Hallo,
ich wurde wegen bedrohung auf Facebook angezeigt. Es war ein Video von einer unbekannten Person, dass ich kommentiert habe. Dies war im Juli ich habe kommentiert "Kopfschuss gleich töten den hurensohn". Ich weiss es war ein fehler und es war auch das erste mal, dass ich so kommentiert habe. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ja mit was für einer?
Ermittung wegen Bedrohung HILFE
7. November 2017
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Frage vom 7. November 2017 | 08:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittung wegen Bedrohung HILFE
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#1
Antwort vom 7. November 2017 | 09:35
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Ich bin mir nicht sicher ob das überhaupt den Tatbestand einer Bedrohung erfüllt.
An Ihrer Ausdrucksweise sollten sie gleichwohl mal arbeiten.
Kennen Sie eigentlich dessen Mutter oder woher wissen Sie dass er Sohn einer Hure ist? Falls Sie das nicht ist, könnte sich daraus eventuell noch was ergeben.
#2
Antwort vom 7. November 2017 | 10:13
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIch bin mir nicht sicher ob das überhaupt den Tatbestand einer Bedrohung erfüllt. :
http://www.tagesspiegel.de/politik/hass-bei-facebook-haengt-sie-auf-4800-euro-strafe-fuer-hetze-gegen-claudia-roth/19659598.html
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#5
Antwort vom 7. November 2017 | 10:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch bin mir nicht sicher ob das überhaupt den Tatbestand einer Bedrohung erfüllt. :
http://www.tagesspiegel.de/politik/hass-bei-facebook-haengt-sie-auf-4800-euro-strafe-fuer-hetze-gegen-claudia-roth/19659598.html
ich glaube ich sollte dazu sagen es war ein video von einem unbekannten der i-wo anders lebt aber nicht in deutschland dieses video wurde von einer seite gepostet
#6
Antwort vom 7. November 2017 | 10:47
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Die Staatsangehörigkeit des Bedrohten ist egal, auch Nicht-Deutsche zählen rechtlich als Personen.
Der von Ihnen zitierte Prozess ist mMn nur bedingt vergleichbar, da bei Ihnen keine klare Aufforderung da ist - das kann man so oder so auslegen.
#7
Antwort vom 7. November 2017 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:ZitatIch bin mir nicht sicher ob das überhaupt den Tatbestand einer Bedrohung erfüllt. :
http://www.tagesspiegel.de/politik/hass-bei-facebook-haengt-sie-auf-4800-euro-strafe-fuer-hetze-gegen-claudia-roth/19659598.html
Der Mensch dort (Link) ist ja gerade nicht wegen "Bedrohung" (§ 241 StGB ) verurteilt worden, sondern wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" (§ 111 StGB ).
Und das sehe ich auch hier in dem Fall eher verwirklicht. Bedrohung passt der Schilderung nach nicht, da hat teador schon Recht. Wenn es tatsächlich als Bedrohung durchgeht, kann der TE glücklich sein, denn im Gegensatz zu Bedrohung (Höchststrafe: 1 Jahr) hat § 111 StGB einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren. Wobei im Endeffekt natürlich nur mit einer Geldstrafe zu rechnen sein wird.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.11.2017 13:13
#8
Antwort vom 7. November 2017 | 13:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
aber an wenn geht die geldstrafe wenn der im video unbekannt ist
#9
Antwort vom 7. November 2017 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Dahin, wo sie immer hingeht - an die Justizkasse.
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