Angenommen der Expartner erbt ein Vermögen, stellt dies dann möglicherweise eine Grundlage zur Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen für die gemeinsamen Kinder gegen den Expartner da?
Erhöht sich der Anspruch auf Unterhalt für die Kinder, wenn der Expartner erbt?
15. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2018 | 23:11
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 14x hilfreich)
Erhöht sich der Anspruch auf Unterhalt für die Kinder, wenn der Expartner erbt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. April 2018 | 23:25
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
aus dem Erbe nur indirekt, nur aus den jährlichen Erträgen aus dem Erbe.
edy
#2
Antwort vom 16. April 2018 | 07:17
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatHallo, :
aus dem Erbe nur indirekt, nur aus den jährlichen Erträgen aus dem Erbe.
edy
Danke für die Auskunft, ich suche noch nach einem Strohhalm - es geht um eine 6stellige Summe, bisher gilt der Expartner laut JA als Mangelfall, besteht danach wenigstens die Chance, den Mindestunterhalt zu bekommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. April 2018 | 08:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Antwort von edy gilt nur für den Fall, dass mindestens der Mindestumterhalt gezahlt werden kann. Bei einem Mangelfall muss der Unterhaltszahler auch Vermögen und somit ein Erbe einsetzen.
Und jetzt?
Schon
268.356
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
21 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten