Ersatz eines Transportschadens

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Django4711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatz eines Transportschadens

Ich habe bei ebay eine hochwertige Leuchte (Neupreis ca. 500 EUR) für ca. 50 EUR ersteigert. Die Leuchte wurde als bis 500 EUR versichertes Paket versandt und dabei wurde der Lampenschirm zerbrochen. Der Transportschaden ist unstrittig (Paket war äußerlich beschädigt).

Nun meine Frage: Was muss das Versandunternehmen ersetzen - den Versteigerungspreis (ca. 50 EUR) oder die Beschaffung eines Ersatz-Lampenschirms (beim Hersteller angefragt - ca. 200 EUR)? Eine ähnliche Leuchte in absehbarer Zeit wieder über ebay zu bekommen erscheint ziemlich unwahrscheinlich.

Danke für eure Meinung

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Was muss das Versandunternehmen ersetzen - den Versteigerungspreis (ca. 50 EUR) oder die Beschaffung eines Ersatz-Lampenschirms (beim Hersteller angefragt - ca. 200 EUR)?


Den Zeitwert. Wie hoch der noch ist, wird man ermitteln müssen; dafür kann der eBay-Verkaufspreis ein Indiz sein, wegen der geringen statistischen Relevanz allerdings nur ein schwaches.

Zum ersten Teil der Frage hilft aber auch folgende Überlegung:

Der A schenkt dem B einen 250.000-EUR-Gegenstand. Auf dem Transportweg wird der (ordnungsgemäß bis 250.000 EUR versicherte) Gegenstand zerstört. Muß der Transporteur nun nur 0 EUR ersetzen, weil B ja dem A nichts dafür bezahlt hat? Wohl kaum.


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