Erschließungsgebühr im Gewerbegebiet

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rene0990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erschließungsgebühr im Gewerbegebiet

Hallo, es geht um folgenden Fall.

Wir besitzen ein Haus im Gewerbegebiet einer kleinen Gemeinde. Vor zwei Jahren hatten wir noch zwei Zufahrtsstraßen zu unserem Haus. Diese beiden Straßen wurden aber jeweils von einer Firma gekauft, um die Firma darauf zu erweitern. Die Gemeinde lies eine neue Straße bauen, die generell auch für den Lastverkehr ausgelegt ist (spezieller Teer). Die Gemeinde will nun von uns Anwohnern Erschließungsgebühr erheben.

Nur stellt sich mir 1. die Frage: Warum Erschließungsgebühr? Diese wird doch bei der neuerschließungs veranschlagt?!
2. wenn die Gemeinde "unsere" beiden Straßen verkauft, muss Sie doch auch dafür sorgen, dass wir eine neue bekommen?

Ich hoffe jemand hat mit diesem Thema bereits Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur stellt sich mir 1. die Frage: Warum Erschließungsgebühr? Diese wird doch bei der neuerschließungs veranschlagt?! <hr size=1 noshade>

Naja, es wurde ja ein neue Straße gebaut wenn is das richtig verstanden habe?



quote:<hr size=1 noshade>2. wenn die Gemeinde "unsere" beiden Straßen verkauft, muss Sie doch auch dafür sorgen, dass wir eine neue bekommen? <hr size=1 noshade>

Waren das denn überhaupt offizielle Straßen (Also im offiziellen Verzeichnis geführt)?
War die Gemeinde Eigentümer?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rene0990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja die Straße wurde neu gebaut, aber eine Erschließungsgebühr wird doch nur bei der Erschließung von neuem Baugrund oder wenn ein Grundstück neu ans Netz angeschlossen wird erhoben, oder irre ich mich da?


Beide Straßen waren offizielle Straßen und auch als solche geführt.
Die Gemeinde war auch Eigentümer.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...aber eine Erschließungsgebühr wird doch nur bei der Erschließung von neuem Baugrund oder wenn ein Grundstück neu ans Netz angeschlossen wird erhoben, oder irre ich mich da? <hr size=1 noshade>


Sie irren sich. Der Vollständigkeit halber vorab der Hinweis, dass es hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um Erschließungsgebühren, sondern Erschließungsbeiträge gehen dürfte. Rechtsgrundlage: §§ 127 ff. Baugesetzbuch.

Diese Beiträge werden u.a. für die erstmalige Herstellung von Anbaustraßen erhoben. Die Kosten werden auf die durch die Straße erschlossenen Grundstücke verteilt. Erschlossen sind Grundstücke, soweit es sich um ein Gewerbegebiet handelt, wenn sie Zufahrt zur Straße nehmen können. Ob das Grundstück bereits durch eine andere Straße erschlossen war/ist, spielt dabei keine Rolle.

Dass Ihnen eine bereits vorhandene Erschließung genommen wurde und ob ihnen dafür eine Entschädigung zusteht, die ggf. mit dem Beitrag verrechnet wird, muss gesondert geprüft werden.


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