Hallo,
ich werde versuchen, mich allgemein und kurz zu fassen.
Vor zwei Jahren hat mir eine Person einen kleinen vierstelligen Betrag auf mein Girokonto überwiesen. Es hieß, ich solle diesen zurückbezahlen, wenn ich dazu in der Lage bin, weil ich zu dieser Zeit über kein Einkommen verfügte. Nichts schriftliches diesbezüglich vereinbart. In der Zeit hatte ich Streit mit dem Arbeitgeber, weswegen ich Prozesskostenhilfe beantragte. Die Person (Kreditgeber) erwog in der gleichen Zeit einen Kredit für sich aufzunehmen, wovon auch der eben erwähnte Betrag stammte.
Ich recherchierte online zum Thema Prozesskostenhilfe und hatte das so verstanden, dass dies auch nur ein "Kredit" ist und ich das irgendwann zurückzahlen muss. Der Streit mit dem Arbeitgeber wurde außergerichtlich beigelegt, bei dem ich quasi als Gewinner hervorging. Aber aus Angst davor, dass ich so viele tausende Euros als Azubi irgendwann einmal zurückzahlen zahlen muss und ich bis dahin immer wieder an der Armutsgrenze lebte, druckte ich einen Muster-Privatkreditvertrag aus. Vieles strich ich einfach durch, z.B. gab es keinerlei Sicherheiten. Und ich schrieb den Betrag als Kreditsumme auf, den die o.g. Person für sich beantragte, damit es für das Gericht so aussieht, als wäre ich noch eine Weile mit dem Kredit beschäftigt. Genauer: Die Person hat einen fünfstelligen Betrag von der Bank bekommen und ich davon wiederum ca. 1/5 von ihr.
Wir trennten uns. Über ein Jahr später meldete sich diese Person erstmals wegen des Kredites handschriftlich und hätte gerne den tatsächlich gewährten Betrag zurück. Ich meldete mich ebenso bei ihr und im Gesprächsverlauf hieß es, ich solle das Geld behalten und wir hätten unsere Ruhe.
Einige Zeit später kommt eine schriftliche Kündigung von dieser Dame des "Muster-Kreditvertrages" und verlangt die sofortige Begleichung der fünfstelligen Summe, die ich nie erhielt. Ich reagierte nicht. Daraufhin kam ein Mahnbescheid über diesen Betrag. Von der ursprünglichen vierstelligen Summe war keine Rede mehr. Sie möchte sich offensichtlich bei mir rächen.
Das Gericht will innerhalb von zwei Wochen von mir erfahren, ob ich mich rechtlich vertreten lasse.
Zusammenfassung:
1. Ich habe laut Kontoauszug Betrag X erhalten, nicht Y (Fünffaches von X).
2. Person hätte gerne handschriftlich Betrag X gerne wieder. Es existiert auch ein Video von der Überwachungskamera, dass die Person den handschriftlichen Brief auch tatsächlich selbst eingeworfen hat.
3. In der Diskussion, dass wir uns gegenseitig anzeigen würden, hieß es, ich solle Betrag X doch behalten und wir hätten wieder unsere Ruhe.
4. Später kommt eine schriftliche Kündigung über Betrag Y.
5. Daraufhin kommt ein Mahnbescheid über Betrag Y.
Wie bewertet ihr die ganze Sache?
Vielen Dank.
-- Editiert von Moderator am 21.11.2017 09:04
-- Thema wurde verschoben am 21.11.2017 09:04
Erst Betrag x zurückgefordert, jetzt Mahnbescheid und Verfahren wegen 5-fachen Betrages
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wer ist "Sie", die da fordert? Die Person, die Geldsumme X lieh oder die Bank? Hat die Person X eigentlich jemals ein Exemplar des gefakten Kreditvertrages erhalten?
Strafrechtlich war das einfach saudumm. Denn das, was man da gemacht hat, war auf jeden Fall Betrug. Mindestens gegenüber dem Land, denn Prozesskostenhilfe stellen öffentliche Gelder dar, die einem Mittellosen bzw. Geringverdiener bezahlt werden sollen, um Rechte wahrzunehmen.
Umgekehrt ist der Versuch, mehr Geld zu erhalten als tatsächlich geliehen wurde, ebenso strafrechtlich nicht OK.
Um wie viel Geld geht es?
Wenn es um > 5000€ geht, gibt es sowieso Anwaltspflicht. Auch sonst dürfte es Sinn ergeben, einem Anwalt die Sache aufzutragen, damit man eine vernünftige Strategie zurecht legt.
Eines kapiere ich an der Schilderung nicht: Wieso überhaupt Prozesskostenhilfe? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber mit Vergleich fallen doch gar keine Gerichtskosten an? Wieso das Geld des Arbeitgebers einfach verprasst statt die Schulden zurück zu zahlen? Wieso lieh man sich Geld von einer Person und zeitgleich bezahlte man aber nicht die Prozesskosten zurück, sondern verprasste das Geld, so dass man überhaupt erst diese Betrugsaktion machen "musste", um das Geld bei Gericht weiter stunden zu lassen?
-- Editiert von mepeisen am 20.11.2017 07:10
-- Editiert von mepeisen am 20.11.2017 07:11
Lustig wird die Sache allemal. Immerhin gibt es den schriftlichen Kreditvertrag, der AUCH NOCH als Nachweis für die Unfähigkeit zur Zahlung der Prozesskostenhilfe hergenommen würde. So oder so hat man jetzt ein Ei im Nest. Ein Betrüger, der betrogen wurde. Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
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Ein Betrüger, der betrogen wurden sein soll.
Wenn du WI gegen den MB einlegst kann die Dame klagen. Sie legt dann den Kreditvertrag vor, erhält vermutlich einen Titel und unternimmt dann in regelmäßigen Abständen Pfändungen oder Pfändungsversuche.
Und jetzt?
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