) Navi funktionierte nicht
b) Start-Stop-funktionierte nicht
(wohne in München, das Auto stand in Sachsen. Mein Schwager hatte es vorher begutachtet, daher konnte ich es erst nach dem Kauf feststellen).

Für die Navireparatur sollte ich laut Händler eine Diagnose in München machen lassen (Kosten ca. 25€), die er dann komplett ignorierte, weil "alle Werkstätten eh übertreiben". Er sicherte mir mehrmals (leider mündlich) zu, dass er das Geld überweist.
Da die Reparatur des Navis ein rießen Akt war (Details erspare ich) und unser Auto immer öfter nicht startete, ließen wir die Batterie in vor Ort München austauschen. Laut Werkstatt war diese komplett defekt (Kosten 260€).

Besteht irgendeine Chance, die knapp 300€ wiederzuholen (Batterie + Diagnose) oder haben wir Pech gehabt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Boas):
Besteht irgendeine Chance, die knapp 300€ wiederzuholen (Batterie + Diagnose) oder haben wir Pech gehabt?

Klar, wenn der Verkäufer freiwillig zahlt.


Rechtlich wäre da wohl nichts zu machen.
Da hätte man nicht die Werksatt beauftragen dürfen sondern den Verkäufer für Haftbar machen müssen. Sondt bleibt man auf den Kosten sitzen.


Wobei die Batterie eh unter "Verschleiß" fallen könnte. Und für bestimmungsgemäßen Verschleiß gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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