Hallo,
die Rentenversicherung ist bereit, eine Auszahlung vorzunehmen wenn ich folgendes unterschreibe:
" mit der Auszahlung des oben genannten Betrages sind alle Rechte und Ansprüche gegen die Rentenversicherung erloschen."
Wenn ich dies unterschreibe, kann ich dann später - im Falle dass Gerichte Versicherungsnehmern in ähnlicher Konstellation mehr Entschädigung zusprechen würden .- keine weitere Erstattung mehr fordern?
Vielen Dank.
Erstattung aus einer gekündigten Rentenversicherung
26. Dezember 2017
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Frage vom 26. Dezember 2017 | 11:19
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Erstattung aus einer gekündigten Rentenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2017 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Fordern kann man bekanntlich ja immer.
Das bekommen ist das Problem.
Gerichtsurteile gelten im übrigen selbst bei gleicher Konstallation zu 99,5% nur zwischen den Parteien.
Bei "ähnlicher" Konstallation wird es noch schwieriger.
Und jetzt?
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