Erhoehtes Befoerderungsgeld

31. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andrea
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhoehtes Befoerderungsgeld

Hallo!

Ich haette eine Frage zum oeffentlichen Nahverkehr. Darf das Unternehmen ein erhoehtes Befoerderungsgeld verlangen, wenn der Verbundpass vergessen wurde? Man ist ja nicht schwarz gefahren.
Die "Strafgebuehr" verringert sich zwar, aber ich sehe nicht ein, Geld zu zahlen, wenn ich doch einen gueltigen Fahrausweis hatte.
Muss ich das wirklich zahlen?
Danke fuer Hinweise!

Andrea

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tim Oberstebrink
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist eigentlich logisch: An der Tür oder am Bahnsteig steht immer "Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis". Das war offensichtlich nicht der Fall. Im Grunde scheint daher die Verringerung des "erhöhten Beförderungsentgeltes" eine Kulanz des Verkehrsunternehmen zu sein - sicher bin ich mir da nicht.

Mein Tipp: Den Fahrausweis einfach dabei haben :-)

Gruß
Tim

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich hab mal irgendwo gelesen (find ich leider nicht mehr), daß man eben keine Starfgebühr zahlen muß, wenn man einen Fahrausweis hatte, sondern sie das höchstens als "Bearbeitungsgebühr" kassieren dürfen! Eine Strafgebühr aber nicht verlangen dürften!
Außerdem hatte ich ja einen Fahrschein!
Naja, vielen Dank für deinen (leider nicht sehr hilfreichen) Kommentar.
Andrea

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