Erhöht sich der Anspruch auf Unterhalt für die Kinder, wenn der Expartner erbt?

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)
Erhöht sich der Anspruch auf Unterhalt für die Kinder, wenn der Expartner erbt?

Angenommen der Expartner erbt ein Vermögen, stellt dies dann möglicherweise eine Grundlage zur Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen für die gemeinsamen Kinder gegen den Expartner da?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

aus dem Erbe nur indirekt, nur aus den jährlichen Erträgen aus dem Erbe.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

aus dem Erbe nur indirekt, nur aus den jährlichen Erträgen aus dem Erbe.

edy


Danke für die Auskunft, ich suche noch nach einem Strohhalm - es geht um eine 6stellige Summe, bisher gilt der Expartner laut JA als Mangelfall, besteht danach wenigstens die Chance, den Mindestunterhalt zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Antwort von edy gilt nur für den Fall, dass mindestens der Mindestumterhalt gezahlt werden kann. Bei einem Mangelfall muss der Unterhaltszahler auch Vermögen und somit ein Erbe einsetzen.

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