Eröffnung eines Second-Hand-Ladens

1. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sunny24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung eines Second-Hand-Ladens

Hallo!

Ich hoffe, jemand von Euch "Schlauen" kann mir weiterhelfen!?

Ich überlege, einen kleinen Online-Shop mit Kinderbekleidung, teilweise Spielsachen zu eröffnen. Die Waren wären durchschnittlich neu, aber ich möchte auch Second-Hand-Waren anbieten.

Da ich selbst Mama bin und immer auf der Suche nach hübschen Kinderklamotten, spiele ich eben mit dem Gedanken, diesen Shop aufzubauen. Habe zwar Bürokauffrau gelernt, kenne mich aber mit dem Thema Gewerbe u. Buchführung nicht so gut aus.

Daher also meine Fragen:

Was muss ich vor der Eröffnung des Online-Shops alles erledigen ( Gewerbeanmeldung / Finanzamt )?

Was sind meine Pflichten, sobald ich als Unternehmer "online gehe"? Worauf muss ich achten - beim Internetauftritt?

Wie sieht das in Sachen Buchführung aus? Ab welchem Umsatz muss ich überhaupt Steuern abführen?

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.




-----------

Ich möchte noch hinzufügen, daß es sich nicht um einen ebay-Shop handelt, sondern einen eigenständigen Shop.


-- Editiert von Sunny24 am 01.06.2005 15:21:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

also: Erst einmal solltest Du zur Gemeinde tapern und ein Gewerbe anmelden. Ich würde die Branche/Tätigkeit nicht zu sehr differenzieren (Internetshop o.ä) sondern lieber allgemein halten z.B. Handel mit Waren u. Dienstleistungen aller Art sowie Internethandel.

Damit brauchst Du i.d.R. nie etwas ändern, falls Du die mal umorientieren willst.

Bei der Eröffnung des Shops sind die üblichen Dinge zu beachten, wie Impressum mit voller Anschrift, allgem. Geschäftsbed., Liefer- u. Zahlungsbed. u.s.w.

Nach der Gewerbeanmeldung bekommst Du von verschiedenen Stellen Post: Finanzamt, IKK und besonders gerne auch von Betrügern.
Finanzamt:
Das ist ein Fragebogen, den Du sinnvollerweise mit einem Steuerberater ausfüllen solltest. Es sei denn Du erwartest zunächst keine großen Umsätze. Es steht dort genau, ab welcher Höhe was notwendig ist.
Als Kleingewerbe könntest Du so etwas laufen lassen, dann kannst Du aber keine Mehrwertsteuer ausweisen bzw. abziehen. Das geht glaub ich bis zu einem GEWINN von 400 Euro monatlich. (Kommuliert aufs Jahr also 4800 Euro) Der Vorteil hier liegt darin, dass man nur am Jahresende eine GuV erstellen muss und den Gewinn ganz normal bei der Einkommensteuererkl. als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit angeben brauch.

Sobald die Umsatzerwartungen höher gehen, sind anfänglich monatliche Umsatzsteuervoranmaldungen notwendig. Das ist nicht sonderlich kompliziert, aber arbeitsintensiv. Zudem muss eine ordentliche Buchführung vorhanden sein. Wenn Sie keine Kenntnisse darin haben, sollten Sie einen Steueberater hinzuziehen. I.d.R. helfen diese Ihnene gerne beim verstehen. So dass Sie zumindest viel Vorarbeit leisten können um Steuerberatungskosten zu sparen. Der Abschluss sollte aber unbedingt der Stb. machen.

IHK:

I.d.R. ein Beitragsbescheid mit beigefügten Überw.träger. WICHTIG: Als Unternehemnsgründer (m. geringf. Umsätzen) haben Sie ein Recht auf Beitragsbefreiung für die ersten beiden Jahre. Sie müssen dann gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen. Genaueres sollte der Stb. Ihnen sagen können.

BETRÜGER:

Es gibt viele sagen wir mal tiefschwarze Schafe Firmen, die einem Eintragungen in wer weiss was für tolle Branchenverzeichnisse "offerieren". Diese Offerten sind zwar nur Angebote, sind aber "getarnt" als fertige Rechnung mit Überweisungsträger. Ihre Firma wurde wie folgt eingetragen ...
Solche Dinger auf KEINEN FALL bezahlen. Dann ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. IMMER HAARGENAU alles durchlesen INSBESONDERE das superkleingedruckte hellgraue auf kaum hellergrauem Papier (AGB).

Aber noch eine Frage:

Wieso nicht ebay ?

Wie wollen Sie Ihren Shop denn bekanntmachen ?

Selbst große Firmen mit hohem Bekannheitsgrad geben reihenweise ihre Onlinshops auf, weil Ebay definitiv die Nummer 1 auf dem Markt ist.

Ich würde mir das gut überlegen. (Nur meine Meinung - ich habe nichts mit Ebay zu tun. Soll keine Werbung o.ä. sein)

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunny24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Silo51:

Vielen vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Vielleicht könntest Du mir noch einmal helfen?

Also ich erzähle mal ausführlicher: Ich habe mir zwischenzeitlich auch schon überlegt, diese Sache eher bei ebay zu beginnen. Eigentlich bin ich da auch schon längere Zeit angemeldet und habe schon einige Verkäufe getätigt ( allerdings nur meine priv. Kleiderauflösung, nicht Neuware ).

Würde dann alles, was Du mir beschrieben hast, auch auf den ebay-Shop zutreffen?

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß ich seit kurzem arbeitslos bin ( nach Erziehungsurlaub ) und den Shop für den Anfang eher so "nebenbei" betreiben möchte, evtl. später mal das Sortiment erweitern oder so.

Wie würde das dann laufen, wenn ich den Shop sozusagen nur nebenberuflich betreibe?
Gibt es dann andere Regelungen?

Vielen Dank nochmals im Voraus für alle Antworten!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Klares Jein !

Es ist etwas dehnbar.

Due kannst über ebay einen Shop "Nebenberuflich" betreiben ohne ein Gewerbe haben zu müssen. Das darf aber keine Gewerbemäßigen ausmaße erreichen.

Solange Du gebrauchte Waren anbietest und nicht 50 oder mehr Artikel gleichzeitig anbietest würde ich sagen ist das in Ordnung. Sobald Du aber Neuware anbieten möchtest, brauchst Du ohnehin ein Gewerbe, weil Du ja sonst keine Händlerkonditionen erhälst.

Wenn Du übrigens Arbeitslos bist, solltes Du über eine Ich AG nachdenken, da Du dann ja noch Geld vom Abeitsamt bekommst.

Ansonsten gelten aber die gleichen Regelungen.

0x Hilfreiche Antwort

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