Erst Inspektion Pflicht bei Vertragswerkstatt?

14. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tusneldchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Erst Inspektion Pflicht bei Vertragswerkstatt?

hallo zusammen, wir haben einen Fabrikneuen PKW (Erstzulassung Okt.2011 )nun bekamen wir heute die "Einladung" zur Erstinspektion beim Autohaus , da ansonsten die Gewährleistung entfallen würde, wir möchten aber eine Werkstatt unseres Vertrauens mit dieser Inspektion beauftragen... ist dies zulässig, oder verlieren wir dann die " Garantie? sage schon mal DANKE!!!

-----------------
""

-- Editiert Tusneldchen am 14.09.2012 15:27

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ihr veriert KEINE Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung, sondern nur die (freiwillige) Garantie des Herstellers und/oder Händler.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 14.09.2012 17:50

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.343 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen