Hallo!
eine Freundin von mir wurde in einem Erfall, der mittlerweile fast zehn Jahr zurückliegt testamentarisch bedacht.
Zwei Fragen in diesem Zusammenhang:
1. Muss nicht jeder in einem Testament erwähnte Mensch zur Testamenteröffnung geladen werden. Sie wurde über den Inhalt erst Jahre später zufällig durch den Verwalter informiert. Sollte Sie etwas gegen diese Unterlassung, falls zutreffend, unternehmen?
2. Inhalt des Testamentes war, dass sie für die Pferde der Erblasserin sorgt solange diese leben und dafür pro Monat von der Erbengemeinschaft mit 200,-DM bedacht wird. Bisher hat sie aber noch kein Geld gesehen und sorgt trotzdem für die Pferde.
Welche Möglichkeiten hätte sie. Sie befürchtet, dass bei Forderungen die Erbengemeinschaft die Tiere töten läßt.
Viele Grüße
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"Berlinea"
Erbschaftsverpflichtung
5. März 2005
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Frage vom 5. März 2005 | 18:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsverpflichtung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. März 2005 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Es handelt sich hier nicht um ein Erbe, sondern um ein Vermächtnis. Das muss aber natürlich durch die Erben erfüllt werden.
Falls die Erben das Geld nicht freiwillig auszahlen, ist wohl der Gang zum Anwalt erforderlich.
Eine Tötung der Pferde dürften die Erben aus meiner Sicht nicht beschließen, da das dem Testament widersprechen würde.
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