Erstattg Bearbeitungsgebühr Vollstreckungsbescheid

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SternchenDD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstattg Bearbeitungsgebühr Vollstreckungsbescheid

Hallo,

mal eine Frage - im Dezember hatte M. seine Autobank angeschrieben und bat um Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr (aus 2009) nebst Zinsen mit Fristsetzung 14 Tage später. Keine Reaktion seitens der Bank. Auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit d. Verjährung entschied sich M für das Mahnverfahren.
Er stellte also online einen Mahnbescheid an die Autobank.
Dieser MB kam auch direkt am 18. Dez. noch bei Der Autobank an (Bescheid vom Gericht an M). Da bis heute noch keine Zahlung eingegangen ist noch sonstige Reaktion seitens der Bank die Frage an Euch, wie könnte M. sich nun verhalten?
Wäre es besser, noch abzuwarten (wie lange?)
Wäre es besser, selbst nochmal mit einem Brief die Autobank anzuschreiben und nochmal letzte Frist setzen?

Wäre es besser, das vom Gericht zugesendete Formular "Antrag auf Vollstreckungsbescheid" auszufüllen und diesen vom Gericht zustellen zu lassen? Ist es überhaupt sinnvoll, einen VB gegen eine Autobank zu stellen? Kommen in dem Fall noch Kosten (Zustellkosten Gericht) auf M zu?

Und was ist wenn die Autobank auf den VB Einspruch erhebt und es dann automatisch zum streitigen Prozess kommt - kann M dann immer noch sagen, er bricht das ganze ab, um keine Prozesskosten zu tragen? Wieviel würde so ein Prozess um 240 Euro nebst Zinsen denn in etwa kosten?

Und angenommen M obsiege den Prozess - muss in dem Fall dann die Autobank auch alle Prozesskosten tragen??


Wäre es besser gleich zum Anwalt zu gehen und das ganze zu übergeben? Lohnt sich das denn bei 230 Euro Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen? Was würde das denn in etwas beim Anwalt kosten?

Vielen lieben Dank voraus für Eure Antworten, ich halte Euch auch auf dem laufenden, sowie es Neuigkeiten gibt.

MfG

-- Editiert SternchenDD am 09.01.2015 13:04

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
wie könnte M. sich nun verhalten?

Vollstreckungsbescheid beantragen und 2 Wochen später pfänden.
Der VB selbst kostet nichts mehr. Das Mahnverfahren kostet nur die ursprünglich zu zahlenden Gerichtskosten, die man gleich zu Anfang überwiesen hat.

quote:
Wieviel würde so ein Prozess um 240 Euro nebst Zinsen denn in etwa kosten?

Dafür gibt es doch genug Protzessrechner im Internet (auch inkl. Anwaltskosten). Aber wieso sollte der Gläubiger das abbrechen? Entweder ihm steht das Geld zu oder es steht ihm nicht zu.

quote:
Wäre es besser gleich zum Anwalt zu gehen und das ganze zu übergeben?

Sollte es zum Einspruch kommen und somit zum Prozess kommen, würde ich persönlich das durchaus tun.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SternchenDD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Es ist halt so, dass M nicht vorschießen kann aber auf Grund Einkommen auch kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte. Daher die Nachfrage bevor man was anleiert. Dass M im Recht ist, ist klar, jedoch muss man bei Klageerhebung erstmal in Vorleistung gehen u die Kosten übernehmen.
Für das Mahnverfahren hat M bisher nur 32 € bezahlt..

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