Eröffnung einer Sparcard als Bevollmächtigter auf den Namen des Kontoinhabers

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Eröffnung einer Sparcard als Bevollmächtigter auf den Namen des Kontoinhabers

Guten Abend,

ich habe eine kurze Frage.

Meine Schwiegermutter, deren finanzielle und vertragliche Angelegenheiten ich als bevollmächtigte Person regele, hat mich darum gebeten ein Sparkonto für sie bei ihrer Bank zu eröffnen, auf das sie monatlich ein paar Groschen überweisen kann. Ich habe mich daher mit der Bank unterhalten um zu erfahren ob ich als bevollmächtigte Person dies überhaupt darf. Der Mitarbeiter der Bank am Telefon-Banking bestätigte mir dies, sodass ich direkt danach den Antrag online über meinen Online-Banking-Zugang als Bevollmächtigter versendete. Unterschrieben wurde der Antrag elektronisch via Photo-TAN. In den Stammdaten meiner Schwiegermutter sind nun zwei Anschriften enthalten: Die Meldeanschrift, an der sie tatsächlich wohnt und die Postanschrift, zu der alle Unterlagen wie Mitteilungen, Kontoauszüge etc. versendet werden und die auf mich läuft. Am Ende des Antrags des Sparkontos gab es nun ein Problem: Hier wurde mein Name, jedoch die Straße und der Ort, wo meine Schwiegermutter lebt als Versandanschrift für die SparCard angezeigt. Ich kann dies auch nicht korrigieren und beim Telefon-Banking waren die Mitarbeiter nun plötzlich auch machtlos. Hier wurde mir bei einer zweiten Anfrage erklärt, dass ich als bevollmächtigte Person nun doch kein Sparkonto für meine Schwiegermutter eröffnen kann. Warum wurde dies dann vom Bankensystem akzeptiert, als ich mich mit meinen Zugangsdaten, die mir als Bevollmächtigter zugesandt wurden dort eingeloggt habe?

Ich würde nun gern wissen ob ich als Bevollmächtigte Person Sparkonten auf den Namen des Kontoinhabers eröffnen darf oder nicht.

Gruß

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Hier wurde mein Name, jedoch die Straße und der Ort, wo meine Schwiegermutter lebt als Versandanschrift für die SparCard angezeigt.

Und wo ist da das Problem?



Zitat (von DerPilz):
Warum wurde dies dann vom Bankensystem akzeptiert, als ich mich mit meinen Zugangsdaten, die mir als Bevollmächtigter zugesandt wurden dort eingeloggt habe?

Entweder weil es geht oder weil ein Programierfehler vorliegt
Sollte man sinnigerweise die Bank bzw. deren IT fragen was nun zutrifft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Wo das Problem liegt?
Ich wohne nicht an der Anschrift meiner Schwiegermutter und sie heißt natürlich nicht so wie ich, daher kann diese Karte, wenn sie unter Angabe meines Namens an die Anschrift meiner Schwiegermutter gesendet wird nicht zugestellt werden. Am Briefkasten steht nicht mein Nachname, sondern nur der von ihr.

Daher wollte ich ja wissen ob ich als Bevollmächtigter berechtigt bin Sparkonten auf den Namen des Kontoinhabers zu eröffnen.

Gruß

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, sind Sie. Fur irgendwelche Adressaenderungen müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, das geht nicht auf Zurufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Daher wollte ich ja wissen ob ich als Bevollmächtigter berechtigt bin Sparkonten auf den Namen des Kontoinhabers zu eröffnen.


Eine übliche Bankvollmacht, welche bspw. mit den institutseignen Vorlagen erteilt wird, reicht nicht aus, um neue Konten zu eröffnen, bei denen der Vollmachtgeber Kontoinhaber ist. Ohne notariell beglaubigte Vollmacht müssen alle Kontoinhaber zur Eröffnung des Kontos eigenhändig und bei manchen Banken sogar im Beisein eines Bankmitarbeiters unterzeichnen.

Grundsätzlich akzeptieren Banken bei Privatkunden nur notariell beglaubigte Vollmachten. Bankfremde Vollmachten, ohne entsprechende Beglaubigung werden in der Regel von den Banken bei Privatkunden nicht akzeptiert und auf deren Basis beauftragte Geschäfte abegelehnt.

Grüße
PP

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Am Briefkasten steht nicht mein Nachname, sondern nur der von ihr.

Ich hätte das ganz einfach gelöst: Für einige Zeit Meinen Namen dazu kleben.



Das System scheint das ganze ja zu akzeptieren, es gibt offenbar nur das Versandproblem mit der Karte.
Die Telefonhotline konnte das nicht lösen. Wundert mich auch nicht, die haben bei den mir bekannten Banken nur beschränkte Befugnisse.
Ich rufe in solchen Fällen immer meinen Bankberater an bzw. maile ihm das Problem. Die haben da ganz andere Möglichkeiten als Hotline Mitarbeiter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Du hast es korrekt erkannt @Harry van Sell.

Ich habe die mir erteilte Vollmacht einmal herausgesucht und folgende Regelung diesbezüglich gefunden:

"1. Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Der Bevollmächtigte darf insbesondere

- für den Kontoinhaber weitere Unterkonten/-depots unter oben stehender Kunden-Stamm-Nr. eröffnen."

Damit ist geklärt, dass ich sehr wohl berechtigt bin dieses Sparkonto als Unterkonto zu eröffnen und keine notariell beglaubigte Vollmacht brauche. Ich habe mit der Bank gerade noch einmal gesprochen, aber hier zeigte man sich etwas ratlos, denn man besaß wohl nicht die benötigte Kompetenz um das Sparkonto zu eröffnen. Ich soll nun morgen von einer entsprechend kompetenten Mitarbeiterin zurückgerufen werden. Ich bin gespannt.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Damit ist geklärt, dass ich sehr wohl berechtigt bin dieses Sparkonto als Unterkonto zu eröffnen und keine notariell beglaubigte Vollmacht brauche. Ich habe mit der Bank gerade noch einmal gesprochen, aber hier zeigte man sich etwas ratlos, denn man besaß wohl nicht die benötigte Kompetenz um das Sparkonto zu eröffnen. Ich soll nun morgen von einer entsprechend kompetenten Mitarbeiterin zurückgerufen werden. Ich bin gespannt.


Ich sprach auch von einer üblichen Bankvollmacht, die man idR mit instituseigenen Vorlagen erteilt. Bei dieser Art der Vollmacht ist üblicherweise die Neueröffnung von weiteren Konten ausgenommen.

Sie haben eine einfache nicht notariell beglaubigte Bank- oder bestenfalls Generalvollmacht. Zwar schön zu haben, die Frage ist jedoch immer, ob diese das Gegenüber auch akzeptiert.

Wahrscheinlich wird sich die Bank, wie in der Branche bei dieser Thematik üblich, quer stellen und auf eine notariell beglaubigte Vollmacht bestehen. Das ist, mit wenigen Ausnahmen, das übliche Vorgehen der Banken bei privat erteilten Vollmachten ohne notarielle Beurkundung.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Das ist falsch, denn die mir erteilte Vollmacht wurde ja vonseiten der Bank beim Bankberater ausgefüllt und unterschrieben. Der Bankberater hat diese auch noch einmal gegengezeichnet, sodass die Bank diese daher akzeptiert hat. Ich habe die Vollmacht nicht angefertigt, das war ein Vordruck, der vom Kundenberater ausgedruckt und mir sowie meiner Schwiegermutter zur Unterschrift vorgelegt wurde als wir einen Termin zur Erteilung einer Vollmacht bei der Bank hatten. Daher kann sich die Bank nicht darauf berufen dass die Vollmacht von mir oder meiner Schwiegermutter vorgefertigt wurde und diese daher nicht anerkannt wird.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

wäre die erste klassische Bankvollmacht auf den Vorlagen der Bank, die die Eröffnung neuer Konten gestattet. Darf man fragen, um welche Bank es sich dabei handelt?

Aber wenn Sie das sagen, wird das schon so sein. Ausnahmen bestätigen die Regel...

Damit dürfte ihre Frage ja dann erledigt sein. Wobei ich mich ernsthaft Fragen muss, wieso Sie das Forum befragen müssen, wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage bereits kennen?


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, es handelt sich um die deutsche Bank.

Ich kann nur sagen, dass die Vollmacht nicht von mir angefertigt und uns vonseiten der Bank zur Unterschrift vorgelegt wurde. Die von mir zitierten Zeilen stammen aus eben jener Vollmacht.

Als ich das Forum befragt habe, wusste ich noch nicht dass ich die Vollmacht abgespeichert habe, ich habe erst danach nach der Vollmacht gesucht und diese dann auch als eingescanntes Dokument gefunden. Dennoch erhalte ich unterschiedliche Aussagen von der Bank.

Ich wollte dieses Forum ganz sicher nicht falsch verwenden und nur wissen was korrekt ist.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Ja, es handelt sich um die deutsche Bank.

Ich kann nur sagen, dass die Vollmacht nicht von mir angefertigt und uns vonseiten der Bank zur Unterschrift vorgelegt wurde. Die von mir zitierten Zeilen stammen aus eben jener Vollmacht.


Danke für die Info. Sehr interessant. Ich habe gerade mal versucht ein solches Vollmachtformular online zu finden, leider ohne Erfolg. Da ist die Deutsche Bank wohl echt in der Hinsicht die Ausnahme. Sonst kenne ich von Banken idR dass bei deren "hauseignen" Vollmachten die Eröffnung neuer Konten ausgeschlossen ist.


Zitat:
Dennoch erhalte ich unterschiedliche Aussagen von der Bank.


Welche beiden Aussagen erhalten Sie denn? Wie argumentiert die Bank jeweils?


Zitat:
Ich wollte dieses Forum ganz sicher nicht falsch verwenden und nur wissen was korrekt ist.


Alles, klar, kein Problem. So kann man das auch nachvollziehen. ;)


Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Die Mitarbeiter sind sich scheinbar nicht einig was nun wirklich gilt. Der eine Berater ist der Meinung dass ich weitere Unterkonten, zu denen wohl auch die Sparkonten gehören, eröffnen darf, ein weiterer Mitarbeiter sieht dies jedoch als eine Handlung an, zu der ich nicht befugt bin, auch nicht mit der Vollmacht. Darüber hinaus sind mir auch weitere Aktionen wie die Änderung von Adressdaten im Online-Banking verwehrt, obwohl mir dies in der Vollmacht ganz klar zugestanden wird. Ich kann auch kein Paydirekt nutzen, auch hierzu werde ich in der Vollmacht berechtigt. Die Kollegen am Telefon-Banking sind anscheinend zu nichts befugt, denn helfen konnte man mir bisweilen nicht. Ich sollte heute von einer Dame angerufen werden, stattdessen kontaktierte mich ein Herr, der mir nun erklärte, dass die Sparkarte unter meinem Namen im Anschriftenfeld, allerdings an die Anschrift der Kontoinhaberin versendet wird. Er wusste nicht weswegen es zu diesem Fehler kam, konnte diesen aber auch nicht ändern. nachdem ich ihm erklärte, dass diese Post dann retourniert wird, da ich nicht an der Anschrift der Kontoinhaberin wohne und sie auch nicht meinen Nachnamen trägt. Er meinte nur, dass derartige Post immer an die Kontoinhaberin versendet wird, warum dann aber mein Name darin auftaucht war auch ihm ein Rätsel. Alle andere Post wie Kontoauszüge, Mitteilungen über ungelesene Post im Online-Banking, Bestätigungen über neu eingerichtete Smartphone oder Tablet für MobileTAN oder PhotoTAN gehen an meine Anschrift einwandfrei, nur derartige Post mit Karten sollen an die Kontoinhaberin gehen, warum? Der deutschen Bank wurde bei Vollmachtserteilung ganz unmissverständlich mitgeteilt dass ich die Bankgeschäfte für die Kontoinhaberin erledige und daher die Post an mich zu richten ist, zumal die SparCard auch über meinen bevollmächtigten Online-Banking-Zugang beauftragt wurde und nicht über den Zugang der Kontoinhaberin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Die Mitarbeiter sind sich scheinbar nicht einig was nun wirklich gilt.

Macht nichts.
Es gilt was vertraglich vereinbart wurde. Also was in der bankeigenen Vollmacht steht (sofern es keine AGB Änderungen gab die das aufheben).



Zitat (von DerPilz):
Er wusste nicht weswegen es zu diesem Fehler kam,

Ganz einfach, weil ein Programmierer Datenbankfelder (Name Bevollmächtigter + Adresse Vollmachtsgeber) kombiniert hat, die man nicht hätte kombinieren dürfen. Da sollte die Bank mal reklamieren, das der das richtig macht.



Zitat (von DerPilz):
konnte diesen aber auch nicht ändern.

Komisch, hatt vor Jahren einen ähnlichen Fall, da konnte der Berater das in die Fiiliale zur Abholung durch mich liefern lassen.

Dann ganz pragmatisch Deinen Namen dazu kleben.
Eventuell benötigt die Schwiegermutter noch eine schriftliche Postempfangsvollmacht von Dir, wenn das per Einschreiben kommen sollte.
Meist kommen die aber mit normaler Post.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe ein wenig Sorge dass sie Ärger mit dem Vermieter bekommt wenn sie meinen Namen zu ihrem am Briefkasten klebt. Kann das keinen Streit verursachen?

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Schwer zu sagen, wir kennen den Vermieter nicht. Wie wäre es denn, diesen auf dieses Problem anzusprechen und um die Erlaubnis zu bitten?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Kann das keinen Streit verursachen?

Kommt darauf an.

Wenn man einen "Blockwart" im Hause wohnen hat und je nahc dem wie der Vermieter drauf ist, könnte es Probleme geben.


Da der Versand aber zeitnah erfolgt und der Name unmittelbar davor aufgeklebt und unmittelbar dannach wieder entfernt wird, also nur kurzfristig angebracht ist sollte das keine langfristigen Probleme geben.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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