Erhöhte Heizkosten

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bensamy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erhöhte Heizkosten

Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Habe meine Betriebskosten-Abrechnung 2016 bekommen.
Zudem vorab:
2015 musste ich schon extrem viel an Heizkosten bezahlen, danach habe ich bemerkt, dass der Verbrauch der Heizung(Fußbodenheizung) steigt, obwohl die Heizung aus war. Somit kam ein Monteur der herausfand, das ein Stellmotor kaput war, der nicht richtig geschlossen hat.
Diesen Mehrverbrauch musste ich schon 2015 bezahlen und jetzt auch 2016. die Hausverwaltung hatte mir eig einen großzügigen Abzug zugesagt.
Hinzu muss ich noch sagen, dass ich 2015 lt Abrechnung einen Verbrauch von 4.300 hatte, 2016 3400 und fuer 2017 wird sich der Verbrauch auf 1700 belaufen.
Hat man da irgendeinen Hinblick auf Erfolg?
Vielen Dank fuer die Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Man sollte vielleicht mal Zahlen und Werte benennen.

Zitat (von Bensamy ):
Abrechnung einen Verbrauch von 4.300

Das sind wir eben, Kaltwasser oder Warmwasser oder was sonst.

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#2
 Von 
Bensamy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht hier rein um die Heizkosten.
Reiner Gasverbrauch.
Verbrauch von 4.300 = 2015
3400 = 2016
2017 wird sich der Verbrauch auf 1700 belaufen.

-- Editiert von Bensamy am 21.10.2017 17:14

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Bensamy ):
die Hausverwaltung hatte mir eig einen großzügigen Abzug zugesagt.

Der wurde nicht gewährt? Wie könnte man die Zusage beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Bensamy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein wuerde nicht
Habe diese Zusage per e-Mail.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann würde ich doch die HV erstmal freundlich daran erinnern, dam man da wohl was vergessen hat.
Dann mal schauen, wie die antworten.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bensamy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Dies habe ich bereits getan. Aber keine Reaktion, diesen Abzug nach zuholen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann würde ich das mal mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum machen.
Die E-Mail würde ich noch als Kopie beilegen.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bensamy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Bin schon am überlegen ob ich die Sache an den Mieterschutzbund übergebe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Einschreiben ist billiger.

Wenn das nix bringt kann man immer noch zum Mieterschutzbund gehen.



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