Erneuerung des Teppichbodens bei Umzug

8. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andrea Di Scala
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuerung des Teppichbodens bei Umzug

Liebe Forum-Leser,

wir haben seit September 97 in einer Mietwohnung mit Teppich gewohnt, welche wir zum 28.02.03 gekündigt haben. Unsere Vermieterin möchte nun, dass wir einen neuen Teppichboden auf unsere Kosten verlegen. Im Mietvertrag steht davon aber nichts. Jedoch ist der Teppichboden in der Wohnungsübergabe erwähnt. Ist er somit Gegenstand der Mietsache und muß nicht die Vermieterin einen neuen Bodenbelag verlegen lassen? Ab wann ist ein Teppich abgewohnt und was ist abgewohnt? Wir hatten einen beigen Teppich in einer EG-Wohnung und er ist bis auf einige Flecken noch brauchbar.

Danke!
Andrea

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen