Erbschaftssteuer Wohnrecht

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2017 10:44:57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Wohnrecht

Hallo alle zusammen,
mich betrifft folgende Situation:
Mein Stiefvater ist im August 2014 verstorben. Er war nicht mit meiner Mutter verheiratet, sie lebten aber seit 33 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ich selbst war damals 13 Jahre alt, als wir zusammenzogen. Mein leiblicher Vater verstarb als ich 11 Jahre alt war.
Mein Stiefvater hat mir als Vermächtnis das Wohnrecht, unentgeltlich und lebenslang, in einer Wohnung seines Haus übertragen. Ich bekam vor 2 Tagen ein Schreiben vom Finanzamt, in dem es um die Erbschaftsteuer geht. Bis dahin war mir überhaupt nicht klar, dass man auf das Wohnrecht Erbschaftsteuer zahlen muss. Ich habe nun im Internet gelesen, dass Stiefkinder einen Freibetrag von 400.000 Euro haben. Meine Frage ist nun: Wann ist man überhaupt ein Stiefkind?
Und: Das Wohnrecht ist übrigens nicht im Grundbuch eingetragen. Kann ich es noch "ausschlagen", bzw. an den Erben zurückgeben?
Ich möchte unbedingt die Erbschaftssteuer umgehen, da ich überhaupt nicht in der Lage wäre, diese zu zahlen. Habe einen Halbtagsjob, bei dem mir keine Bank einen Kredit gewähren würde.

Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten.

MfG
Christine

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wann ist man überhaupt ein Stiefkind? Wenn Ihre Mutter mit ihm verheiratet gewesen wäre - dann wären Sie das Stiefkind. Sie sind es aber nicht.
Und: Das Wohnrecht ist übrigens nicht im Grundbuch eingetragen. Kann ich es noch "ausschlagen", bzw. an den Erben zurückgeben? Nö. Eine Ausschlagung hat binnen 6 Wochen zu erfolgen - die sind ja wohl um...

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Für die Ausschlagung von Vermächtnissen gibt es keine feste Frist. Der Erbe kann den Vermächtnisnehmer lediglich unter Fristsetzung auffordern, sich bezüglich der Annahme zu erklären. Das ist hier also noch unklar.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zu den Fristen kann ich nichts sagen.

Aber statt in Panik gleich "ausschlagen bzw. an den Erben zurückgeben" könnte man ja auch daran denken, mit dem Erben eine Vereinbarung "Verzicht auf's Wohnrecht gegen Geldentschädigung" treffen.

Und selbst wenn Erbschaftsteuer anfällt: so günstig kommt man ja sonst niemals im Leben zu einem Dach überm Kopf, immerhin spart man mit dem geschenkten Wohnrecht ja die Miete. Außerdem gibt es statt der Einmalsteuerzahlung doch auch die Möglichkeit der jährlichen Steuerzahlung > § 23 Erbschaftsteuergesetz
http://www.rechthaber.com/auch-ein-wohnrecht-lost-erstaunlich-hohe-erbschaftssteuer-aus/
https://dejure.org/gesetze/ErbStG/23.html

Das Geld für 1 Beratungsstunde beim Steuerberater (gegen Zeithonorar!) sollte sich da doch auf jeden Fall rentieren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

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