Hallo,
ich war so dumm und habe ausstehende Raten zu einer Geldstrafe nicht mehr bezahlt. Nun kam heute ein Schreiben von der Staatsanswaltschaft "Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe".
Da steht: "Sie werden aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 01.04.2011 anzutreten".
Na klasse. Da habe ich mir ja wieder was schönes eingebrockt. Erleichtert war ich als direkt darunter stand:
"Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann abgwendet werden durch die sofortige Zahlung von: 100,00 EUR
Außerdem sind zu zahlen: 63,50 EUR
Gesamtbetrag: 163,50 EUR
Berücksichtigte Leistungen: 150,00 EUR"
Also heißt das wenn ich sofort 100 € zahle, muss ich nicht die Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder? Ich muss nämlich arbeiten und ehrlich gesagt wäre das für mich die Hölle, denn ich bin kein krimineller Mensch.
Oder sind gemeint ich solle 163,50 € sofort zahlen?
-----------------
""
Ersatzfreiheitsstrafe abwenden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also heißt das wenn ich sofort 100 € zahle, muss ich nicht die Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder?
Ja.
Also 100 Euro. Nicht 163,50€? Sorry das ich nochmal frage, aber die Aufforderung vom Gericht ist ein wenig ungenau formuliert wie ich finde.
-----------------
""
-- Editiert am 04.02.2011 23:49
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die 63,50 sind Kosten. Die müssen Sie auch bezahlen, aber die können nicht durch Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden.
So ist es. Man nennt es auch "haftbefreienden Betrag" (die 100,00 €). Für die 63,50 € kann man Sie nicht inhaftieren. Die können nur im Zivilwege beigetreiben werden.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Also Zusammengefasst: Ich zahle 100€ und die Sache mit der Ersatzfreiheitsstrafe ist aus der Welt. Richtig?
Ich hätte nämlich sonst 10 Tage in eine Gefängnisanstalt gehen müssen. Sie können mir glauben, ehe das nochmal passiert, bezahle ich nun lieber meine Raten.
-----------------
""
Nicht Raten. Jetzt ist der Gesamtbetrag fällig.
Ich bekomme mein nächstes Geld am 23.02.
Reicht es wenn ich dann 100€ zahle?
-----------------
""
-- Editiert am 05.02.2011 00:25
Wenn die Ladung tatsächlich erst zum 01.04. ist (was zieml. ungewöhnlich ist, so lange vorher (8 Wochen) zu laden, zumindest bei uns hier), würde der 23.02. reichen, ja.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Ja das ist tatsächlich so. Da steht deutlich "Sie werden aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 01.04.2011 in folgener Justizvollzugsanstalt [...] anzutreten. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann abgewendet werden durch die sofortige Zahlung von 100,00 EUR"
Soll ich vorsichtshalber mit dem Gericht diesbezüglich nochmal Rücksprache halten oder einfach bis zum 23.02. warten und dann einfach zahlen?
-----------------
""
-- Editiert am 05.02.2011 00:54
-- Editiert am 05.02.2011 00:55
quote:
oder einfach bis zum 23.02. warten und dann einfach zahlen?
Ja
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Gut, danke.
-----------------
""
Wie gehts dann später weiter? Bekomme ich dann vom Gericht nach Eingang der 100€ eine Bestätigung das ich nicht ins Gefängnis muss?
Und bekomme ich dann automatisch Anweisungen bis wann der Rest bezahlt werden muss?
-----------------
""
Wenn ich gewusst hätte das die gleich mit HAFT kommen, wenn man seine Raten nicht zahlt, hätte ich mir das zwei mal überlegt.
Ich komme mir irgendwie vor wie ein Schwerverbrecher. Dabei habe ich gar nichts ausgefressen. Gut, ich bin vor einem Jahr im Bus schwarz gefahren weil ich knapp dran war und irgendwie auf die neue Arbeitsstelle musste. Und dabei dann erwischt worden und habe daher die Geldstrafe bekommen, aber sonst habe ich eine reine Weste.
War ziemlich geschockt als dort Ersatzfreiheitsstrafe stand. Ich mit meinen 26 Jahren, mit der Ausbildung fertig und nun im Berufsleben, nie vorbestraft gewesen oder sonst was, soll für 10 Tage für so einen Mist in den Knast. Erschreckend und übertrieben hart, wie ich finde. Ich finde das nicht korrekt. Meine Meinung.
Die sollen sich lieber mal um die ganzen Kinderschänder kümmern die frei rumlaufen dürfen. Und dann ein aufrichtiger Bürger der mal einen kleinen Fehler gemacht hat, soll gleich in den Knast. Typisch Deutschland.
-----------------
""
Bei so viel Dreistigkeit kann man nur noch staunen. Du bist ja nicht nur ein Mal schwarz gefahren und mehrmals erwischt worden(sonst kostet das kaum 100 Euro),und glaubst aber dann, dass Gesetze nur für andere, nicht aber für dich gelten. Da du offensichtlich nicht anders zum Zahlen zu bewegen bist, hat man dir die Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt und dir sogar noch eine Möglichkeit gegeben, das abzuwenden. Und du heulst rum und zeigst mit dem Finger auf andere nach dem Motto "die sind aber viel schlimmer als ich". Bist du eigentlich wirklich 26 oder 16?
Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.
Was glaubst du eigentlich, wer die öffentlichen Verkehrsmittel finanziert, die du so selbstverständlich glaubst umsonst benutzen zu dürfen? Der liebe Gott? Nein, das tut die Allgemeinheit und jeder, der damit fährt und den Fahrpreis entrichtet.
Wenn etwas erschreckend ist, dann dein verqueres Welt- und Selbstbild. Du bist eben KEIN unbescholtener Bürger.
-----------------
" "
Bei so viel Dreistigkeit kann man nur noch staunen. Du bist ja nicht nur ein Mal schwarz gefahren und mehrmals erwischt worden(sonst kostet das kaum 100 Euro),und glaubst aber dann, dass Gesetze nur für andere, nicht aber für dich gelten. Da du offensichtlich nicht anders zum Zahlen zu bewegen bist, hat man dir die Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt und dir sogar noch eine Möglichkeit gegeben, das abzuwenden. Und du heulst rum und zeigst mit dem Finger auf andere nach dem Motto "die sind aber viel schlimmer als ich". Bist du eigentlich wirklich 26 oder 16?
Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.
Was glaubst du eigentlich, wer die öffentlichen Verkehrsmittel finanziert, die du so selbstverständlich glaubst umsonst benutzen zu dürfen? Der liebe Gott? Nein, das tut die Allgemeinheit und jeder, der damit fährt und den Fahrpreis entrichtet.
Wenn etwas erschreckend ist, dann dein verqueres Welt- und Selbstbild. Du bist eben KEIN unbescholtener Bürger.
-----------------
" "
Im Übrigen hättest du trotz der Erzwingungshaft den Geldbetrag zahlen müssen.
Naja, das stimmt nicht, weil es keine Erzwingungshaft ist, sonder eben ERSATZFreiheitsstrafe. Jeder Tag davon tilgt einen Tagessatz der Geldstrafe.
Ansonsten kann ich das Argument, "die sollen sich doch lieber um die Kinderschänder und andere Verbrecher kümmern", auch langsam nicht mehr hören. Auch Schwarzfahren ist nunmal strafbar. Wenn das einem nicht passt, soll er sich nicht über die Justiz beschweren, die die Gesetze nur anwendet, sondern sich an seinen Abgeordneten wenden. Oder einfach nicht schwarz fahren.
-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
quote:
Auch Schwarzfahren ist nunmal strafbar
Wer weiß, ob nicht der eine oder andere Kinderschänder seine 'Karriere' als Schwarzfahrer begonnen hat. Alle haben einmal klein angefangen, bis die Hemmschwelle abgehobelt war.
-----------------
"meri befreit von Pikowitzchen"
Wer weiß, ob nicht der eine oder andere Kinderschänder seine 'Karriere' als Schwarzfahrer begonnen hat.
Möglich. Aber die fangen eher als Sammler von Kinderpornos an. Da geht es ja nicht um eine generell veränderte Einstellung zu Straftaten, sondern darum, dass die Hemmschwelle im Laufe der Zeit sinkt.
Bei 123 ist der Wurm drin. Es kommt immer "Seite nicht gefunden". Dabei ist der Beitrag tatsächlich gepostet. Geht man zurück und drückt F5, ist er zu sehen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
34 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten