Erfahrungen mit Grenzübertrittsbescheinigung Heirat und Familienzusammenführung

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
kopa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 18x hilfreich)
Erfahrungen mit Grenzübertrittsbescheinigung Heirat und Familienzusammenführung

 Hallo Leute hat jemand Erfahrungen mit Grenzübertrittsbescheinigung Heirat und Familienzusammenführung nach illegalen Aufenthalt in Deutschland wie ich sehen konnte haben sehr viele dieselbe Problemen und Anfragen hier gestartet doch keiner hat sieh danach hier gemeldet und geschildert wie es war ich werde auf jeden Fall diesem Weg gehen und euch davon einen Bericht erstatten. Trotz allem man hat ein mulmiges Gefühl und es wäre toll wenn sich jemand melden werde der diesen Weg hinter sich hat mfg.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die GÜB hat nach meiner Kenntnis nichts mit dem Ausländerstatus des Betroffenen in Deutschland zu tun. Sie bestätigt doch nur, dass jemand, der nicht mehr das Recht hatte, in Deutschland zu leben, auch das Land verlassen hat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kopa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja das Problem ist Bin seit drei Jahren illegal in Deutschland und jetzt möchte ich zur Ausländerbehörde hin um dem Grenzübertrittsbescheinigung zu beantragen jetzt wollte gerne wissen ob ich eine Geldstrafe bekomme ob meine Freundin eine Geldstrafe bekommt ob ich Einreisesperre kriege denn ich möchte demnächst mit meiner Freundin heiraten eigentlich so schnell wie möglich

-- Editiert von kopa am 08.10.2015 16:46

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Na, es gibt natürlich schon Leute, die mit einer GÜB als "Ausweis" herumlaufen - eben weil sie nicht ausreisen. Zur Frage: Zur Erteilung einer AE muß man erstmal legal eingereist sein - das ist hier nicht der Fall. Es kann also trotz Hochzeit die Ausreise gefordert werden. Und dann muß halt die FZF beantragt werden.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kopa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Vorgehensweise habe ich schon verstanden mich interessiert nur was passiert bei der Ausländerbehörde wenn ich dir Grenzübertrittsbescheinigung beantragen was für Strafen erwarten mich da eine Geldstrafe Einreisesperre

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von kopa):
Ja das Problem ist Bin seit drei Jahren illegal in Deutschland und jetzt möchte ich zur Ausländerbehörde hin um dem Grenzübertrittsbescheinigung zu beantragen jetzt wollte gerne wissen ob ich eine Geldstrafe bekomme ob meine Freundin eine Geldstrafe bekommt ob ich Einreisesperre kriege denn ich möchte demnächst mit meiner Freundin heiraten eigentlich so schnell wie möglich
-- Editiert von kopa am 08.10.2015 16:46


Ich sehe hier noch andere Probleme: Wenn geheiratet werden soll, muss mindestens die Identität zweifelsfrei feststehen, Geburtsurkunde + Apostille, je nach Herkunftsland ist noch eine Ehetauglichkeitsbescheinigung erfoderlich, dann müsste das jeweils zuständige Gericht die Formerfordernisse zusätzlich noch prüfen "genehmigen", dann kann geheiratet werden.

Ich sehe nicht, wie das aktuell möglich sein soll, denn, hätte man alle Papiere ordnungsgemäß, wäre man so eine lange Zeit nicht "illegal".
Es kann sein, dass durchaus der "illegale Aufenthalt" beanzeigt werden könnte... nun, der richtige Weg wäre definitiv die Ausländerbehörde, nur die kann genaue Auskunft geben. Mit dem GÜB in der Hand spazieren die allermeisten zum Flughafen. Dann könnte man in der heimischen deutsche Botschaft ein Visumantrag stellen (hochzeit.... etc)... sofern man einen Reisepass, aktuell und gültig besitzt.

Ob nun Ausnahmen gelten oder nicht.... sprechen sie bei der Behörde vor.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von kopa):
was passiert bei der Ausländerbehörde wenn ich dir Grenzübertrittsbescheinigung beantragen was für Strafen erwarten mich da eine Geldstrafe Einreisesperre


Nach 3 Jahren illegalem Aufenthalt kann man wohl kaum so einfach eine Grenzübertrittsbescheinigung "beantragen" - in solch einer Situation gibt es kein Formular, um so etwas zu beantragen. In erster Linie wirst du zur ABH gehen und deinen illegalen Aufenthalt offenbaren. Ob die ABH dann auf Bitten eingeht, die Ausreise mit einer Grenzübertrittsbescheinigung zu gewähren, ist offen. Genauso gut kannst du in Abschiebehaft landen. Vielleicht ist es zu deinem Vorteil, dass die ABH im Moment so überlastet ist, denn die Grenzübertrittsbescheinigung ist für die ABH die einfachste Lösung, wenn sie dir glauben sollten, dass du Deutschland wirklich verlassen wirst. Aber: 3 Jahre illegal hier ist eine ganz schöne Kante. Um deine Glaubwürdigkeit zu stützen, solltest du im Zweifel auch überzeugend erklären können, wovon du 3 Jahre hier gelebt hast und was du sonst so getrieben hast.

Wie es letztlich laufen wird, kann keiner voraussagen. Manchmal hängt es an der Überlastung der Behörde. Ganz sicher hängt es aber an den Begleitumständen deines illegalen Aufenthalts. Den Link hast du ja schon erhalten: Höchststrafe für illegalen Aufenthalt ist ein Jahr Gefängnis - bei 3 Jahren illegalem Aufenthalt kannst du also nicht automatisch mit einer Geldstrafe rechnen. Und wenn eine Gerichtsverhandlung im Raume steht (tendenziell aber eher ein Strafbefehl), kannst nicht erst mal ausreisen.

Eine anschließende Einreisesperre ist nach so langem illegalem Aufenthalt auch eher wahrscheinlich. Die muss befristet sein (besonders in Hinsicht auf eine bestehende Ehe mit einer Deutschen). Aber du kannst auch sicher sein, dass die Behörden ganz genau hinschauen, ob hier die Wiedereinreise erlaubt werden kann, denn solche Geschichten (jahrelang illegal in D und sich dann der ABH offenbaren, wenn man eine Chance sieht, über eine Ehe eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen) kennen die Behörden zuhauf. Natürlich liegt für die ABH die Vermutung nahe, dass die Ehe nur der Erlangung einer AE dienen soll.

-- Editiert von Felicite am 08.10.2015 19:02

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kopa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 18x hilfreich)

http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/illegaler_aufenthalt.html

Ich habe einmal das gefunden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kopa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 18x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von kopa):
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1435493658/0

Und dann habt ihr auch nur diesen Beitrag gelesen kann das alles so stimmen es ist viel zu schön um wahr zu sein


Möglich ist vieles. Der Fall ist aber doch etwas anders als deiner, weil es dort nicht um illegalen Aufenthalt geht. Die Bedingungen eines jeden einzelnen Falles sind immer unterschiedlich.

Auch der Link mit Hinweis darauf, dass nicht selten auf die Verhängung einer Strafe verzichtet wird, ist nicht unrichtig. Das passiert, weil man die Betreffenden so schnell wie möglich außer Landes bringen will. Alles andere kostet den Staat nämlich zusätzlich Geld. Da ist das Kalkül: Wir sparen uns den Aufwand für Justiz, dafür bleibst der Betreffende dauerhaft außer Landes. Du willst aber zurückkommen. Da werden die Behörden evtl. doch noch etwas anders draufsehen. Zudem: 3 Jahre illegaler Aufenthalt sind happig.

Hätte, wäre, wenn - wir können hier nur den Rahmen aufzeigen. Wie es für dich ausgehen wird, dafür bräuchtest du einen Wahrsager. Es hängt alles von den individuellen Bedingungen ab.

5x Hilfreiche Antwort

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