Ersatzfreiheitsstrafe abwenden

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe abwenden

Hallo,

ich war so dumm und habe ausstehende Raten zu einer Geldstrafe nicht mehr bezahlt. Nun kam heute ein Schreiben von der Staatsanswaltschaft "Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe".

Da steht: "Sie werden aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 01.04.2011 anzutreten".

Na klasse. Da habe ich mir ja wieder was schönes eingebrockt. Erleichtert war ich als direkt darunter stand:

"Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann abgwendet werden durch die sofortige Zahlung von: 100,00 EUR

Außerdem sind zu zahlen: 63,50 EUR
Gesamtbetrag: 163,50 EUR

Berücksichtigte Leistungen: 150,00 EUR"

Also heißt das wenn ich sofort 100 € zahle, muss ich nicht die Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder? Ich muss nämlich arbeiten und ehrlich gesagt wäre das für mich die Hölle, denn ich bin kein krimineller Mensch.

Oder sind gemeint ich solle 163,50 € sofort zahlen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Also heißt das wenn ich sofort 100 € zahle, muss ich nicht die Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder?
Ja.

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#2
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also 100 Euro. Nicht 163,50€? Sorry das ich nochmal frage, aber die Aufforderung vom Gericht ist ein wenig ungenau formuliert wie ich finde.

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-- Editiert am 04.02.2011 23:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die 63,50 sind Kosten. Die müssen Sie auch bezahlen, aber die können nicht durch Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

So ist es. Man nennt es auch "haftbefreienden Betrag" (die 100,00 €). Für die 63,50 € kann man Sie nicht inhaftieren. Die können nur im Zivilwege beigetreiben werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also Zusammengefasst: Ich zahle 100€ und die Sache mit der Ersatzfreiheitsstrafe ist aus der Welt. Richtig?

Ich hätte nämlich sonst 10 Tage in eine Gefängnisanstalt gehen müssen. Sie können mir glauben, ehe das nochmal passiert, bezahle ich nun lieber meine Raten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nicht Raten. Jetzt ist der Gesamtbetrag fällig.

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#7
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bekomme mein nächstes Geld am 23.02.

Reicht es wenn ich dann 100€ zahle?

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-- Editiert am 05.02.2011 00:25

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn die Ladung tatsächlich erst zum 01.04. ist (was zieml. ungewöhnlich ist, so lange vorher (8 Wochen) zu laden, zumindest bei uns hier), würde der 23.02. reichen, ja.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das ist tatsächlich so. Da steht deutlich "Sie werden aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 01.04.2011 in folgener Justizvollzugsanstalt [...] anzutreten. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann abgewendet werden durch die sofortige Zahlung von 100,00 EUR"

Soll ich vorsichtshalber mit dem Gericht diesbezüglich nochmal Rücksprache halten oder einfach bis zum 23.02. warten und dann einfach zahlen?

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-- Editiert am 05.02.2011 00:54

-- Editiert am 05.02.2011 00:55

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
oder einfach bis zum 23.02. warten und dann einfach zahlen?


Ja


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#11
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut, danke.

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#12
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie gehts dann später weiter? Bekomme ich dann vom Gericht nach Eingang der 100€ eine Bestätigung das ich nicht ins Gefängnis muss?

Und bekomme ich dann automatisch Anweisungen bis wann der Rest bezahlt werden muss?

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#13
 Von 
kater26
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich gewusst hätte das die gleich mit HAFT kommen, wenn man seine Raten nicht zahlt, hätte ich mir das zwei mal überlegt.

Ich komme mir irgendwie vor wie ein Schwerverbrecher. Dabei habe ich gar nichts ausgefressen. Gut, ich bin vor einem Jahr im Bus schwarz gefahren weil ich knapp dran war und irgendwie auf die neue Arbeitsstelle musste. Und dabei dann erwischt worden und habe daher die Geldstrafe bekommen, aber sonst habe ich eine reine Weste.

War ziemlich geschockt als dort Ersatzfreiheitsstrafe stand. Ich mit meinen 26 Jahren, mit der Ausbildung fertig und nun im Berufsleben, nie vorbestraft gewesen oder sonst was, soll für 10 Tage für so einen Mist in den Knast. Erschreckend und übertrieben hart, wie ich finde. Ich finde das nicht korrekt. Meine Meinung.

Die sollen sich lieber mal um die ganzen Kinderschänder kümmern die frei rumlaufen dürfen. Und dann ein aufrichtiger Bürger der mal einen kleinen Fehler gemacht hat, soll gleich in den Knast. Typisch Deutschland.

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#14
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Bei so viel Dreistigkeit kann man nur noch staunen. Du bist ja nicht nur ein Mal schwarz gefahren und mehrmals erwischt worden(sonst kostet das kaum 100 Euro),und glaubst aber dann, dass Gesetze nur für andere, nicht aber für dich gelten. Da du offensichtlich nicht anders zum Zahlen zu bewegen bist, hat man dir die Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt und dir sogar noch eine Möglichkeit gegeben, das abzuwenden. Und du heulst rum und zeigst mit dem Finger auf andere nach dem Motto "die sind aber viel schlimmer als ich". Bist du eigentlich wirklich 26 oder 16?

Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.

Was glaubst du eigentlich, wer die öffentlichen Verkehrsmittel finanziert, die du so selbstverständlich glaubst umsonst benutzen zu dürfen? Der liebe Gott? Nein, das tut die Allgemeinheit und jeder, der damit fährt und den Fahrpreis entrichtet.

Wenn etwas erschreckend ist, dann dein verqueres Welt- und Selbstbild. Du bist eben KEIN unbescholtener Bürger.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Bei so viel Dreistigkeit kann man nur noch staunen. Du bist ja nicht nur ein Mal schwarz gefahren und mehrmals erwischt worden(sonst kostet das kaum 100 Euro),und glaubst aber dann, dass Gesetze nur für andere, nicht aber für dich gelten. Da du offensichtlich nicht anders zum Zahlen zu bewegen bist, hat man dir die Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt und dir sogar noch eine Möglichkeit gegeben, das abzuwenden. Und du heulst rum und zeigst mit dem Finger auf andere nach dem Motto "die sind aber viel schlimmer als ich". Bist du eigentlich wirklich 26 oder 16?

Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.

Was glaubst du eigentlich, wer die öffentlichen Verkehrsmittel finanziert, die du so selbstverständlich glaubst umsonst benutzen zu dürfen? Der liebe Gott? Nein, das tut die Allgemeinheit und jeder, der damit fährt und den Fahrpreis entrichtet.

Wenn etwas erschreckend ist, dann dein verqueres Welt- und Selbstbild. Du bist eben KEIN unbescholtener Bürger.

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.
Naja, das stimmt nicht, weil es keine Erzwingungshaft ist, sonder eben ERSATZFreiheitsstrafe. Jeder Tag davon tilgt einen Tagessatz der Geldstrafe.

Ansonsten kann ich das Argument, "die sollen sich doch lieber um die Kinderschänder und andere Verbrecher kümmern", auch langsam nicht mehr hören. Auch Schwarzfahren ist nunmal strafbar. Wenn das einem nicht passt, soll er sich nicht über die Justiz beschweren, die die Gesetze nur anwendet, sondern sich an seinen Abgeordneten wenden. Oder einfach nicht schwarz fahren.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Auch Schwarzfahren ist nunmal strafbar



Wer weiß, ob nicht der eine oder andere Kinderschänder seine 'Karriere' als Schwarzfahrer begonnen hat. Alle haben einmal klein angefangen, bis die Hemmschwelle abgehobelt war.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

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#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wer weiß, ob nicht der eine oder andere Kinderschänder seine 'Karriere' als Schwarzfahrer begonnen hat.
Möglich. Aber die fangen eher als Sammler von Kinderpornos an. Da geht es ja nicht um eine generell veränderte Einstellung zu Straftaten, sondern darum, dass die Hemmschwelle im Laufe der Zeit sinkt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bei 123 ist der Wurm drin. Es kommt immer "Seite nicht gefunden". Dabei ist der Beitrag tatsächlich gepostet. Geht man zurück und drückt F5, ist er zu sehen :???:

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