Erklärungen zu Teilungsversteigerung erwünscht.

1. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kersten25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Erklärungen zu Teilungsversteigerung erwünscht.

Hallo,

Bei uns in der Nähe ist ein Haus per Zwangsersteigerung zu erwerben. Es handelt sich dabei um eine Teilungsversteigerung.

Wir (meine Familie und ich) sind sehr an der Immobilie interessiert.

Bisher konnte ich von unserem örtlichen Amtgericht ein sehr ausführlich Gutachten downloaden und anschauen.

Nun würde ich natürlich gerne die Immobilie besichtigen bevor ich mich auf mache und Banktermine und den Versteigerungstermin wahr nehme.

Vom Amtsgericht habe ich die Telefonnummer einer Antwaltskanzlei die den Fall vertritt bekommen. Ebenso den Namen des dortigen Mandanten.

Die Anwaltskanzlei wiederrum teilte mir mit, dass es keine Besichtigung gibt und der Mandant damit nichts zu tun haben wolle.


Ich habe gehört und gelesen dass bei so einer Teilversteigerung meist nur der eine Teil verkaufen möchte und der andere Teil eigentlich nicht. Deshalb wird keine Besichtung erwünscht.
Ebenso habe ich gehört dass derjenige der eigentlich nicht verkaufen möchte sehr wahrscheinlich vor hat selbst mitzubieten. Wäre wieder ein Grund warum keine Besichtigung erwünscht wird. Er erhofft sich wahrscheinlich die Immobilie so günstig wie möglich (ohne viele Konkurrenten) abzugreifen um dem anderen Teil danach so wenig wie möglich auszubezahlen.

a) Sehe ich das richtig?
b) Sollte der betreibende Gläubiger nicht eigentlich eine Bank sein und kein Rechtsanwalt? Wie kommt so etwas?
c) Wieso keine Besichtung? Sollte es nicht im Interesse des betreibenden Gläubigers sein, dass so viele Interessenten wie möglich vor Ort sind damit der Erlös bei der Versteigerung so hoch wie möglich ausfällt?
d) Kann ich dennoch irgendwie an eine Besichtigung rankommen?
e) Sollte man überhaupt (evt. auch ohne Besichtigung wegen den sehr guten und ausführlichen Gutachtens) mitbieten gehen? Ich habe irgendwie Angst den Unmut des Teils der eigentlich nicht verkaufen möchte auf mich zu ziehen. Ich denke es wäre evt. besser die Finger davon zu lassen, wenn der eine Teil doch eh nicht verkaufen möchte. Obwohl die Immobilie echt spitze wäre. Genau das, was wir schon sehr lange suchen.

Ich hoffe es findet sich wer der mir das ganze erklären kann 

Vielen Dank im Vorraus! :-)
Kersten


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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

a - ja, das siehst du richtig.
b - das ist der Unterschied zwischen Teilungs- und Zwangsversteigerung. Es ist durchaus möglich, dass überhaut keine Schulden eingetragen sind. Dann gibt es auch keine Bank. Üblicherweise ist das entweder eine Scheidung, oder eine Erbschaft.
c - der will keine Mitbieter.
d - das könnte dir einer der Miteigentümer ermöglichen.

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#2
 Von 
Kersten25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay. Vielen Dank :)

Nochmal zu b)
Aber nur wenn keine Schulden eingetragen wären kann der Gläubiger ein Rechtsanwalt sein? Ansonsten müsste ja eine Bank da sein, die doch daran interessiert sein sollte soviele Interessenten oder Bieter an Land zu ziehen damit der Erlös am Ende so hoch wie möglich ausfällt. Oder nicht?

Ich frage mich halt ob das überhaupt Rechtens ist. Sein eigenes Haus so günstig wie möglich zu ersteigern um damit den anderen Teil so billig wie möglich auszuzahlen. Ich finde das ziemlich mies irgendwie.

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-- Editiert Kersten25 am 01.10.2012 12:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Aber nur wenn keine Schulden eingetragen wären kann der Gläubiger ein Rechtsanwalt sein?


Zunächst wird vermutlich nicht der RA die Teilungsversteigerung betreiben sondern sein Mandant und der RA ist nur der Vertreter. Wahrscheinlich ist der Mandant einer der Miteigentümer. Im Übrigen ist es egal, ob Belastungen eingetragen sind, zumindest wenn es eine reine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist. Da bleiben nämlich dann die Belastungen bestehen. Von daher solltet ihr euch erstmal drum kümmern, ob das Grundbuch unbelastet ist oder nicht.

quote:
Ich frage mich halt ob das überhaupt Rechtens ist. Sein eigenes Haus so günstig wie möglich zu ersteigern um damit den anderen Teil so billig wie möglich auszuzahlen.


Ja es ist rechtens bei einer Teilungsversteigerung als Miteigentümer auf das Ganze selbst mitzubieten. Mal abgesehen davon, gibt es im Regelfall auch bei der Zwangsversteigerung keine Besichtigungstermine.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Aber nur wenn keine Schulden eingetragen wären kann der Gläubiger ein Rechtsanwalt sein?


Zunächst wird vermutlich nicht der RA die Teilungsversteigerung betreiben sondern sein Mandant und der RA ist nur der Vertreter. Wahrscheinlich ist der Mandant einer der Miteigentümer. Im Übrigen ist es egal, ob Belastungen eingetragen sind, zumindest wenn es eine reine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist. Da bleiben nämlich dann die Belastungen bestehen. Von daher solltet ihr euch erstmal drum kümmern, ob das Grundbuch unbelastet ist oder nicht.

quote:
Ich frage mich halt ob das überhaupt Rechtens ist. Sein eigenes Haus so günstig wie möglich zu ersteigern um damit den anderen Teil so billig wie möglich auszuzahlen.


Ja es ist rechtens bei einer Teilungsversteigerung als Miteigentümer auf das Ganze selbst mitzubieten. Mal abgesehen davon, gibt es im Regelfall auch bei der Zwangsversteigerung keine Besichtigungstermine.

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#5
 Von 
Kersten25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kapier es halt dennoch noch nicht so richtig.

Der Mandant hier ist allem Anschein nach derjenige der nicht verkaufen möchte, denn der Mandant (so sagte es die Anwaltskanzlei) wünscht keine Besichtigung.

Ob darauf noch Schulden eingetragen sind wäre mir ja schlussendlich egal denke ich. Geht mich ja nix an. Aber falls da Schulden auf eine Bank eingetragen sind wäre ich als Bank doch daran interessiert viele Bieter ranzuziehen damit der Erlös hoch aufällt und ich mein Geld rein bekomme? Wie da jetzt einfach der Typ der nicht verkaufen will sagen kann „er will keine Besichtigung", um keine Mitbieter zu haben und möglichst billig ersteigern zu können, ist mir ein Rätsel.

Dann ist mir auch nicht ganz klar was er sich davon erhofft.

Angenommen es ist eine Scheidung. Frau will ihr Geld, Mann will das Haus behalten. Im Normalfall denke ich wird ein Wert ermittelt und die Frau müsste ausbezahlt werden.

In genau diesem Fall hier:
Ermittelter Verkehrswert laut Gutachten 425.000 Euro.
Angefangen wird bei 7/10 des Verkaufswertes. Also 297.500 Euro.
Bei uns in der Gegend sind Immobilien derzeit sehr rar. Vorallem etwas dieser Art. Falls in den letzten Jahren überhaupt mal etwas in der Art angeboten wurde ging das in der Regel immer für 500.000 bis 550.000 Euro weg.

Ich wäre selbst ohne Besichtigung (das Gutachten ist sehr ausführlich und sehr gut) bereit bis 400.000 Euro mitzubieten. Eventuell sogar bis 450.000 Euro.

Nun habe ich aber irgendwie Angst bekommen und frage mich ob ich da überhaupt hin soll. Der eine will eigentlich gar nicht verkaufen sondern seine eigene Immobilie ersteigern. Falls ich sein geliebtes Heim kaufe das er gar nicht verkaufen will ziehe ich sein Unmut auf mich und keine Ahnung was das für Leute sind. Irgendwie ist mir die ganze Sache dubios und es geht mir nicht in den Kopf.

Falls ich mich von meiner Frau scheiden lassen sollte, dann würde ich das Haus verkaufen und es wird entsprechend geteilt. Oder ich behalte es und müsste sie auszahlen. Klar, wenn es so weit wäre und man sich verkracht sieht alles vielleicht nicht mehr so harmonisch aus und jeder will das meiste haben. Aber da möcht ich mich in dem Fall hier eigentlich nicht einmischen. Aber auf der anderen Seite.. ihn gewinnen lassen indem man seinem Wunsch nachgeht und halt nicht mitbietet.. naja.

Seltsame Geschichte.. wäre echt ein tolles Haus. :-/


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Eine Teilungsversteigerung ist etwas komplett anderes als eine Zwangsversteigerung. Eigentlich nichts anderes als ein normaler Verkauf.

Ob darauf noch Schulden eingetragen sind wäre mir ja schlussendlich egal denke ich
Grundschulden, Wohnrechte, etc. bleiben bestehen. Da erlöscht nichts. Das kommt noch zusätzlich zum Kaufpreis dazu.

Angefangen wird bei 7/10 des Verkaufswertes
Vergiss die 70%.
Der Betreiber kann das Verfahren jederzeit einstellen lassen, auch wenn du 150% bietest.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kersten25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mit der Grundschuld ist mir nicht klar. Bei nem Verkauf interessiert den Käufer aber normalerweise die Grundschuld nicht. Diese Restschuld nach dem Verkauf zu begleichen ist doch Sache des Verkäufers.

Okay. Das macht demnach ja dann Null Sinn mich mit dem Haus weiter auseinander zu setzen. Wäre auch zu schön gewesen.

Da stehen nun doch sehr viele Fragezeichen über meinem Kopf. :D

Ich danke euch für die Hilfe! :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Zwangsversteigerung: Es soll eine Schuld beglichen werden durch Versteigerung des Grundstückes, dazu wird meist aus einer Grundschuld vollstreckt.

Teilungsversteigerung: Es wird der Anteil einer Gemeinschaft versteigert. Keine Grundschuld und co.

Sofern nicht das ganze Grundstück zur Versteigerung steht Finger weg. Sie wollen schließlich dort wohnen.

Für Sie wichtig sind Informationen: Nießbrauch, dingliches Wohnrecht, Rückauflassungsvormerkung, Vorkaufsrechte... alles Rechte, die Ihrer Wohnnutzung im Wege steht.

Beste Informanten sind jene Mitglieder der Gemeinschaft, die an einem freihändigen Verkauf interessiert sind.

Die Rücknahme der TV durch den Antragsteller beeinträchtigt Sie dann nicht mehr, wenn Sie ein Mitglied der Gemeinschaft auf Ihre Seite ziehen konnten und dieser der TV beigetreten ist, sodass eine Rücknahme der TV nicht mehr von einer Person abhängig ist.

Auch wenn wir Anwälte Geld kosten, es ist sinnvoll angelegt. ;)



-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Bisher konnte ich von unserem örtlichen Amtgericht ein sehr ausführlich Gutachten downloaden und anschauen

Die Eigentumsverhältnisse, Namen, Grundschulden etc. sind da aber geschwärzt. Wenn du persönlich hingehst, bekommst du das Original zu sehen.
Evtl. weiss einer der Nachbarn die Namen / Adressen der Eigentümer.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
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...gehört dass derjenige der eigentlich nicht verkaufen möchte sehr wahrscheinlich vor hat selbst mitzubieten.
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Eine uneinige Gesellschaft könnte im Falle der Antragstellung sich noch verschärfen.
Es ist deshalb nicht vorhersehbar, wie die Antragsgegner sich verhalten werden.
Vielleicht sieht der Rechtspfleger hier die Möglichkeit, einen Vortermin nach § 62 ZVG anzusetzen.
Ob es was bringt ist eine andere Sache.

Die Einstellungsmöglichkeiten (§§30b,180 ZVG ) sollten nicht unerwähnt bleiben.

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