Erbverzicht nach dem Erstversterbenden

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ewohl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbverzicht nach dem Erstversterbenden

Hallo, meine Eltern möchten, dass ich einen Erbverzicht nach dem Erstversterbenden. Meiner Meinung nach gibt es das so nicht, nur den generellen Erbverzicht. Oder gibt es das und worin besteht der Unterschied? Und ist das nur per Vertrag vor dem Notar gültig? Vielen Dank im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie haben die Eltern denn das Erbe geregelt? Berliner Testament?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ewohl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube noch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Für die Wirksamkeit des Erbverzichts ist ein notarieller Vertrag mit dem Erblasser erforderlich.

Hier ist eher der Abschluss eines notariellen Erbvertrags zwischen Dir und Deinen Eltern der richtige Weg, falls Du überhaupt bereit bist, gegenüber dem Erstversterbenden auf Dein Erbe zu verzichten.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hier ist eher der Abschluss eines notariellen Erbvertrags zwischen Dir und Deinen Eltern der richtige Weg, falls Du überhaupt bereit bist, gegenüber dem Erstversterbenden auf Dein Erbe zu verzichten. Im Falle eines Berliner Testaments besteht doch gar kein Erbanspruch gegenüber dem Erstversterbenden - man könnte also allenfalls einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, oder?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

- gelöscht -

-- Editiert von cruncc1 am 23.05.2017 17:00

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