hallo zusammen, wir haben einen Fabrikneuen PKW (Erstzulassung Okt.2011 )nun bekamen wir heute die "Einladung" zur Erstinspektion beim Autohaus , da ansonsten die Gewährleistung entfallen würde, wir möchten aber eine Werkstatt unseres Vertrauens mit dieser Inspektion beauftragen... ist dies zulässig, oder verlieren wir dann die " Garantie? sage schon mal DANKE!!!
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-- Editiert Tusneldchen am 14.09.2012 15:27
Erst Inspektion Pflicht bei Vertragswerkstatt?
14. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2012 | 15:26
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Erst Inspektion Pflicht bei Vertragswerkstatt?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. September 2012 | 17:49
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Ihr veriert KEINE Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung, sondern nur die (freiwillige) Garantie des Herstellers und/oder Händler.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert radfahrer999 am 14.09.2012 17:50
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