Sollte im Mietvertrag kein Passus stehen, der auf eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach 559 BGB hinweist, ist trotzdem eine Erhöhung nach 559 möglich?
Erhöhung nach Modernisierung
15. März 2017
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Frage vom 15. März 2017 | 12:13
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 48x hilfreich)
Erhöhung nach Modernisierung
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#1
Antwort vom 15. März 2017 | 13:14
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitatist trotzdem eine Erhöhung nach 559 möglich? :
Ja, eine solche Mieterhöhung muss nicht im Mietvertrag vereinbart sein. Sie muss nur rechtzeitig erfolgen, damit der Mieter die Möglichkeit einer frühzeitigeren Kündigung hat.
#2
Antwort vom 15. März 2017 | 13:25
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 48x hilfreich)
OK. Aber ob diese Möglichkeit bereits im MV steht oder nicht hat keinerlei Auswirkungen?
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#3
Antwort vom 15. März 2017 | 17:07
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatAber ob diese Möglichkeit bereits im MV steht oder nicht hat keinerlei Auswirkungen? :
Muss nicht im MV stehen, es steht im BGB, das reicht aus.
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