Erst CSS Inkasso, dann BID

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Erst CSS Inkasso, dann BID

Hallo liebes Forum,

ich versuche mal stichpunktartig unsere Situation zu erklären

- Freundin holt im Rewe für 6€ Zigaretten

- Rücklastschrift, Freundin nicht gemerkt, da das Konto eigentlich selten genutzt wird

- Brief von CSS Inkasso, in dem rund 80€ erfordert werden

- Wir überweisen 15€ an Ingenico wg Rewe und schreiben in den Verwendungszweck „Nur Hauptforderung + Verzug"

- Wir ziehen um, entdecke in der alten Wohnung einen zweiten Brief von CSS, in welchem die 15€ als Teilzahlung anerkannt werden. Die dortige Zahlungsfrist ist schon verstrichen als ich den Brief geholt habe

- Nun kam Post von BID mit der selben Hauptforderung und noch mehr Gebühren (ca 110€)

Nun wollten wir reagieren, doch wie am besten? Per Brief oder eMail mit Nachweis der Zahlung?

Vielen Dank schon ein mal :)

-- Editiert von Senfbrot am 01.02.2018 09:49

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44 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wir überweisen 15€ an Ingenico wg Rewe und schreiben in den Verwendungszweck „Nur Hauptforderung + Verzug"


Das Vorgehen ist grundsätzlich schon mal richtig. Allerdings könnten 9 Euro Verzugskosten zu gering sein, wenn man davon ausgeht, dass schon die Adressauskunft üblicherweise 10 Euro aufwärts kostet

Zitat:
Nun kam Post von BID mit der selben Hauptforderung und noch mehr Gebühren (ca 110€


Was wird denn genau gefordert?

Zitat:
Nun wollten wir reagieren, doch wie am besten? Per Brief oder eMail mit Nachweis der Zahlung?


Erst einmal prüfen, eventuell noch berechtigte Beträge zweckgebunden überweisen und dann dem Rest schriftlich widersprechen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wenn man davon ausgeht, dass schon die Adressauskunft üblicherweise 10 Euro aufwärts kostet

Die 10€ sind übrigens der Standardpreis für das Schufa Adfinder-Produkt. Bis auf weiteres als Höchstgrenze anzusehen.

Zitat:
Erst einmal prüfen, eventuell noch berechtigte Beträge zweckgebunden überweisen und dann dem Rest schriftlich widersprechen

Ich würde nochmal rund 6 bis 7 € überweisen mit Verwendungszweck "Briefporto, Rücklastschrift".

Ansonsten würde ich dem Inkasso schreiben, dass Ingenico und CCS zu demselben Konzern gehören und man deswegen sämtliche weiteren geforderten Gebühren wegen groben Unfugs zurückweist. Dass das Einschalten eines anderen Inkassos daran nichts ändert.

Wenn du magst, kannst du den Fall auch gerne mit dem Inkassowatch besprechen. Das ist eine Arbeitsgruppe, die sich gegen Inkassos engagiert. Die dortigen Anwälte sind derzeit auf der Suche nach CCS-Fällen. Um genau diese Diskussion mal vor die Gerichte zu tragen.

Sag Bescheid, dann sende ich dir Kontaktdaten per PM

-- Editiert von mepeisen am 01.02.2018 10:44

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für eure Beiträge.

Ich werde nachher sobald ich daheim bin mal die genaue Aufstellung posten.

Wir werden nachher dann noch 7€ für Rücklastschrift und Porto überweisen und den Rest schriftlich per eMail zurückweisen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Also folgende Sachen wurden gefordert:

CCS Inkasso

Hauptforderung 6€
Bankrücklastschrift 10,50€
Adressermittlung 18,50€
Verzugsschaden 9,90€
Geschäftsgebühr 33,75€
Auslagen 6,75€


Die BID fordert

Übergebene Forderung 35€
Setzt sich wie folgt zusammen

6€ Warenlieferung
10,50€ Schadensersatz
18,50€ Schadensersatz

Zinsen 0,01€
Mahnspesen Gläubiger 35,40€
Geschäftsgebühr 36€
Post- und Telekommunikationspauschale 7,20€


Wie oben beschrieben haben wir noch mal 7€ an ingenico mit dem Verwendungszweck „Rücklastschrift und Briefporto" überwiesen und bei beiden die restlichen Forderungen per Mail zurück gewiesen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zu CCS:
- Bankrücklastschrift maximal 5€ würde ich akzeptieren. Manche Gerichte akzeptieren auch nur 3,65€.
- Adressermittlung. Maximal 10€
- Verzugsschaden ist frei erfunden
- Geschäftsgebühr und Auslagen sind frei erfunden, da CCS und Ingenico zusammen gehören.

zu BID:
- Die beiden Schadensersatz-Posten analog oben
- Mahnspesen Gläubiger sind absurd und mit 35,40€ völlig überzogen und wohl frei erfunden.
- Die Geschäftsgebühr und die Auslagen sind ebenfalls unsinnig.

Ich würde hier die beiden Aufsichtsgerichte verständigen. Bei CCS würde ich mich beschweren, dass sie zum einen bei konzerninternen Forderungen der Ingenico verbotenerweise Inkassogebühren erheben und über das RVG/RDG begründen, obwohl laut §2 RDG gar keine Rechtsdienstleistung erbracht wird. Zudem dass sie den Fall an ein anderes Inkasso abgegeben haben und damit ihre ureigenste Aufgabe offenkundig verweigern.

Bei BID würde ich mich beschweren, dass sie absurde und frei erfundene Mahngebühren fordern. Dass sie zudem Fälle übernehmen, in denen ein anderes Inkasso bereits tätig war und dass sie hier verbotenerweise ihre eigenen Gebühren noch zusätzlich drauf schlagen.

Die Beschwerden kosten nur Briefporto und ich würde mich schon arg wundern, wenn die Inkassos danach keine Ruhe geben.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo! Wir haben CSS und BID geschrieben und gesagt, das alles rechtmäßige zweckgebunden überwiesen wurde und weiter alle anderen Forderungen zurückweisen.

Nun kam ein Schreiben der BID aus der hervorgeht, dass unsere erste Zahlung nach Paragraph 367 BGB entsprechend der gesetzlichen Verrechnungsreihenfolge statt gefunden hat. (Wir haben in den Verwendungszwecken immer alles rein geschrieben).

Weiterhin sei sämtliche Korrespondenz und Zahlungen mir schuldbefreiender Wirkung an den BID zu leisten sei.

Wie bin reagieren? Gar nicht und auf den gelben Brief zum widersprechen warten?

Vielen Dank schon mal!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie bin reagieren? Gar nicht und auf den gelben Brief zum widersprechen warten?

Kann man so machen. Wenn es überhaupt soweit kommt.

Oder man beschwert sich beim zuständigen Aufsichtsgericht, wie ich oben skizziert habe.

Zitat:
Weiterhin sei sämtliche Korrespondenz und Zahlungen mir schuldbefreiender Wirkung an den BID zu leisten sei.

Das wäre für mich ein weiterer Beschwerdepunkt. Denn wenn BID das tatsächlich aufgekauft hat, darf es ebenfalls keine Gebühren verlangen.

Ich würde beispielsweise folgendes ans Gericht der CCS schreiben
"Wertes Gericht.
Hiermit beschwere ich mich über CCS. Dieses möchte unter Aktenzeichen ABC eine Forderung der Ingenico eintreiben. Da Ingenico und CCS zu demselben Konzern gehören, habe ich die Forderung nach Inkassokosten zurückgewiesen und ausdrücklich (auch mittels Verwendungszweck der Überweisung) auf Hauptforderung, nachvollziehbare Gebühren für Rücklastschrift und Adressermittlung überwiesen. Entsprechend §2 RDG und dokumentiertem Willen des Gesetzgebers sind konzerneigene Forderung nicht als fremd anzusehen und daher steht dem Inkasso keine RVG-Gebühr zu.
Als Reaktion auf meine Zurückweisung hat CCS zunächst behauptet, es handele sich um eine Teilzahlung/Ratenzahlung und absichtlich rechtswidrig falsch verrechnet. Darüber hinaus hat es dann offenbar den fall an das Inkasso BID verkauft um das Problem mit der konzerneigenen Forderung zu umgehen.
Ich bitte darum, dem Inkasso nachhaltig zu verbieten, bei konzerneigenen Forderungen rechtswidrig RVG-Gebühren abzurechnen und so vorsätzlich gegen §2 RDG /RVG zu verstoßen und ich bitte darum, bei wiederholtem Verstoß gegen das RDG in Bezug auf konzerneigene Forderungen der Ingenico einen dauerhaften Lizententzug wegen massiver Gefährdung des Rechtsfriedens und Verdacht des gewerblichen Betruges in Erwägung zu ziehen.
Ich weise ergänzend darauf hin, dass gemäß Ausführungen des BDIU zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Inkassobüros außergerichtlich eine dem Anwalt gleichgestellte Tätigkeit verrichten wollen. In der logischen Konsequenz ist hier auch Standesrecht der Anwälte vor allem hinsichtlich Sachprüfungen und korrekter Abrechnung zwingend einzuhalten. Da dies offenbar nicht geschieht, wäre analog vielen Anwalts-Fällen dem Inkasso die Zulassung dauerhaft zu entziehen."

Ich würde dem Gericht der BID folgendes schreiben:
"Wertes Gericht.
Hiermit beschwere ich mich über BID. Dieses möchte unter Aktenzeichen ABC eine Forderung der Ingenico eintreiben, die bereits rechtswidrig ist. Die Forderung basiert auf der vorsätzlich falschen Verrechnung einer Zahlung durch das vorherige Inkassobüro CCS. Obwohl die Zahlung zweckbestimmt auf Hauptforderung, nachvollziehbare Gebühren für Rücklastschrift und Adressermittlung geleistet hatte, wurde dies rechtswidrig mit Inkassogebühren verrechnet und so die vermutlich strafrechtlich relevante Täuschung erzeugt, dass noch eine Hauptforderung offen sei. Zudem ist zu sagen, dass CCS und Ingenico zu demselben Konzern gehören, so dass gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstlesitung stattfindet und Inkassogebührem dem Grunde nach ausgeschlossen sind. Meine Zurückweisung hat somit dafür gesorgt, dass Ingenico die Forderung der rechtswidrigen Inkassogebühren an die BID abtereten hat.
Die Abtretung wird auch durch das Anschreiben der BID bestätigt, denn laut Anschreiben, sei eine schuldbefreiende Zahlung ausschließlich an BID zu leisten.
Sie möchten bitte das BID im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu zwingen, solche Forderungen anderer Inkassobüros nicht einfach blind und ungeprüft aufzukaufen. Im Rahmen der Sachprüfung hätte BID feststellen müssen, dass die Forderung unmöglich zu realisieren ist, da sie gegen geltendes Recht verstößt.
Zudem möchten Sie BID bitte nachhaltig verbieten, bei aufgekauften Forderungen Inkassogebühren abzurechnen, da die Forderung in eigenem Namen keine Rechtsdienstleistung darstellt. Sie möchten bitte der BID nachhaltig verbieten vorsätzlich gegen §2 RDG /RVG zu verstoßen bzw. Forderungen, die auf solchen Verstößen basieren, einzutreiben und ich bitte darum, bei wiederholtem Verstoß gegen das RDG einen dauerhaften Lizenzentzug wegen massiver Gefährdung des Rechtsfriedens und Verdacht des gewerblichen Betruges in Erwägung zu ziehen.
Ich weise ergänzend darauf hin, dass gemäß Ausführungen des BDIU zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Inkassobüros außergerichtlich eine dem Anwalt gleichgestellte Tätigkeit verrichten wollen. In der logischen Konsequenz ist hier auch Standesrecht der Anwälte vor allem hinsichtlich Sachprüfungen und korrekter Abrechnung zwingend einzuhalten. Da dies offenbar nicht geschieht, wäre analog vielen Anwalts-Fällen dem Inkasso die Zulassung dauerhaft zu entziehen."


Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Die Gerichte werden die Inkassos um ihre Stellungnahme bitten. Dann kommen irgendwelche lustigen Ausreden und am Ende des Tages werden sie vermutlich ihre Bedenken ausdrücken und nichts weiter passiert. So läuft es aktuell leider.

Aber es geht um die Signalwirkung, die man aussendet. Die Inkassos wissen dann, dass man sich informiert hat und bevor sie sich die Finger verbrennen werden sie lieber aufhören mit dem Mist.

Jedenfalls kostet so eine Beschwerde nur Briefporto und das Briefporto ist in Beschwerden besser aufgehoben als mit sturen Inkassos zu diskutieren finde ich ;-)


-- Editiert von mepeisen am 18.02.2018 20:02

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Super vielen dank, so werden wir das machen!

Übrigens noch eine Entschuldigung für den ziemlichen wirr geschriebenen Beitrag von mir, ich sollte demnächst nicht mehr mit dem Smartphone sondern wieder mit dem PC meine Beiträge verfassen :)

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chrime
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe exakt das selbe Problem mit den genannten Freunden vom Inkasso CCS und BID. Bei mir sind es nur andere Beträge: Hauptforderung 69,-€, die ich allerdings mit einer Überweisung von 100€ an CCS beglichen habe und dem Rest per Mail widersprochen habe. Aus dem Restbetrag von 56,40€ wurde nun von der BID eine Summe von 126,72€ kreiert, die innerhalb einer Woche zu zahlen sei.
Ich werde wie oben beschrieben beiden Vereinen nochmals widersprechen. Reicht das per Mail, oder sollte das per Post passieren?
Desweiteren würde ich den Vorfall dann auch gerne an diese Inkassowatch weiterleiten.
Macht es denn Sinn mit dem Fall zum örtlichen Verbraucherschutz zu gehen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Reicht das per Mail, oder sollte das per Post passieren?
Manh muss ja nicht zwingend beweisen, dass der Widerspruch ankam. Man hat keinen nachteil, wenn die Mail "verschwindet". Daher könnte das per Mail erst mal ausreichen und dann sehen, ob sie darauf antworten.

Zitat:
Desweiteren würde ich den Vorfall dann auch gerne an diese Inkassowatch weiterleiten.

Google: Jäckle Münster Inkassowatch ;-)

Zitat:
Macht es denn Sinn mit dem Fall zum örtlichen Verbraucherschutz zu gehen?

Wenn du dir unsicher bist, kannst du das natürlich tun. VIel was anderes werden sie dir dann auch nicht sagen denke ich ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chrime
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist jetzt schon ne Weile her, aber ich will hier nochmal den Verlauf meines Falles schildern. Vielleicht hilft es jemanden mit ähnlichem Problem weiter.
Ich habe mit allen oben genannten Argumenten den jeweiligen Briefen der CCS und BID widersprochen und ein Schreiben mit allen Informationen an die jeweiligen Aufsichtsgerichte verschickt. Das habe ich BID dann auch wissen lassen. Danach wollten sie mir einen Vergleich anbieten mit 'nur' den Kosten, die mir das CCS Inkasso ursprünglich zu viel berechnen wollte. Nachdem ich dann auf meinen Anwalt verwießen habe, kam heute ein Schreiben (das erste und einzige, das persönlich unterzeichnet war!), in dem steht: "Aus rein wirtschaftlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat unsere Kundin die weitere Bearbeitung der Angelegenheit in underem Haus eingestellt."

Ich kann nur jedem, der es mit diesen Vereinen zu tun hat ans Herz legen: Lasst euch nicht verarschen und bleibt hartnäckig. Diese betrügerischen Methoden sind eine absolute Frechheit und jeder Cent der an so eine Truppe bezahlt wird, ist ein Cent zu viel.

Vielen Dank @mepeisen für die ausführliche Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Bei der Begründung sind sie äußerst kreativ. Aus wirtschaftlichen grünen... Irgendwie stimmt das sogar. denn es ist unmöglich, das einzuklagen. Aus wirtschaftlichen gründen ergibt also die weitere Verfolgung exakt 0 Sinn ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Kleine Update, heute kam tatsächlich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen. Meine Freundin ist ein wenig panisch ich bin weiterhin zuversichtlich.

Ich würde diesem nun in vollem Umfang widersprechen und weiterhin nichts machen. Ist das richtig so?

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich würde diesem nun in vollem Umfang widersprechen und weiterhin nichts machen. Ist das richtig so?

Korrekt. Kreuzchen bei Ziffer 2 und fertig.
Haben sich die beiden Aufsichtsgerichte mittlerweile gemeldet?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tartur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

schaut euch mal das Urteil des LG Düsseldorf (Az 14 c O 169/15 ).
Im Unterlassungsurteil wurde der Ingenico strafbewehrt die Forderung der Inkassovergütung nebst Verzugsschadens untersagt.

Bitte noch Beschwerde per Mail an die BaFin Abteilung VBS3 richten.

Damit diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird.

Grüße
Tartur

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was genau soll die BaFin damit zu tun haben?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tartur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ingenico ist von der BaFin als E-Banking-Institut zugelassen und unterliegt der Bankaufsicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Na und? Was hat die BaFin mit dem Problem zu tun?

Signatur:

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#19
 Von 
Tartur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber mepeisen,
das OLG Düsseldorf als ausichtsführende Gericht verneint das „Konzerninkasso". Das Geschäftsgebaren der Ingenico ist hingegen erstinstanzlich und strafbewehrt für rechtswidrig erklärt worden. Alles nachzulesen im genannten Urteil.
Und die BaFin meldet solche Rechtsverstösse an einen abmahnberechtigten Interessenverband.
Wenn das genug machen, wird das richtig teuer und die überhöhten haben ein Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tartur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tartur):
Lieber mepeisen,
das OLG Düsseldorf als ausichtsführende Gericht verneint das „Konzerninkasso". Das Geschäftsgebaren der Ingenico ist hingegen erstinstanzlich und strafbewehrt für rechtswidrig erklärt worden. Alles nachzulesen im genannten Urteil.
Und die BaFin meldet solche Rechtsverstösse an einen abmahnberechtigten Interessenverband.
Wenn das genug machen, wird das richtig teuer und die überhöhten Forderungen haben ein Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich verstehe immer noch nicht, warum man den Umweg über die BaFin gehen sollte. Verstehe mich nicht falsch. Wenn es ein entsprechendes Urteil gibt, dann kann man genau diesen Interessensverband, der da erfolgreich auf Unterlassung geklagt hat, informieren.

Aber das ist vollkommen unsinnig, sich da an die BaFin zu wenden.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich würde diesem nun in vollem Umfang widersprechen und weiterhin nichts machen. Ist das richtig so?

Korrekt. Kreuzchen bei Ziffer 2 und fertig.
Haben sich die beiden Aufsichtsgerichte mittlerweile gemeldet?


Leider kam bisher nichts von den Amtsgerichten.. wir werden beide erneut anschreiben

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vorneweg: Vielen Dank für die klasse Hilfe von euch! :)

Kleines Update:

Heute kam ein Brief der Anwaltskanzlei Hörnlein&Feyler mit dem zusammengefassten Inhalt, dass sie unseren Widerspruch ohne Begründung zur Kenntnis genommen haben und wir offensichtlich keine Einwände gegen die Forderung vorzubringen hätten.

Sie haben eine Frist bis zum 03.05.2018 gegeben, den Widerspruch zurück zu nehmen (wäre schön blöd, dass zu machen).

Anderenfalls würden wir in den nächsten Tagen die der Kanzlei in Auftrag gegebene Klage vom Gericht zugestellt bekommen. (Seit wann gibt ein Gericht eine Klage bei einer Kanzlei in Auftrag?)

Wir haben die beiden Aufsichtsgerichte noch einmal verständigt und würden jetzt erst mal weiterhin die Füße still halten.

Ich denke, dass eine Klage unrealistisch ist oder was meint ihr?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Seit wann gibt ein Gericht eine Klage bei einer Kanzlei in Auftrag?

Wenn man im Mahnbescheid-Antrag das Kreuzchen setzt bei "Klage bei Widerspruch", dann fordert das Gericht den Gläubiger auf, den Anspruch bei Widerspruch zu begründen. Muss er nicht, aber so ist der Ablauf im Prinzip ;-)

Zitat:
Ich denke, dass eine Klage unrealistisch ist oder was meint ihr?

Stimme zu.
Aber Ingenico ist beispielsweise mit der Gesamtsituation und vor allem dem derzeitigen massiven Gegenwind einiger Verbraucher-Lobbyisten (nennen wir sie mal so) hoch unglücklich.

Rein logisch betrachtet tendiert die Chance einer Klagebegründung nahezu bei 0. Einfach aufgrund der Vorgeschichte und des auch mit den Beschwerden von dir deutlich abgegebenen Signals, dass sie sich womöglich die Finger verbrennen werden.

Aber das hat nicht immer was mit Logik zu tun. Zumal es sein könnte, dass sie jetzt "Exempel statuieren" wollen und jetzt "erst Recht" mal ein paar Fälle durchfechten, um sich die Bestätigung vor Gericht zu holen, dass wenigstens die Inkassokosten korrekt seien. Dummerweise gibt es nämlich ein zwei negative Tendenzen in Bezug auf Konzerninkasso bei eins zwei Amtsgerichten.

Im Moment ist das alles vage.

Was eindeutig klar ist: Den gesamten Unfug werden sie garantiert nicht einklagen. Maximal kommt ein "wir wollen XYZ, im übrigen ziehen wir zurück."

Signatur:

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#25
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antwort mepeisen, du hast mit deiner Hilfe immer schon mal die Nerven meiner Freundin beruhigt. :)

Wir werden jetzt die nächste Woche mal abwarten ich gehe mal nicht davon aus, dass und eine Klage zugestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kurz zum Ablauf: Bis heute hat noch kein Anwalt jemals den Fall angeschaut. Erst jetzt, wenn nichts von euch folgt, schaut sich das ein Anwalt an (oder selbst jetzt noch nicht). Erst jetzt wird von denen überhaupt mal inhaltlich geprüft, was da los ist und wieso ihr euch weigert.
Bis heute waren das alles voll automatische Prozesse, wo irgendwelche Hauptschulabbrecher (*) Textbausteine zusammenklicken ohne überhaupt jemals zu blicken, was sie da tun.

(*) Das soll keine Beleidigung gegen die dortigen Hilfsarbeiter sein. Aber die haben im Regelfall exakt 0 Fachqualifikation, womöglich im Bereich des Mindeslohns, handeln nur aufgrund irgendeines Ablaufkataloges, ohne jemals in der Sache die Fälle jemals zu durchblicken.

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#27
 Von 
Senfbrot
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo an alle,

Durch Zufall habe ich mein Thema wieder entdeckt und wollte nur kurz sagen:

Bisher haben wir nie wieder etwas gehört von denen :-)

Vielen lieben Dank für die gute Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung

Signatur:

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#29
 Von 
Sarahsuperstar88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem. Gestern ist ein Brief von CCS Inkasso reingeflattert: 2. Mahnung mit folgenden Forderungen:
1. Hauptforderungen 19,36€
2. Bankrück Lastschrift Kosten 2,70 €
3. Mahnspesen 2,46€
4. belegermittlungskosten 6,62
5. adressermittlungskosten 17,34
6. Geschäftsgebühr 33,75 €
7. Post und Tele kosten 6,75 €

Bereits geleistete Teilzahlungen: 23,45€
(Hatte vor 8 Wochen die HF plus bankrücklastkosten überwiesen)

Jetzt wollen sie 65,54€ und es wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht und Schufa Eintragung..

Ich habe nie eine erste Mahnung erhalten. Lediglich +0,01€ Überweisungen mit der Bitte um Überweisung das ich bitte die Hauptforderung, bankrücklastschrift,gläubigerspesen und Inkasso Gebühren überweisen soll. Dies hatte ich erst nach 5 Wochen gemerkt, ich hatte dann ein bisschen gegoogelt und nur die 23,45 überwiesen und in den Text getippt das ich die Inkasso Gebühren zurückweise weil keine eigene Mahnung des Gläubigers vorlag.


Wie geh ich jetzt am besten weiter?

-- Editiert von Sarahsuperstar88 am 08.12.2019 08:51

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vorab: Die wussten die Adresse nicht. Insofern waren Adressermittlungen ggf. OK. Das sind aber keine 17€. Ich würde mich aufgrund des Zeitablaufs und wegen den 5 Wochen Versatz zwischen "Mahnung" (Kontoauszug) und Zahlung darauf einstellen, nochmal ein paar Euro bezahlen zu müssen.

Zitat:
Wie geh ich jetzt am besten weiter?

Ich würde dem Inkasso nochmals "ausführlich" schreiben, dass man den Unsinn zurückweist.

So würde ich das schreiben:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise den Posten "Mahnspesen" zurück, da ich nie eine Mahnung erhalten habe.
Ich weise den Posten "Belegermittlungskosten" als frei erfunden zurück und bestreite, dass dies irgendeine sinnvolle und zwingend notwendige Tätigkeit ist.
Ich weise den Posten "Adressermittlungskosten" zurück. Sie wollen mir unverzüglich einen Rechnungsbeleg hierfür vorlegen und zudem erklären, wieso eine Adressermittlung stattfinden musste, obwohl der Betrag ja überwiesen wurde.
Ich weise die Inkassokosten als frei erfunden zurück. Ingenico und CCS sind verbundene Unternehmen im Sinne des RDG. Es findet keine Rechtsdienstleistung statt.

Signatur:

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