Erbschein Verständnisfrage

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)
Erbschein Verständnisfrage

Hallo miteinander.
Ich habe eine kurze Frage:
Angenommen eine Frau stirbt und hat 2 Töchter a+b. Tochter b hat selber 3 Kinder c,d und e
Tochter b verstirbt noch bevor der Erbschein beantragt wird.
Beim Gericht werden Geburtsurkunden von allen Beteiligten sowie die Sterbeurkunden von Mutter und Tochter b eingereicht.
Ist es normal, dass im Erbschein dann dennoch Tochter a und Tochter b stehen und nicht Tochter a und die Enkel c,d und e?

Danke schon einmal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist es normal, dass im Erbschein dann dennoch Tochter a und Tochter b stehen und nicht Tochter a und die Enkel c,d und e?


Ja, wenn Tochter b nach der Frau verstorben ist.

Bezüglich Tochter b muss dann auch ein Erbschein beantragt werden und die darin eingetragenen Erben treten auch in die Erbfolge nach der Frau ein.
Es ist ja auch gar nicht klar, dass c, d und e Erben von b sind. Was ist mit dem Ehemann von b? Hatte b ein Testament?

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#2
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

B ist nach der Frau verstorben. Warum hat denn dann der fiktionale Rechtspfleger auf den Daten von c, d und e bestanden? Ebenso hat dieser Rechtspfleger gesagt, dass der Ehemann keine Rolle spiele.
Muss a dann jetzt im Extremfall so lange warten, bis für das Erbe von B ein Erbschein erstellt wird, bis A über ihren Erbteil verfügen kann? (Zur Info: B hatte nichts und war so souial eingestellt, dass sie lieber zu Hause blieb, ehe dass sie anderen die Chance auf einen Job wegnimmt ;) )



-- Editiert von unheiliger am 12.05.2017 14:55

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Warum hat denn dann der fiktionale Rechtspfleger auf den Daten von c, d und e bestanden?


Keine Ahnung

Zitat:
Ebenso hat dieser Rechtspfleger gesagt, dass der Ehemann keine Rolle spiele.


Die Aussage ist wahrscheinlich falsch.

Vielleicht hatte der Rechtspfleger zunächst übersehen, dass B nach der Frau verstorben ist und nicht vor ihr. Wenn B vor der Frau verstorben wäre, dann würden nur c, d und e an die Stelle von B treten und sie wären auch direkt im Erbschein aufgeführt worden.

Zitat:
Muss a dann jetzt im Extremfall so lange warten, bis für das Erbe von B ein Erbschein erstellt wird, bis A über ihren Erbteil verfügen kann?


Ja, damit muss A rechnen

Wenn B kein Testament hatte dann geht B's Anteil zu 1/2 an ihren Ehemann und zu je 1/6 an c, d und e.

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