Hallo,
meine Mutter lebt in Lebensgemeinschaft mit einem älteren Herren.
Zu ihrer Absicherung will er einen Erbvertrag abschließen, in dem meiner Mutter nach seinem Ableben eine monatliche Rente auf Lebenszeit ausgesetzt wird, die sie sich auch wahlweise in einer Gesamtsumme (ausgehend von 20 Jahren Überlebensdauer - entspricht der Altersdifferenz) im Falle seines Todes auszahlen lassen kann. Voraussetzung soll sein, dass meine Mutter ihren Lebenspartner nicht verlässt, solange er am Leben ist.
Testamentarisch wurden als Haupterben seine Nichte und sein Neffe eingesetzt, seine Schwester erhält als Vermächtnis ein Hotel.
Frage 1: Muss im Erbvertrag meine Mutter als "Neben"erbe eingesetzt werden oder reicht die Rentenaussetzung als Vermächtnis, mit dem das Haupterbe belastet wird.
Frage 2: Wer muss für die Rente aufkommen (sicherlich die Haupterben)? Was aber passiert, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, die Rente zu zahlen. Muss nicht besser die Gesamtsumme, falls sie nicht ausgezahlt wird, treuhänderisch angelegt werden?
Frage 3: Bereits im Testament wurde die Rente als Vermächtnis aufgenommen - allerdings mit einer niedrigeren Summe. Muss dieses Vermächtnis ausdrücklich aufgehoben werden?
Vielen Dank für jegliche Hilfe im voraus.
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Erbvertrag/Erbe oder Vermächtnis
31. März 2004
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Frage vom 31. März 2004 | 17:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag/Erbe oder Vermächtnis
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2004 | 08:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
zu 1.: Eine Rentenzahlung ist in jedem Fall ein Vermächtnis und kein Erbe.
zu 2.: Die Erben müssen entsprechend ihren Anteilen für das Erbe aufkommen. Wenn sie zahlungsunfähig sind, dann nützt die Zahlungspflicht in der Praxis wenig. Besser wäre natürlich eine treuhänderische Absicherung. Dazu sind die Erben aber nicht verpflichtet, wenn dies nicht ausdrücklich im Testament festgelegt wird.
zu 3.: Durch die neue Festlegung im Erbvertrag ist das Testament automatisch aufgehoben.
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