Erbvertrag, unverheiratet, nicht leibliches Kind, Haus.

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
GeorgyI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbvertrag, unverheiratet, nicht leibliches Kind, Haus.

Hallo.

Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, was auch so bleiben wird.
Ich habe eine leibliche Tochter mit in die Beziehung gebracht.
Sie ist Halbwaise und eine Adoption kommt nicht in Betracht.

Mein Partner hat ein Grundstück erworben. Die Bank wollte mich damals nicht im Grundbuch, da er alleiniger Finanzierungsnehmer ist und wir erst später wirklich bauen wollten.
Nun habe ich auf diesem Grund mit eigenen finanziellen Mitteln ein Haus gebaut.

Jetzt stellt sich uns die Frage, wie wir Drei uns gegenseitig absichern können?!

Eine Eintragung meinerseits ins Grundbuch übersteigt derzeit bei Weitem unsere finanziellen Möglichkeiten! Noch dazu müsste trotzdem ein Erbvertrag geschlossen werden.

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Geplant ist ein Erbvertrag in dem mein Partner und ich uns bei Tod gegenseitig beerben.
Meine Tochter soll alleinige Schlusserbin werden.

Weiterhin war angedacht meine eingebrachten finanziellen Mittel über ein Darlehen, beim Notar eingetragen, absichern zu lassen.
Somit würde bei Tod meines Partners diese Schuld mir ggü. offen stehen und ich müsste zwangsläufig nicht die komplette Erbschaftsteuer entrichten.

Das Darlehen soll auch die Funktion haben bei eventueller Trennung meine eingesetzten finanziellen Mittel einklagen zu können.

So zumindest unser Plan.

Ich hätte gern ein paar Klauseln im Vetrag.

- keine Änderung nach Tod des Erstversterbenden

- Wiederverheiratungsklausel
--> bei WV soll das Darlehen mit sofortiger Wirkung an meine Tochter ausgezahlt werden

- sollte meine Tochter nach meinem Versterben ihren Pflichtteil einklagen, dann möchte ich sie vom Rest des Erbes ausschließen
--> dies soll dem Schutz meines Partners dienen, damit er später nicht Haus und Hof verkaufen muss.

Berechnet sich dieser Pflichtteil nach der Höhe des Darlehens?

-----------

Ist die WVK sinnig?
Ich möchte nicht, das "Fremde" sich an meinem/unseren Erbe bedienen.
Ich möchte das kategorisch unterbinden.

Bleibt meine Tochter Schlusserbin, auch wenn mein Partner mit einer anderen Frau leibliche Kinder bekämen würde oder diese Frau ehelicht?

Bliebe das Darlehen davon unberührt und stünde nur meiner Tochter zu?

Wenn er Haus und Hof verkaufen würde, müsste er mit sofortiger Fälligkeit das eingetragene Darlehen an meine Tochter entrichten?

Meine Restschuldversicherung läuft auf meine Tochter.
Würde diese bei eintreten des Erbvertrags automatisch an meinen Partner übergehen?

Kann eine neue Parterin sich mit Zustimmung meines Partners in das Grundbuch eintragen lassen oder sollte das im Erbvertrag auch verklauselt werden?

Da die Hauspreise steigen und ich wesentlich mehr finanzielle Mittel eingebracht habe als mein Partner stellt sich mir folgende Frage:

Sollte mein Partner Grundstück und Haus zu weit mehr verkaufen als von uns beiden eingebracht, ob zu meinen Lebzeiten oder nach Tod, stünde mir und/oder meiner Tochter "nur" die Darlehenssumme zu?
Kann das im Darlehen in irgendeiner Form vielleicht prozentual verklauselt werden?
Auch, das er nicht ohne meine Zustimmung verkaufen kann/darf?

Vielen Dank für das Lesen meiner langen Nachricht und die Mühe die sie sich bisher gemacht haben.
Und ich möchte mich auch schon jetzt für die Antworten bedanken.

Es fällt mir schwer eine faire Lösung für alle drei Beteiligten zu finden.
Was mir sehr wichtig ist!

Ganz viele Grüße, Sandy.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich auf diesem Grund mit eigenen finanziellen Mitteln ein Haus gebaut.


Das ist aber großzügig, dass Du Deinem Partner ein komplettes Haus schenkst. Habt Ihr das beim Finanzamt gemeldet und eine Schenkungssteuererklärung abgegeben?

Zitat:
Nun habe ich auf diesem Grund mit eigenen finanziellen Mitteln ein Haus gebaut.


Warum stellt man diese Überlegung nicht vor dem Hausbau an?

Zitat:
Eine Eintragung meinerseits ins Grundbuch übersteigt derzeit bei Weitem unsere finanziellen Möglichkeiten!


Wie darf ich das denn verstehen? Die Kosten der Eintragung machen etwa 1% des Wertes von Haus und Grundstück aus.

Zitat:
Noch dazu müsste trotzdem ein Erbvertrag geschlossen werden.


Wie soll das dann gehen? Ein Erbvertrag ist teurer als Deine Eintragung in das Grundbuch.

Zitat:
Geplant ist ein Erbvertrag in dem mein Partner und ich uns bei Tod gegenseitig beerben.


Wenn Du noch nicht einmal die Grundbucheintragung finanzieren kannst, wie willst Du denn dann die Erbschaftsteuer zahlen? Die beträgt schließlich 30%.

Zitat:
Weiterhin war angedacht meine eingebrachten finanziellen Mittel über ein Darlehen, beim Notar eingetragen, absichern zu lassen.


Das ist eine gute Idee, die aber auch Geld kostet.

Zitat:
Meine Tochter soll alleinige Schlusserbin werden.


Ich bin mir gerade unsicher, ob das überhaupt geht. Tendenziell würde ich sagen, dass Ihr verheiratet sein müsstet um einen Schlusserben einsetzen zu können.

Zitat:
Berechnet sich dieser Pflichtteil nach der Höhe des Darlehens?


Ja und danach, was Du ggf. sonst noch besitzt.

Zitat:
Ich möchte nicht, das "Fremde" sich an meinem/unseren Erbe bedienen.
Ich möchte das kategorisch unterbinden.


Du vererbst "nur" einen Darlehensvertrag, der zudem noch mit einer Restschuldversicherung abgesichert ist. Genau genommen vererbst Du also gar nichts. Was willst Du denn da unterbinden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir gerade unsicher, ob das überhaupt geht. Tendenziell würde ich sagen, dass Ihr verheiratet sein müsstet um einen Schlusserben (123recht.net Tipp: Berliner Testament ) einsetzen zu können.

Weshalb sollte man bei einem Erbvertrag keinen Schlusserben benennen können? Deshalb muss man ja einen Erbvertrag machen, wenn das bindend geregelt werden soll. Ein gemeinschaftliches Testament ist ja nicht möglich.

M.E. sprengen die Fragen den Rahmen in einem Forum. Man sollte sich beim Notar beraten lassen.

-- Editiert von cruncc1 am 01.06.2017 13:09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GeorgyI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.

Auch wenn sie recht schnippisch formuliert und weniger hilfreich ist möchte ich dir darauf antworten.

Natürlich schenke ich meinem Partner kein Haus.
Dafür soll es den notariell beglaubigten Darlehensvertrag geben. Geschlossen zwischen meinem Partner und mir.
Notariell, nicht zu vergleichen mit einem Bankdarlehen.
Somit "schuldet" mir mein Partner den Betrag welchen ich eingebracht habe.

Weshalb ich auch gleich zu deiner nächsten Anmerkung komme.
Das Darlehen schützt mich auch davor die volle Erbschaftssteuer zu zahlen, da das Darlehen mit der Erbschaftssteuer verrechnet wird.

Auch ohne Erbvertrag und notariell eingetragenes Darlehen ... war meine Zwischenfinanzierung und ist mein Bausparer an das Haus gebunden. Ich kann somit sehr wohl nachweisen für was ich meine finanziellen Mittel aufgebracht habe.
Im Ernstfall an mein Recht zu kommen Bedarf aber bestimmt viel Zeit ,Geld und Energie.

Natürlich haben wir uns zuvor Gedanken darüber gemacht.
In unserer Beziehung können wir damit zum Glück offen umgehen.
Jetzt gilt es diese Gedanken umzusetzen, fraglich ist eben nur in welcher in Form.

Ich müsste nicht nur die Eintragung im Grundbuch vornehmen, welche mit Kosten verbunden ist, auch die Grunderwerbssteuer müsste ich auf Grundstück und Haus entrichten.

Ein Erbvertrag und ein eingetragenes notariellees Darlehen würden nur knapp 4000 € kosten.

Lediglich ein Berliner Testament aufzusetzen ist bei unverheirateten Paaren unzulässig.

Die RestschuldVersicherung deckt lediglich die Summe des Bausparers, sofern ich versterbe und den Bausparer noch nicht ablösen konnte.
Dabei handelt es sich aber um eine kleinere Summe.

Der Großteil ist abbezahlt und damit vererbe ich sehr wohl sehr viel.

Bis dahin, Sandy.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GeorgyI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Diese Vorschläge kommen grob von einem Notar.
Ich weiß nur nicht, ob das alles rund ist.
Immerhin ist es auch eine wichtige Entscheidung und ich möchte für alle nur das Beste.

Viele Grüße, Sandy.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von GeorgyI):
Natürlich schenke ich meinem Partner kein Haus.


Doch, das hast du bereits. Er steht alleine im Grundbuch. Damit gehört alles auf dem Grundstück ihm.

Zitat (von GeorgyI):
Somit "schuldet" mir mein Partner den Betrag welchen ich eingebracht habe.


Nö, tut er nicht. Dazu würde es eine entsprechende Vereinbarung brauchen, die gibt es aber ja anscheinend nicht.

Und die Schenkungssteuer ist auch noch offen. Daraus jetzt im Nachhinein ein Darlehen zu machen könnte man durchaus als Steuerhinterziehung werten.

Besonders "witzig" wird es, wenn dein Partner jetzt verstirbt. Dann erben nämlich seine Angehörigen ALLES und du NICHTS. Und bist das Haus los. Insofern ist mir völlig schleierhaft, wie man ein solches Vorhaben umsetzen kann, ohne das ganze im VORHINEIN entsprechend abzusichern.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Mit der etwas schnippischen Antwort wollte ich schon deutlich machen, dass es mir unverständlich ist, warum man sich diese Gedanken erst nach dem Hausbau macht. Es ist schon erstaunlich, dass man sich bei Investitionen im 6-stelligen Bereich manchmal weniger Gedanken macht als beim Kauf einer Waschmaschine.

Zitat:
Notariell, nicht zu vergleichen mit einem Bankdarlehen.


Da bestehen etwas falsche Vorstellungen darüber, welche Aufgabe ein Notar hat. Die Rechtsfolgen eines Darlehens unterscheiden sich nicht danach, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Sicherheit erhält man auch nicht über den eigentlichen Darlehensvertrag, sondern über die Eintragung einer Grundschuld. Eine Grundschuld wird aber immer mit Hilfe eines Notars eingetragen, auch bei einem Bankdaarlehen.

Zitat:
Das Darlehen schützt mich auch davor die volle Erbschaftssteuer zu zahlen, da das Darlehen mit der Erbschaftssteuer verrechnet wird.


Das ist so weit klar. Allerdings gibt es auch noch das Grundstück und ggf. Wertsteigerungen.

Zitat:
Ich kann somit sehr wohl nachweisen für was ich meine finanziellen Mittel aufgebracht habe.


Das habe ich nie bezweifelt, daher habe ich ja auch von einer Schenkung gesprochen. Das Haus hast Du bezahlt und es gehört Deinem Partner.

Zitat:
Im Ernstfall an mein Recht zu kommen Bedarf aber bestimmt viel Zeit ,Geld und Energie.


Und wenn Du mit Deinem Recht die komplette Rückzahlung des von Dir eingebrachten Geldes meinst, dann hätte ich auch Zweifel daran, dass Du dieses Recht (vollständig) durchsetzen kannst.

Zitat:
Natürlich haben wir uns zuvor Gedanken darüber gemacht.


Sonst würdest Du ja hier nicht fragen. Dass die Gedanken erst nach erfolgtem Hausbau umgesetzt werden erstaunt mich.

Zitat:
Ich müsste nicht nur die Eintragung im Grundbuch vornehmen, welche mit Kosten verbunden ist, auch die Grunderwerbssteuer müsste ich auf Grundstück und Haus entrichten.


Stimmt, die GrESt hatte ich übersehen. Diese Option ist durch die verspätete Umsetzung der Gedanken daher deutlich teurer geworden.

Zitat:
Jetzt gilt es diese Gedanken umzusetzen, fraglich ist eben nur in welcher in Form.


Verschiedene Optionen, die vor dem Hausbau ggf. noch möglich gewesen wären fallen ja jetzt aus.

Zitat:
Die RestschuldVersicherung deckt lediglich die Summe des Bausparers, sofern ich versterbe und den Bausparer noch nicht ablösen konnte.
Dabei handelt es sich aber um eine kleinere Summe.

Der Großteil ist abbezahlt und damit vererbe ich sehr wohl sehr viel.


OK, da hatte ich übersehen, dass es sich um zwei verschiedene Darlehen handelt.

Dann noch ein paar Hinweise:

Wenn Du rechtlich zuverlässig verhindern willst, dass Dein Partner ohne Deine Zustimmung das Haus verkaufen kann, dann sollte noch eine Auflassungsvormerkung zu Deinen Gunsten (ggf. auch zu Gunsten Deiner Tochter) eingetragen werden.

Die Beteiligung an Wertsteigerungen (oder -minderungen) erfordert nach meiner Kenntnis einen gesonderten Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GeorgyI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke hh für deine Antwort.

Gedanken haben wir uns zuvor gemacht, genug.
Und es war abgesprochen, Erbvertrag und Weiteres nach abgeschlossenem Hausbau anzugehen.
Ich konnte auch gar nicht abschätzen, bei welcher Endsumme ich zum Schluss beim Hausbau lande.

Nun ist es so gelaufen. Und jetzt müssen wir gucken, wie wir am besten vorgehen.

Ich muss dazu sagen, das ich einen wirklich unbeschreiblich zuverlässigen und tollen Partner an meiner Seite habe.
Da ist Vertrauen zu 100% da.
Und da lass ich mir auch nichts anderes sagen :)

Zuvor ins Grundbuch, da hat uns die Wüsten... einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Leider kommt es beim Kauf eines Grundstücks auch auf Zeit an.
Ansonsten bekommt es halt der Nächste.

Ich glaube, das Wort Grundschuld ist gefallen, ja.
Darlehen und Grundschuld eintragen.
Ich müsste in meine Gedankennotizen schauen.

Eine Wertsteigerung könnte es geben.
Wie man dieses Problem löst, ich weiß es nicht.
Vielleicht mit einem handschriftlich gefertigten Vertrag nur zwischen uns, das Summen über unser eingebrachtes Vermögen hälftig ausgezahlt werden?!

Vielen Dank für den Tipp der Auflassungsvormerkung!

Das werde ich ganz sicher beherzigen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Es geht hier um RICHTIG Kohle.... sie haben schon derartig viel reingebuttert, gehen Sie zum Notar und lassen Sie sich beraten! Alles andere ist sinnfrei und kann nur mehr Schaden anrichten als gut machen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GeorgyI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, um richtig Geld.

Danke für die Antworten.

Wir werden dann nochmals zum Notar.

1x Hilfreiche Antwort

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