Erdkabel über Nachbargrundstück geführt

16. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)
Erdkabel über Nachbargrundstück geführt

private Versorgung der Garage druch Erdkabel über Nachbargrundstück erlaubt?

Wir besitzen seit 13 Jahren ein Reihenmittelhaus (Rheinland-Pfalz)und bei Bauarbeiten unseres Nachbarn wurde festgestellt, dass ein Erdkabel von unserem Haus zur Garage ( sep. Grundstück) durch das Nachbargrundstück des Reihenhauses und unter der Nachbargarage (eigenes Grundstück) zu unserer Garage durchgeführt wurde.

Sowohl unser Nachbar als auch wir wußten davon nichts. Der Bauherr ( eine Baugesellschaft) wurde der versteckte Magel bereits gemeldet, sie hat nach ihren Angen das
Subunternehmen aufgefordert den Schaden zu beheben. Trotz zweifacher Mahnung hat sich in 4 Monaten nichts getan.

Was kann ich jetzt unternehmen um nichts falsch zu machen?
Der Nachbar besteht darauf, dass das Kabel entfernt wird, dann habe ich aber in der Garage keinen Stromanschluß und das elektrische Garagentor kann nicht bedient werden.

Ich bin der Meinung dass ohne Grundbucheintrag nicht einfach über das Nachbargrundstück ohne Wissen der Beteiligten Erdkabel verlegt werden kann.Es handelt sich ja hier nicht um eine öffentliche Versorgungsleitung. Ganz abgesehen davon läuft das Erdkabel nur 30 cm unter der Erdoberfläche.

Ist das Verlegen des Erdkabels ohne Wissen von uns und des Nachbarn erlaubt?

Hat eine Klage Chancen auf Erfolg?

Gibt es ähnliche Urteile?

Danke für eine Hilfe.

J. Becker



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Was war denn in den letzten 13 Jahren deine Meinung, wie die Garage an deinen Stromzähler angebunden war? Selbst bei einer Verlegung des Kabels über eine öffentliche Fläche muß hierfür eine Erlaubnis existieren! Wenn die Stromversorgung im Kaufvertrag vereinbart ist, dann ist der Verkäufer dein Ansprechpartner für diesen Mangel, und ihn müßtest du ggf. verklagen.

Der Nachbar hat natürlich Anspruch darauf, dass das Kabel von seinem Grundstück verschwindet.

Wenn in deiner Nachbargarage ebenfalls Strom liegt (natürlich mit einem legalen Kabel), dann könnte man eventuell mittels eines Zwischenzählers deinen Verbrauch ermitteln und du bezahlst dem Nachbarn den Verbrauch des Garagentors.





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#2
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich war der Meiniung,dass das Kabel unter der öffentlichen Parkfläche geführt wurde, da diese vom Bauträger nach der Fertigstellung der Bauten gepflastert wurde.

J. Becker

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Egal wer wann was gemacht hat: für die Verlegung einer Leitung über ein fremdes Grundstück (egal ob öffentlich oder privat) benötigt man die Zustimmung des Eigentümers. Damit diese Zustimmung auch bei einem Eigentümerwechsel erhalten bleibt, sollte man sich diese Zustimmung per Eintragung eines Leitungsrechts im Grundbuch absichern lassen.
Die hierfür entstehenden Kosten (Entschädigung des Eigentümers, weill er in seinem Grundstück nicht mehr überall einen Teich anlegen oder einen Baum pflanzen kann, die Gebühren des Notars sowie des Grundbuchamtes) trägt normalerweise derjenige, der die Eintragung haben will.

Es bringt hier also wenig, wenn man gegen den Bauträger wegen der Verlegung der Leitung prozessiert, ohne vorher die Zustimmung des Eigentümer eingeholt zu haben, über dessen Grundstück zukünftig das Kabel laufen soll.

Der Bauträger wird vermutlich maximal Schadensersatz für den Wegfall der Leitung zahlen wollen, weil die Neuverlegung des Kabels deutlich teurer sein dürfte als der Austausch des elektrischen Toröffners gegen einen handbetriebenen. (Alternativ kann man ja über ein Solarelement auf dem Garagendach nachdenken...)

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-- Editiert joebeuel am 17.08.2012 15:47

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

"Zitat"

Egal wer wann was gemacht hat: für die Verlegung einer Leitung über ein fremdes Grundstück (egal ob öffentlich oder privat) benötigt man die Zustimmung des Eigentümers. Damit diese Zustimmung auch bei einem Eigentümerwechsel erhalten bleibt, sollte man sich diese Zustimmung per Eintragung eines Leitungsrechts im Grundbuch absichern lassen.
Die hierfür entstehenden Kosten (Entschädigung des Eigentümers, weill er in seinem Grundstück nicht mehr überall einen Teich anlegen oder einen Baum pflanzen kann, die Gebühren des Notars sowie des Grundbuchamtes) trägt normalerweise derjenige, der die Eintragung haben will.


Das sehe ich nicht ganz so.

Ich kann doch nichts dfafür, dass ich für die Verlegung des Kabels zur Stromversorgung der Garage an den Bauträger Geld bezahlt habe und jetzt soll ich die Kosten für die Eintragung eines Leitungsrechtes bezahlen???

Der Nachbar will die Einttragung nicht sondern das Kabel entfernt haben.

Über eine finanzielle Entschädigung des Nachbarn wegen der Eintragung eines Leitungsrechtes könnte der Bauträger als Verschulder vielleicht mit dem Nachbarn reden.

Joki

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

An alle die mir bisher geantwortet haben, Danke dafür.

Hier einmal eine Flurkarte die wohl besser deutlich macht um was es geht.

Ich hätte gerne weitere Antworten.

Danke.

[img]C:\daten\Haus\Reklamation SBR\K1024[/img]

-- Editiert Joki4711 am 28.08.2012 14:37

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
C:\daten\Haus\Reklamation SBR\K1024


Jetzt musst Du nur noch Deinen PC ins Internet hochladen, damit ALLE auf Deine Festplatte zugreifen können und nicht nur Du. :-p

Aber zu Deinem Problem:

Warum sollte denn Dein Nachbar zu etwas gezwungen werden, was dieser nicht möchte? Er kann weder was dafür, dass Du Strom in der Garage haben möchtest noch dass der Bauträger das einfach so verbuddelt hat.

quote:
Ich kann doch nichts dfafür, dass ich für die Verlegung des Kabels zur Stromversorgung der Garage an den Bauträger Geld bezahlt habe


Nicht? Wer denn sonst? Dein Nachbar wohl auch nicht.

Du hast versäumt, die Genehmigung für das Verlegen einzuholen (oder einholen zu lassen) und nun ist's halt aufgeflogen. Blöd gelaufen. Aber die Frage

quote:
und jetzt soll ich die Kosten für die Eintragung eines Leitungsrechtes bezahlen???


kann man damit recht einfach mit "Wer denn sonst?" beantworten.

Ich glaube aber nicht, dass Du das hören wolltest.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe heute bei im Grundbuchamt vorgesprochen und siehe da auf keinem der Grundstükce ist eine Grunddienstbarkeit oder ein Leitungsrecht eingetragen.Ds habe ich mir fast gedacht.

Also hat der Bauträger diese aus welchen gründen auch immer nicht eintragen lassen.

Ein Anruf bei dem den Kauf beurkundenden Notar ergab, dass der Bauträger ein Leitungsrecht bei dieer Kabelführung hätte eintragen lassen müssen, da wir ja im guten Glauben schlüsselfertig und erschlossen gekauft haben wie unser Nachbar auch.

Keinem von uns hätte zugemutet werden können die Stromversorgung nachzuprüfen.

Sieht man das auch so??

Joki

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-- Editiert Joki4711 am 31.08.2012 14:21

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ja, aber das hilft Dir nicht wesentlich weiter. Auch der Verkäufer kann Dir das Leitungsrecht nicht eintragen lassen, wenn der Nachbar das nicht will.

Du kannst also einen Mangel melden; nämlich dass Deine Garage entgegen der Vereinbarung keinen Strom hat. Da der VK das nicht nachbessern kann, muss er Dir das monetär abgelten.

Strom hast Du deshalb aber immer noch nicht.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Spannend wird die Frage, was damals konkret beauftragt wurde, und wie damals das Eigentum war: hat z.B. dem Bauträger die Fläche beider Häuser gehört, und man hat beim Kauf des eigenen Hauses nur die Verlegung eines Erdkabels zur Garage beauftragt, dann hat der Bauträger genau das gemacht, was beauftragt war.
Der Fehler ist passiert, als das Nachbarhaus ohne Eintragung der Leitungsrechte verkauft wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

Feststeht, dass wir, meine Frau und ich, das Haus zuerst nach Rohbaubesichtigung gekauf thaben. Der Bauträger mußte von den 3 Reihenhäusern eines verkauft haben da sonst die Finanzierung ein Problem gehabt hätte. Das ist sicher.
Wir haben lt. Kaufvertrag vom Bauträger gekauft.

Lt. Kaufvertrag war der bauträger zum Zeitpunkt des Kaufes Alleineigentümer der Grundstücke.

§ 2 des Kaufvertrages:

.......Der Kaufgegenstand ist vom Verkäufer nach Maßgabe der Baupläne und der Baubeschreibung nach den anerkannten Regeln der Baukunst und technischn einwandfrei unter ausschließlicher Verwendung normgerechter Baustoffe zu errichten...."

In der Baubeschreibung steht:
"Die Garage enthält eine Brenstelle mit Ausschalter und Steckdose auf Putz"

Der Kaufvertrag wurde am 24.9.1998 unterschrieben un die Bezugsfertigkeit war darin spätestens am 28.2.1999 festgehalten.

Also haben wir im Rohbau gekauft und auf die Leitungslegung die damals beim Kauf noch garnicht erfolgt war, auch keinen Einfluss gehabt.

Joki

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hmm. Ich sehe Euch da zwar im Recht (ggü. dem Bauträger, nicht ggü. dem Nachbarn), aber viel Hoffnung machen kann ich da trotzdem nicht.

quote:
In der Baubeschreibung steht:
"Die Garage enthält eine Brenstelle mit Ausschalter und Steckdose auf Putz"


Hat sie ja bekommen; war sogar Strom drauf. Nun könntet ihr natürlich einen Mangel melden, weil jetzt kein Strom mehr drauf ist (wenn der Nachbar abklemmt), aber der Bauträger wird vermutlich einwenden, dass die Gewährleistungszeit abgelaufen ist.

Diese Einrede könnte man wohl abwenden, da es nicht um einen Sach- sondern um einen Rechtsmangel geht (eben das nicht eingetragene Leitungsrecht), der erst jetzt bekannt wurde - aber da der Bauträger den Mangel nicht beheben kann (wie auch?), wird er eben allenfalls finanziell entschädigen können, dass Eure Garage keinen Strom hat. Trotzdem hat sie keinen Strom.

Ich würde versuchen, mich mit dem Nachbarn in irgendeiner Weise zu einigen, dass dieser entweder Euer Erdkabel duldet oder Euch an einer anderen Stelle Strom zur Verfügung stellt, der dann mit einem Extra-Zähler (zu euren Kosten) ihm gegenüber abgerechnet wird.

Ich hoffe, ihr habt ein gutes Verhältnis zum Nachbarn.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

Heute melde ich mich noch einmal.

In der Zwischenzeit hat sich der Bauherr gemeldet und die Änderung der Leitung verweigert.

Er beruft sich auf die § 199 Abs. 3 BGB und § 634a BGB und verweist auf die10jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüch nach § 199 BGB

Die dreissigjährige Haftung vor de rich ausgegangen bin iust durch die Schuldrechtsmodernisierung abgemildert worden, auf 10 Jahre.

Demnach habe ich schlechte Karten, aber mein Nachbar auch, denn für ihn gelten die gleichen Verjährungsfristen.

Mal sehen wie er das sieht.

Joki

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Demnach habe ich schlechte Karten, aber mein Nachbar auch, denn für ihn gelten die gleichen Verjährungsfristen.


Bist Du Dir da ganz sicher? Meiner Meinung nach hat der Nachbar einen Anspruch darauf, dass Du Deine Leitung von seinem Grundstück entfernst. Ist ja SEIN Grundstück.

Der Nachbar will ja keinen Schadenersatz von Dir, sondern dass Du sein Grundstück räumst. IMHO verjährt dieser Anspruch nicht.

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