Erbschulden/ Auto

2. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
sunflower123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschulden/ Auto

Hallo,
die Frau von meinem Vater ist letzte Woche verstorben. Nun habe ich Unmengen an Rechnungen und Inkasso Briefe gefunden,
darunter auch noch eine offene Rechnung von einem Auto was sie vor der Hochzeit gekauft hat. Da sind jetzt noch 8.500 euro offen. Nun meine Frage : Werden auch diese Schulden vererbt oder verfallen auch irgendwelche Schulden???
Herzlichen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

zur Erbmasse zählt positives wie negatives Vermögen.

Berry

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#2
 Von 
sunflower123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater tut mir so unendlich leid, erst stirbt seine Frau urplötzlich in seinen Armen und nun erfährt er, dass sie ihm mal eben 30000 Euro Schulden hinterlässt. Ausschlagen kann er es wahrscheinlich nicht weil er Kredite auf das Haus mit aufgenommen hat und dieses ja auch vererbt wird und er dann ohne nichts da steht aber die Kredite weiter tilgen muss. Es ist so kompliziert :-(

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Doch! Er kann das Erbe ausschlagen!
Wenn er eingetragener Miteigentümer am Haus ist, gehört ihm doch schon die Hälfte.
Eigentlich kann man ihm nur anraten das Erbe auszuschlagen wenn kein Gegenwert zu den 30.000€ existiert, diese 30.000€ bereits vor der Ehe aufgelaufen sind.

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Frage ist doch auch, welche Gegenwrte da sind: das Auto? das Haus?
Es stellt sich ja auch die Frage, ob er überhaupt im Haus wohnen bleiben möchte, oder ob er Haus und Auto verkauft und sich eine Wohnung mietet.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Rein rechtlich kann er ausschlagen.

Du hast aber schon richtig erkannt, dass das zu erheblichen Problemen führen kann, wenn die Frau Miteigentümerin des gemeinsamen Hauses war. Wenn Dein Vater ausschlägt, besteht eine sehr große Gefahr, dass das Haus zwangsversteigert wird und zwar einschließlich des Anteils, der Deinem Vater gehört.

Es spielt übrigens keine Rolle, ob die 30.000€ vor oder während der Ehe ausgelaufen sind.

Wenn Schulden vom Gläubiger nicht tituliert wurden, dann verjähren sie nach 3 Jahren. Alle Schulden, die die Frau im Jahr 2012 und davor gemacht hat, sind also ohne Titulierung verjährt, es sei denn es handelt sich um Darlehensverträge.

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