Ermittlung der Gerichtskosten - bitte um Hilfe

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
snervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Ermittlung der Gerichtskosten - bitte um Hilfe

Hallo liebe Forumuser,

ich habe folgenden Sachverhalt.

Es läuft ein schriftliches Vorverfahren über einen Streitwert von 169€. Der Klage gingen 2 Mahnungen voraus.
Ich bin bereit ein Anerkenntisurteil einzugehen, um Kosten zu sparen. Einen eigenen Anwalt brauche ich nicht. Laut Amtsgericht muss ich im Falle eines Anerkenntisurteils die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite tragen.

Meine Frage nun:
Wie hoch werden die Kosten sein, die auf mich zu kommen? In der Klageschrift vom Gegenanwalt steht etwas von einem Honorar von 105€

Weiterhin die Frage, ob ich weiter sparen kann, wenn jetzt sofort zahle. Wenn ja, was müsste ich zahlen? Gleich den Streitwert und das Honorar. Würden dann Gerichtskosten entfallen?

Vielen Dank Euch!

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Beim Anerkenntnisurteil:

RA Kl.
1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.

GK
1,0



Besser ist m.E. jedoch die übereinstimmende Erledigungserklärung gem. § 91 a ZPO .
Sie sollten also die Klageforderung sofort erfüllen und alsdann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Besser ist m.E. jedoch die übereinstimmende Erledigungserklärung gem. § 91 a ZPO .


"hamburger-1910" hat hier recht. Das wäre die günstigste Variante. Sollten Sie hingegen nicht hinreichend liquide sein, die Forderung umgehend zu begleichen, sollten Sie ein Säumnis in Betracht ziehen, welches in den meisten Fällen ebenfalls noch günstiger wäre als ein Anerkenntnis.

Andernfalls folgen Sie dem Vorschlag von "hamburger-1910". Sein Hinweis beschreibt das bestmögliche Vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von AntoineDF):

sollten Sie ein Säumnis in Betracht ziehen, welches in den meisten Fällen ebenfalls noch günstiger wäre als ein Anerkenntnis.


So grob überschlagen wäre glaube bei diesem Streitwert + Beteiligung eines Anwalts das Anerkenntnis günstiger als die Säumnis (Ersparnis bei Gerichtskosten größer als Ersparnis bei Terminsgebühr des RA).

Beste wäre aber Zahlung + Erledigterklärung, und hierbei darauf achten auch ausdrücklich zu Erklären die Gerichtskosten zu übernehmen.

-- Editiert von Tiger123 am 12.05.2015 10:01

2x Hilfreiche Antwort

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