Erst Schenkung- dann Altersheim

27. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
AnnetteKöln
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 69x hilfreich)
Erst Schenkung- dann Altersheim

Hallo, meine Mutter möchte uns Geld schenken.Wie ist das,wenn sie in ein Altersheim müßte und ihre Rente nicht ausreicht? Müssen wir das Geld dann zurückzahlen ?
Gruß AnnetteKöln

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wenn ein Elternteil im Heim ist und die Rente nicht reicht, wendet sich das Sozialamt an die Kinder und fordert diese auf, ihr Gehalt anzugeben, danach würde dann festgelegt, wer was zahlen muss (wenn überhaupt). Über Schenkungen der letzten 10 Jahre gibt es in diesem Forum genug Antworten.
Kurz und knapp: Man darf sich nicht mit Absicht bedürftig machen und dann die Gesellschaft zahlen lassen. Aber die Frage ist doch, ist ein Altersheimaufenthalt schon abzusehen?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wenn ein Elternteil im Heim ist und die Rente nicht reicht, wendet sich das Sozialamt an die Kinder und fordert diese auf, ihr Gehalt anzugeben, danach würde dann festgelegt, wer was zahlen muss (wenn überhaupt). Über Schenkungen der letzten 10 Jahre gibt es in diesem Forum genug Antworten.
Kurz und knapp: Man darf sich nicht mit Absicht bedürftig machen und dann die Gesellschaft zahlen lassen. Aber die Frage ist doch, ist ein Altersheimaufenthalt schon abzusehen?

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#3
 Von 
AnnetteKöln
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo, ich habe echt nichts gefunden über Schenkungen der letzten 10 Jahre. Meine Mutter ist schon ziemlich gebrechlich; es könnte also sein,daß sie in absehbarer Zeit in ein Heim müßte. Der Tip wurde uns vom Steuerberater gegeben,deswegen habe ich gedacht,es hätte sich rechtlich etwas geändert.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden in so einem Fall vom Sozialamt zurück gefordert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
siggi11
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

wie ist das mit zweckgebundenen Schenkungen an die Enkelkinder (z.B. Finanzierung des Musikunterrichtes, Geldgeschenk zur Anschaffung eines Mopeds, usw.)
Kann das Sozialamt denn dann von den (noch nicht volljährigen ) Enkeln Geld zurückfordern, daß gar nicht mehr da ist (Moped ist abgeschrieben, Musikunterricht geleistet) ?
Oder müssen etwa die Kinder (= Elter der beschenkten Enkel) dann einspringen?

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Kinder und Eltern sind sich gegenseitig unterhaltspflichtig, nicht aber Großeltern/Enkel. Bei normalen Geldbeträgen (GEburtstagsgeschenke/Weihnachtsgeschenke) würde es sich nicht um rückzahlbare Schenkungen handeln.
Das Sozialamt will die Auszüge sehen und ob da große Geldbeträge einmalig abgehoben wurden. Aber vielleicht war die Dame ja oft im Spielkasino ;) oder auch nur einmalig.

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