Erpressung

Mehr zum Thema: Strafrecht, Erpressung, Raub, räuberische Erpressung, Nötigung, Betrug
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Einfache Erpressung, räuberische Erpressung und Raub, wo sind die Unterschiede?

Eine Erpressung setzt sich zusammen aus Betrug und Nötigung. Bei der einfachen Erpressung wird in der Regel das Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel eingesetzt.

Der Genötigte muss nicht mit dem Geschädigten identisch sein, sofern zwischen beiden Personen bereits vor der Tat eine Nähebeziehung besteht. Die Feststellung des erforderlichen Vermögensschadens erfolgt durch die Gesamtsaldierung der Vermögenslage vor und nach dem Opferverhalten unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadenskompensation.

Der Täter muss eine Verbesserung der eigenen Vermögenslage oder der eines Dritten erstreben

Dabei kommt es nicht darauf an, ob es tatsächlich zu der beabsichtigten Vermögensverschiebung gekommen ist. Zwischen Vermögensnachteil und Bereicherung ist Stoffgleichheit erforderlich.

Die Bereicherung ist rechtswidrig, wenn sie objektiv im Widerspruch zur Vermögensordnung steht. Die Durchsetzung eines fälligen und einredefreien Anspruches mit Nötigungsmitteln ist nicht unrechtmäßig im Sinne der Vorschrift.

Eine einfache Erpressung ist nur dann rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Bei der räuberischen Erpressung liegt als Zwangsmittel eine qualifizierte Nötigung vor

Es wird Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eingesetzt. Die räuberische Erpressung unterscheidet sich vom Raub durch das äußere Erscheinungsbild. Durch den Rechtsfolgenverweis, dass der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen ist, finden auch die Strafrahmen der Raubqualifikationen Anwendung.

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