Erstattung aus einer gekündigten Rentenversicherung

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Erstattung aus einer gekündigten Rentenversicherung

Hallo,
die Rentenversicherung ist bereit, eine Auszahlung vorzunehmen wenn ich folgendes unterschreibe:

" mit der Auszahlung des oben genannten Betrages sind alle Rechte und Ansprüche gegen die Rentenversicherung erloschen."

Wenn ich dies unterschreibe, kann ich dann später - im Falle dass Gerichte Versicherungsnehmern in ähnlicher Konstellation mehr Entschädigung zusprechen würden .- keine weitere Erstattung mehr fordern?

Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Fordern kann man bekanntlich ja immer.
Das bekommen ist das Problem.


Gerichtsurteile gelten im übrigen selbst bei gleicher Konstallation zu 99,5% nur zwischen den Parteien.
Bei "ähnlicher" Konstallation wird es noch schwieriger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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