Erbteil einklagen? Wir wollen uns nicht bereichern!?

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stiefmutti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil einklagen? Wir wollen uns nicht bereichern!?

Hallo erstmal

Wir sind eine sechsköpfige Patchwork-Familie. Die Kinder meines Mannes sind im Frühjahr vor einem Jahr zu uns gezogen und haben seither keinen Kontakt zu ihrer Mutter. Wir haben wohl eine Annäherung über das Jugendamt und die Diakonie versucht, jedoch hat die Mutter dies abgebrochen. Sie wohnt in einem fast abbezahlten großen Haus, bezieht eine Rente in Höhe von fast 1000.-Euro und bekommt von uns 570.-Euro Nachehelichen Unterhalt. Meine Stieftochter befindet sich im ersten Ausbildungsjahr zur Bäckereifachverkäuferin und nun möchte ihre Mutter Einsichten in die momentanen Gehaltsabrechnungen meines Mannes, sowie ihrer Tochter. Sie meint, dass ihr nun mehr Unterhalt zustehen würde. Ihr noch mehr zu zahlen, würde unser Ruin sein. Zudem haben wir Sorge, dass sie noch mehr fordert, wenn ihr Sohn in einem Jahr auch in die Lehre geht.
Nun sind wir auf die Idee gekommen, dass meine Stieftochter Ihr Pflichterbe einklagen könnte. Die Mutter könnte dann vielleicht mit ihren ständigen Forderungen gestoppt werden und das Mädchen könnte sich den Führerschein, sowie ein Auto leisten. Bitte versteht uns nicht verkehrt. Wir wollen uns nicht bereichern! Wir wollen unsere Kinder schützen und diese Frau etwas bremsen.
Den nachehelichen Unterhalt hat sie vor dem Oberlandesgericht eingeklagt. Somit müssen wir ihr das zahlen! Doch damit sollte doch auch genug sein!
Danke im Voraus für Infos und Tipps

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

So lange keiner gestorben ist, gibts auch nichts zu erben, so einfach ist das.

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn die Ki nder zu Euch gezogen sind, dann ist die Mutter gegenüber den Kindern, solange die in der Ausbildung sind, doch selbst unterhaltsverpflichtet und zwar in Geld. Das würde ich schnellstens mal prüfen lassen. Außerdem kann sie doch selbst wieder arbeiten, wenn die Kinder jetzt aus dem Haus sind.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Entschuldigung, ich hatte überlesen, dass die Mutter Rente bezieht, aber das ändert nichts an ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern.

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#6
 Von 
Stiefmutti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Unterhaltszahlungen für die Kindersind leider schon von Ihren abgezogen. Der Richter meinte, die Kinder bräuchten keinen Betreuungsaufwand mehr. Leider stimmt das nicht. Ich kann nur noch stundenweise arbeiten, da die Kid's doch oft jemanden brauchen, bzw. eben auch Arbeit machen.

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