Erfahren, ob es eine Gerichtsverhandlung oder ein Ermittlungsverfahren gibt

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Erfahren, ob es eine Gerichtsverhandlung oder ein Ermittlungsverfahren gibt

Ein Unternehmer pöbelt im Internet gerne gegen alle und jeden, die nicht seiner Meinung sind.
Im letzten Jahr hat er einen Mitbewerber und die Stadtverwaltung deutlich im Zusammenhang gebracht mit etwas, das in Bayern "Amigo" und in Köln "Klüngel" genannt wird.
Gerüchten zufolge soll er jetzt "die Staatsanwaltschaft am Hals haben".
Kann ein an der ganzen Angelegenheit vollkommen Unbeteiligter (in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Verbandelung zu einer der Seiten und auch nicht von der Presse) in Erfahrung bringen, ob es ein Ermittlungsverfahren und/oder eine Gerichtsverhandlung gibt und wenn ja, wie? Muss/darf/kann die Staatsanwaltschaft Auskunft geben? Ist das irgendwo geregelt?
Ich glaube zu wissen, dass Gerichtsverhandlungen im Grundsatz öffentlich sind. Müssen diese irgendwo angekündigt werden?

Gruß

Shihaya

-- Editier von Shihaya am 06.04.2017 18:45

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Müssen diese irgendwo angekündigt werden?

Ja, das wird im Gericht öffentlich ausgehangen. Man muss also hingehen und schauen (oder jemand damit beauftragen).



Zitat (von Shihaya):
Kann ein an der ganzen Angelegenheit vollkommen Unbeteiligter (in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Verbandelung zu einer der Seiten und auch nicht von der Presse) in Erfahrung bringen, ob es ein Ermittlungsverfahren ... gibt und wenn ja, wie?

Klar, durch nachfragen.
Nur laufen die Ermittlungsverfahren in der Regel nicht öffentlich, nicht einmal die Angeklagten bekommen im laufenden Verfahren Auskunft.
Man sollte sich da also keine große Hoffnung machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ja, das wird im Gericht öffentlich ausgehangen. Allerdings nur am Tag der Verhandlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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