Ermittlungsverfahren: Betrug

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Shiml
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren: Betrug

Guten Tag,
es geht um folgendes ich habe die Tage ein Brief bekommen von der Staatsanwaltschaft der wie folgt lautet:

Ermittlungsverfahren gegen (mein Name) wegen: Betrug

Sehr geehrter (mein Name),

in vorbezeichneter Sache wird an die angekündigte Einlassung durch Verteidiger erinnert.

Einlassungsfrist: 3 Wochen

So weit so gut, mir ist aber nicht klar was das jetzt genau bedeuten soll. Kommt jetzt noch ein Termin in den nächsten 3 wochen? Ich wüsste auch nicht das ich einen Verteidiger hab!?! Was wäre jetzt die beste Vorgehensweiße? Muß ich binnen diesen 3 wochen eine Aussage zum Fall machen?

Straßmaß..? Ich habe ein Konto für eine andere Person/Firma geführt welche per Lastschriften das Geld der Kunden einholte. Bei ein paar Kunden wurden doppelt abgebucht..mittlerweile 3 jahre her. Der schaden, falls es eine einzelne Person ist wo mich angezeigt hat liegt wohl so in dem rahmen 300-1500€. Da das Konto auf meinen Namen lief werde ich da wohl nicht viel machen können.
Was wird mich da jetzt erwarten????

Angaben zur Person:
z.Zt 21 Jahre (bei Vorfall 18 - Schüler)
im Moment Ausbildungsplatzsuchend/Schulabgänger
Keine Vorstrafen

Vielen herzlichen Dank schon einmal!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, hast Du evtl. darauf hingewiesen, daß Du dir einen Anwalt nimmst, und dieser dann auf die Staatsanwaltschaft zukommt? Im Kartext heißt dies nämlich nur, daß Du daran erinnert wirst, Dich innerhalb von 3 Wochen zu dem Vorfall einzulassen (aussagen).

Wie hoch das Strafmaß sein wird kann man nicht genau beurteilen, evtl. gibt es noch Jugendstrafe.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shiml
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Brief ist das erste was ich von dieser Sache mitbekomme und das ich überhaupt angezeigt wurde. Bin deswegen auch ein bisschen verwirrt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten-> Ausbildungsplatzsuchen, bekomme nur 150€ Kindergeld.
Was soll ich jetzt machen?

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#3
 Von 
Shiml
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet jetzt Jugendstrafe? auf Bewährung? Könnte ich wegen sowas im Gefängnis landen? Kein Anwalt und nichts zur Hand...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Jugendstrafe heisst, daß Du eher eine erzieherische Maßnahme erhälst. Also Sozialstunden ableisten mußt. Ins Gefängnis mußt Du nach dem bisherigen Sachverhalt nicht. Vorausgesetzt da kommen nicht noch einige zigtausend Euro Schaden dazu.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß dies das erste Schreiben war, irgendwas muß mal gekommen sein, wahrscheinlich durch die Polizei. Ansonsten würde ich mich mal dierekt mit dem Staatsanwalt in Verbindung setzen, um zu erfahren, was genau gegen Dich vorgebracht wird.

Ansonsten wird hier immer wieder geraten, nichts zur Sache auszusagen. Wenn die Sache allerdings von einer anderen Dir bekannten Person gemacht wurde, würde ich mir ernsthaft überlegen, dies schriftlich der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shiml
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das könnte allerdings sein das derjenige der die Firma und das alles geleitet hat das in meinem Namen einfach alles gemacht hat. Ich wusste ja nichts von den Doppelabbuchungen. Soll ich also bei der Staatsanwaltschaft anrufen/schreiben das ich vom vorhergehenden verlauf nichts wusste und eine andere Person einfach in meinem Namen gehandelt hat? weill das ist das erste was ich davon mitbekomme....

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