Erhebliche Mietmängel Sonderkündigungsgrund?

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
PePe92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)
Erhebliche Mietmängel Sonderkündigungsgrund?

Hey Leute ich habe ein großes Problem mit meiner DG Mietwohnung, undzwar sind meine Dachfenster undicht und lassen erheblich viel kälte rein so das ich eine Heizkosten Nachzahlung von 298€ hatte. Auf das Problem der Dachfenster hatte ich schon die Hausverwaltung angeschrieben und jetzt schon die Mietegemindert aber weiterhin ist die Hausvewaltung stur und kümmert sich um nichts. Zu der Heizkosten nachzahlung ist auch noch zu sagen das die Heizanlagen immerwieder ausgefallen ist. Die Heizanlage ist eine Gas Zentral Heizung. Zu den Dachfenstern sagte meien Hausverwaltung weil ich mich mit den Problem rumm ärger seit dem ich hier im Oktober in der Wohnung eingezogen bin. Die Heizkostennachzahlung bezieht sich auch von October bis ende Dezember.

Ahm falls mir noch weiteres einfallen wird schreibe ich es dazu. Tut mir momentan leit nur habe momentan den Kopf woanders.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
PePe92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Ahm auf was bezoggen die hausveraltung aüssert sich zu nichts.

Die schreibt nochnichtmals zurück und wenn ich anrufe sagen die nur die ruden zurück die müssten erstmal in denr unterlagen der Wohnung nachschauen rufen aber nie zurück.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wurde eines der Schreiben mit gerichtsfestem Nachweis zugestellt?



Schon mal darüber nachgedacht, das die eventuell auch gar nicht genau erstanden habe was du möchtest? Nicht jede Hausverwaltung hat einen Kryptologen im Team ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Ahm falls mir noch weiteres einfallen wird schreibe ich es dazu. Tut mir momentan leit nur habe momentan den Kopf woanders.



Das merkt man bzw. ich, warum schreibst du dann eigentlich hier?
Falls dir noch Weiteres einfällt, dann schreib ruhig:-)

Vielleicht verstehe ich ja dann, worum es dir geht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PePe92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ich mein weil ich momentan so viel um die Ohren habe und ja alle schreiben wurden per einschreiben mit rückschein verschickt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.03.2011 09:45:41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Dann würde ich eine letzte Frist (14 Tage nach Datum) zur Beseititgung der Mängel setzen.
Für das fruchtlose verstreichen der Frist würde ich eine fachgerechte Ersatzvornahme und die Verrechnung der Kosten hierfür mit den künftigen Mietzahlungen ankündigen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.03.2011 09:47:04
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PePe92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ich hatte der Hausverwaltung schon 2 mal eine Frist von je 3 Wochen gestellt aber wurde bis jetzt immer noch nicht reagiert.

Selbst bei einer Androhung der Mietminderung reagiert die Hausverwaltung nicht.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Ja ich hatte der Hausverwaltung schon 2 mal eine Frist von je 3 Wochen gestellt aber wurde bis jetzt immer noch nicht reagiert.

Deshalb ja nun die Erweiterung.



quote:
Selbst bei einer Androhung der Mietminderung reagiert die Hausverwaltung nicht.

Hast du nur angedroht aber noch nicht umgesetzt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen