Ich habe während einer 4 monatigen Arbeitslosigkeit als Pizzafahrer gearbeitet und dieses geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nicht gemeldet. Das Resultat dieser Arbeit, war eine Rückzahlung der zu unrecht bezogenen Leistungen des Arbeitsamtes.
Nun habe ich ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht einer Straftat nach §263 Abs. 1 StGB
oder §9 SchwArbG bzw. des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach §8 Abs. 1 Nr. 1b SchwArbG oder §63 Abs. 1 Nr.6 SGB II
. In den Schreiben wird mir erklärt, dass ich die Leistung erschlichen habe und dazu Stellung nehmen soll.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was kann auf mich zukommen? Die im Gesetz verankerten Strafen sind echt hart.
Der Grund meiner Arbeit als Pizzafahrer, war die Finanzierung eines alten PKWs, damit ich eine Festanstellung annehmen konnte. Aber das wird wohl kaum die Strafe lindern.
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Strafttat bzw. Ordnungswidrigkeit
7. Januar 2007
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Frage vom 7. Januar 2007 | 18:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Strafttat bzw. Ordnungswidrigkeit
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#1
Antwort vom 7. Januar 2007 | 22:30
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
Wann haben sie da gearbeitet und wann haben sie die Post bekommen??
Wieviel wochen lagen dazwischen?
#2
Antwort vom 8. Januar 2007 | 07:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe vom 01.07.05 - 31.10.2005 dort gearbeitet. Am 22.05.06 erhielt ich vom Arbeitsamt das Schreiben bzgl. der zu unrecht erhaltenen Leistungen und die Rechnung, was ich zurück zu zahlen habe. Am 04.10.2007 erhielt ich das Schreiben vom Zoll bzgl. der Schwarzarbeit.
Und jetzt?
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