Hallo
ich hätte folgende Frage
ich bin "Baujahr" 1980 und lebe in Rheinland-Pfalz. Bei mir sieht es folgendermaßen aus
1995-1996 berufspraktisches Jahr
1996-1999 Ausbildung
1999-2002 gearbeitet im Ausbildungsbetrieb
0,5 Jahr arbeitslos
Feb 2003- November 2005 auf einem Kolleg das Fachabi nachgeholt
0,5 Jahr arbeitslos
ab März 2006 Student
Ich habe bis jetzt Kindergeld bezogen. Nun soll ja ab 2007 das Kindergeld nur bis 25 gezahlt werden.
Jetzt habe ich gehört, dass ich doch weiterhin Kindergeld bekommen würde da es dort irgendwelche "Übergangsfristen" geben würde
Ein Freund von mir erhält Bafög obwohl dieser schon über 30 ist aufgrund der Tatsache, dass er sein Abi auf einem Kolleg nach gemacht hat bzw. das auf dem zweiten Bidlungsweg gemacht hat. Gilt diese Reglung eventuell auch für Kindergeld?
Weiß darüber jemand genauer Bescheid?
Vielen Dank für die Hilfe
Erhalt von Kindergeld berechtigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guck mal hier:
Übergangsregelungen 2007+2008
Das Steueränderungsgesetz 2007 hat einige Übergangsfristen vorgesehen, wodurch zumindest die 2006 mind. 24 Jahre alt gewordenen doch noch etwas länger Kindergeld bekommen können.
Wer 2006 das 24. Lebensjahr vollendet hat (Geburtsjahrgang 1982), für den gibt es noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Kindergeld. Eine entsprechende Verlängerungszeit für den Wehr-/oder Ersatzdienst kommt hinzu.
Wer 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet hat (Geburtsjahrgänge 1981 oder früher), für den gibt es weiterhin bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld. Auch hier besteht die Möglichkeit der Verlängerung bei Ableistung des Wehr-/Ersatzdienstes. Letzteres selbst dann, wenn das Kind im Jahr 2006 bereits das 27. Lebensjahr vollendet hat.
Du kannst also bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld bekommen.
Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php
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"gruß azrael"
Hallo azrael
vielen Dank für die ausführlichen infos
gruß
sven
Und jetzt?
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