Erbschein beantragt und danach ausschlagen

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rotezora1968
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein beantragt und danach ausschlagen

Hallo,
ich habe geerbt und in dieser Woche einen Erbschein beantragt. Die Beantragung erfolgte mündlich. Eine Unterschrift musste ich dafür nicht leisten. Man sagte mir, dass es eventuell weitere Erben gibt und es den Erbschein erst gibt, wenn alle Erben ermittelt sind und es noch ein paar Wochen dauern kann. Wahrscheinlich hätte ich da nochmals vor der Beantragung genauer nachdenken sollen. Möchte das Erbe aber nun doch ausschlagen. Kann ich das nun noch tun oder ist das jetzt zu spät dazu?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ein mündlicher Erbscheinsantrag genügt nicht; der Antrag muss entweder beim NG aufgenommen oder bei einem Notar beurkundet werden.

Aus dem Sachverhalt kann man nicht beurteilen, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann. Eine ERbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls ausgeschlagen werden.

-- Editiert cruncc1 am 04.02.2012 10:53

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#2
 Von 
rotezora1968
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Dame beim Nachlassgericht hat da irgendetwas im Computer getippt und handschriftlich einen Vermerk in einer Akte gemacht. Das hat so ca. 3 Minuten gedauert.
Die Frist von sechs Wochen ist noch nicht abgelaufen. Ich habe das Schreiben vom Nachlassgericht, welches mir mitteilt, dass ich Erbe bin, vor drei Wochen erhalten.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Also die Dame beim Nachlassgericht hat da irgendetwas im Computer getippt und handschriftlich einen Vermerk in einer Akte gemacht.
Das war jedenfalls kein Erbscheinsantrag.



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